Internationaler Durchbruch für soziale Menschenrechte: Einigung über Beschwerdeverfahren
Nach fünf Jahren zäher Verhandlungen haben sich die Regierungen in Genf auf die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) verständigt. Weder die deutsche Verfassung, noch die Europäische Menschenrechtskonvention garantieren einen so umfassenden Schutz von sozialen Rechten wie der Internationale Pakt. Das Beschwerdeverfahren wird es Opfern von Menschenrechtsverletzungen ermöglichen, sich mit einer Beschwerde gegen den Staat an die Vereinten Nationen zu wenden. Eine solche Möglichkeit gibt es bereits beim Internationalen Pakt über bürgerlich-politische Rechte und bei der Frauenrechtskonvention.
Mit dem Ende letzter in Genf erreichten Kompromiss bestätigt die internationale Staatengemeinschaft erstmals, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung einklagbar sein müssen, national wie international. Bis zur letzten Minute hatten einige Staaten wie Kanada, die USA und Großbritannien versucht, durch die Einführung strenger Verfahrensregeln das Beschwerdeverfahren wirkungslos zu machen. Dem stellten sich vor allem die afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten gegenüber. Die deutsche Regierung trat erst im Februar in die Gruppe der Befürworter eines starken Beschwerdeverfahrens ein, setzte damit aber ein deutliches Signal, das die Verhandlungen maßgeblich beeinflusst hat. Es ist zu hoffen, dass das Beschwerdeverfahren nun zügig vom UN-Menschenrechtsrat und von der UN-Generalversammlung verabschiedet wird.
FIAN, die internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung, hatte seit 1991 für das Beschwerdeverfahren geworben: „Es ist von hoher symbolischer Bedeutung, dass im Jahr des 60. Geburtstages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte endlich die Gleichwertigkeit von sozialen Menschenrechten mit bürgerlich-politischen Menschenrechten anerkannt wird.“, so FIAN-Sprecherin Ute Hausmann. „Das Beschwerdeverfahren steht nicht nur symbolisch für die Unteilbarkeit der Menschenrechte, es kann auch ein schlagkräftiges Instrument in der Verteidigung von sozialen Menschenrechten werden.“
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