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13. November 2015

Staateninsolvenz: Jetzt nur noch das System aufbauen

Gastblog von Joseph Stiglitz und Martin Guzman


Jedes entwickelte Land verfügt über ein Insolvenzrecht, doch es fehlt an einem entsprechenden Rahmenwerk für staatliche Kreditnehmer. Dieses rechtliche Vakuum ist durchaus von Bedeutung, denn es kann eine Volkswirtschaft zum Erliegen bringen, wie derzeit in Griechenland und Puerto Rico zu beobachten ist.

Im September setzten die Vereinten Nationen einen bedeutenden Schritt, um diese Lücke zu füllen und verabschiedeten eine Reihe von Prinzipien zur Restrukturierung von Staatsschulden. Neun Grundsätze – nämlich das Recht des Staates, eine Restrukturierung in Gang zu setzen, staatliche Immunität, Gleichbehandlung von Gläubigern, Restrukturierung durch (Super-) Mehrheitsentscheidung, Transparenz, Unparteilichkeit, Legitimität, Nachhaltigkeit und Verhandlungen in Treu und Glauben  - bilden dabei das Rückgrat wirksamer internationaler Rechtsstaatlichkeit.
 
Die überwältigende Unterstützung für diese Prinzipien – 136 UNO-Mitglieder stimmten dafür und nur sechs (angeführt von den Vereinigten Staaten) dagegen – zeugt von der weltweiten Einigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit, Schuldenkrisen zügig zu lösen. Der nächste Schritt – nämlich die Ausarbeitung eines internationalen Vertrags über ein globales, für alle Länder verbindliches Insolvenzregime – könnte sich schwieriger gestalten...

... die Fortsetzung des Kommentars findet sich >>> hier.

9. September 2015

Gestern Argentinien, heute Griechenland, morgen Frankreich?

Morgen am 10. September stimmt die UN-Vollversammlung über neun Prinzipien zur Restrukturierung öffentlicher Schulden ab. Wäre man diesen Prinzipien gefolgt, hätte die Falle des griechischen Dramas vermieden werden können, in die die Politiker getappt sind, indem sie den Gläubigerforderungen trotz ihres Mangels an ökonomischer Vernunft und ihrer desaströsen sozialen Auswirkungen nachgaben. 19 Wirtschaftswissenschaftler aus zahlreichen Ländern und NGOs fordern deshalb von allen europäischen Regierungen, vor allem auch der deutschen Bundesregierung, die Resolution zu unterstützen.


In der Tat hat die Griechenland-Krise klar gemacht, dass einzeln agierende Staaten unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht in der Lage sind, vernünftige Bedingungen für die Umstrukturierung ihrer Schulden auszuhandeln, selbst wenn diese Schulden nicht nachhaltig bzw. untragbar sind. Während dieser Verhandlungen sah sich Griechenland mit der starrsinnigen Weigerung konfrontiert, jeglichen Ansatz einer Schuldenrestrukturierung in Erwägung zu ziehen, selbst wenn dies im Widerspruch zu den eigenen Empfehlungen des IWF stand.

Die jetzige UN-Initiative geht auf einen Vorschlag Argentiniens zurück, der von den 134 Ländern der G77 unterstützt wurde, einen Ausschuss zur Erarbeitung eines internationalen Rechtsrahmens für die Umstrukturierung öffentlicher bzw. staatlicher Schulden einzurichten. Unterstützt von Experten der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hat der Ausschuss jetzt neun Prinzipien zur Abstimmung vorgelegt, die bei der Schuldenrestrukturierung berücksichtigt werden sollen: Souveränität, Treu und Glauben, Transparenz, Unparteilichkeit, Gleichbehandlung, souveräne Immunität, Legitimität, Nachhaltigkeit und Mehrheitsprinzip bei Umschuldungen.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Schuldenmärkte gegen diese Prinzipien entwickelt. Argentinien beispielsweise musste sich seit der Restrukturierung seiner Schulden mit Geierfonds auseinandersetzen, die kürzlich mit Unterstützung amerikanischer Gerichte erfolgreich argentinische Anlagewerte in den USA einfroren. Gestern, Argentinien, heute Griechenland und morgen vielleicht Frankreich – entgegen jeglichem Menschenverstand kann jedes verschuldete Land an einer Schuldenrestrukturierung gehindert werden. Deshalb ist die zur Abstimmung stehende UN-Initiative von so entscheidender Bedeutung. Die neun Prinzipien, so die 19 Ökonomen, würden das Primat der Politik in ökonomischen Fragen bekräftigen und die Entpolitisierung des Finanzsystem begrenzen, das bislang für Alternativen zur Austerität keinen Raum lässt und die Staaten zu Geiseln der Gläubiger macht. Die Annahme der Prinzipien wäre allerdings erst ein erster Schritt zu einem Folgeprozess, in dem ein geordnetes Verfahren förmlich ausgearbeitet werden muss.

17. April 2015

IWF-Treffen in Washington: G24-Finanzminister pro Staateninsolvenz bei der UNO; Lagarde gegen Zahlungsaufschub fuer Griechenland

In ihrem Kommuniqué zur heute beginnenden Frühjahrstagung von IWF und Weltbank bekräftigten die VertreterInnen der Entwicklungs- und Schwellenländer (G24) ihre Unterstützung für die Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens innerhalb der Vereinten Nationen. Die UN-Vollversammlung hatte im vergangenen Jahr per Resolution beschlossen, bis zum Ende der laufenden Sitzungsperiode im September 2015 einen Vorschlag für ein Staateninsolvenzverfahren zu verabschieden. Der von der großen Mehrheit getragene Prozess wird jedoch von einigen Industriestaaten, darunter Deutschland, boykottiert.

Laut der Bundesregierung darf über Fragen der globalen Finanzarchitektur nur im Internationalen Währungsfonds gesprochen werden. Dem widerspricht die Mehrheit der Finanzminister der Welt, die sich im G24-Forum bei IWF und Weltbank organisieren, nun erneut mit Nachdruck. Die Schaffung eines verlässlichen Verfahrens zur Lösung von Schuldenkrisen ist vor allem in Anbetracht der historisch niedrigen Zinsen, die zu einer Welle neuer Kreditvergaben an Entwicklungsländer führen, wichtig. Nach erlassjahr.de-Koordinator Jürgen Kaiser: können sogar kleinste Veränderungen des Zinsniveaus oder Preisschwankungen dazu führen, „dass neue Schuldenkrisen ausbrechen. Ohne ein Insolvenzverfahren für Staaten werden die Auswirkungen ähnlich dramatisch sein, wie die der Schuldenkrise der 1980er Jahre, die ein verlorenes Entwicklungsjahrzehnt zur Folge hatte. Es ist nur verantwortlich von den Finanzministern des Globalen Südens nach effizienten Verfahren zur Krisenbewältigung zu suchen. Die Bundesregierung hingegen scheint nichts aus den vergangenen und aktuellen Schuldenkrisen gelernt zu haben.“ 

Hinzu kommt, dass allein die Existenz eines geordneten Insolvenzverfahrens viel Druck von den Schuldnern, wie wir ihn jetzt wieder am Beispiel Griechenland erleben, nehmen könnte, da es ein faires Gleichgewicht zwischen Gläubigern und Schuldnern herstellen würde. Auch die Verweigerung von Zahlungsaufschüben, wie dieser Tage von IWF-Chefin Lagarde gegenüber Griechenland mit Aplomb in Szene gesetzt, würden schwieriger, wenn ein Insolvenzverfahren bevor steht, in dem Schuldner und Gläubiger sich auf Augenhöhe begegnen. Wie der derzeitige Griechenland-Poker zeigt, sind die Schuldner ihren Gläubigern ohne ein solches Verfahren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

6. Februar 2015

Gnadenlos erbarmungslos: Die deutschen Hardliner

Während der neue griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras und sein Finanzminister Yanis Varoufakis in dieser Woche auf der Suche nach Schuldenerleichterungen durch die europäischen Hauptstädte tourten, diskutierte in New York der 2. Hauptausschuss der UN-Vollversammlung über die Details eines Staateninsolvenzverfahrens, das – einem UN-Beschluss vom letzten Jahr zufolge (>>> UN-Generalversammlung: Mehrheit pro Staateninsolvenz) – bis zum September diesen Jahres konkrete Gestalt annehmen soll. Die deutschen Hardliner spielen derzeit hier wie dort eine gnadenlos erbarmungslose Rolle. Während Berlins Finanzminister Wolfgang Schäuble seinen neuen Kollegen aus Griechenland in üblicher Sturheit schlicht zur Fortsetzung der abgewählten und gescheiterten Troika-Politik aufforderte, gehörte die Bundesregierung zu jenen 11 Ländern, die gegen den mehrheitlich getragenen UN-Prozess zur Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens stimmten und seither den Blockierer spielen.

Die deutsche Erlassjahr-Kampagne bedauert diese Blockadepolitik. Umso mehr begrüßt sie die Anträge der beiden Oppositionparteien, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die just an dem Tag, als Varoufakis in Berlin war, im die Bundesregierung dazu aufforderten, sich aktiv an den Beratungen in der UNO zu beteiligen. „Wie das Fehlen eines geordneten Verfahrens Schuldenkrisen zu humanitären Katastrophen werden lässt, können wir seit 2010 in Griechenland verfolgen“, so Jürgen Kaiser von erlassjahr.de. „Erst wurde die Notwendigkeit eines Schuldenerlasses rundweg bestritten, dann wurde die Krise finanziert statt gelöst. Als schließlich der Schuldenerlass nicht länger vermieden werden konnte, fiel er entschieden zu gering aus, so dass die Schulden am Ende höher waren als vorher.“ All dies hätte mit einem rechtsstaatlichen Verfahren, wie es in den beiden Anträgen gefordert und in der UNO debattiert wird, vermieden werden können.

Es steht zu erwarten, dass die Bundesregierung auch dieses Mal wieder eine Schuldenerleichterung für Griechenland bis zuletzt blockieren wird. Bis zuletzt heißt, bis der internationale Druck so groß wird, dass er nicht mehr umgangen werden kann – oder aber man riskiert tatsächlich den „Grexit“ mit allen unabsehbaren Folgen für die Eurozone und darüber hinaus die gesamt EU. Dabei ist der Clash zwischen Griechenland und seinen europäischen Gläubigern nur ein Element einer größeren, globalen Herausforderung. Schon lange warnen Experten vor neuen Schuldenkrisen in der sog. Dritten Welt. Selbst McKinsey & Co. reihte sich in dieser Woche in den Chor der Warner ein: In einer Studie über 26 Länder wies die Beraterfirma darauf hin, dass die Verschuldung seit 2007 stärker als das wirtschaftliche Wachstum gestiegen ist und argumentierte für „neue Ansätze“, um die Gefahr neuer Schuldenkrisen zu reduzieren. Die neue griechische Regierung dürfte erfreut sein – bei der Bundesregierung dürfte die Studie auf taube Ohren stoßen.

8. Oktober 2014

Mit dem IWF gegen Geierfonds?

Im Vorfeld der Jahrestagung hat der Exekutivrat des IWF Reformvorschläge unterstützt, wie sie in einem neuen IWF-Report gemacht werden. Damit sollen künftig aufreibende und kostspielige Auseinandersetzungen bei Umschuldungen verhindert werden, wie sie derzeit zwischen der argentinischen Regierung und Geierfonds stattfinden. Der Fonds stellt fest, dass „der existierende rechtliche Rahmen nicht robust genug ist, um „Holdout“-Gläubiger daran zu hindern, Restrukturierungsprozesse zu unterminieren“ und schlägt vor, dass das US-Gesetz über „Foreign Sovereign Immunities (FSIA) so präzisiert werden sollte, dass die Anlagewerte eines fremden Landes gegenüber der Rechtsprechung von US-Gerichten immun sind.

Dabei zitiert der IWF einen offenen Brief, den mehr als 100 Ökonomen an den US-Kongress gerichtet haben und in dem sie vor schädlichen Konsequenzen des jüngsten Urteils des New Yorker Distriktrichters Griesa für Argentinien, das internationale Finanzsystem und die USA als Finanzzentrum warnen. Griesas Urteil verhindert, das Argentinien die Schulden der Mehrheit seiner Gläubiger bedienen kann, wenn es nicht gleichzeitig NML Capital und anderen Geierfonds den vollen Wert ihrer Anleihen zuzüglich Zinsen bezahlt – was für diese Holdouts einen Profit von über 1.600% bedeuten würde!

In dem von IWF-Mann Sean Hagan verfassten Papier werden die Probleme beschrieben, die aus dem Verhalten der Holdout-Gläubiger in Umschuldungsprozessen erwachsen können. Vor allem besteht das Risiko, dass einzelne Gläubiger an Umschuldungen nicht teilnehmen, weil sie hoffen, später den gesamten Schuldbetrag einklagen zu können. Der IWF plädiert deshalb dafür, die Collective-Action-Klauseln in Kreditverträgen so zu reformieren, dass die Entscheidungen einer Mehrheit von Gläubigern im Falle von Umschuldungen auch für die Minderheit der Gläubiger bindend werden.

Reformen wie die beschriebenen wären sicher sinnvoll, um die mit der US-Entscheidung im Falle Argentiniens entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Sie lösen allerdings noch nicht das generelle Problem, das in der Nichtexistenz einer Insolvenzregelung für Staaten besteht. Hier war der IWF (vor rund zehn Jahren) schon einmal weiter – der entsprechende Vorschlag von Ann Kruger, der damaligen Stellvertretenden IWF-Chefin, wurde allerdings vom US-Finanzministerium zurück gepfiffen. Neue Hoffnung kam kürzlich auf, als die UN-Vollversammlung mehrheitlich beschloss, ein Staateninsolvenzverfahren unter dem Dach der UNO zu erarbeiten (>>> UN-Generalversammlung: Mehrheit für Staateninsolvenz).

10. September 2014

UN-Generalversammlung: Mehrheit pro Staateninsolvenz

Mit 124 gegen 11 Stimmen bei 41 Enthaltungen hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die von den Entwicklungsländern (G77 und China) eingebrachte Resolution angenommen, die die Schaffung eines Staateninsolvenzverfahrens fordert (s. Blog vom Vortag). Deutschland stimmte gegen die Resolution. Mit der Entschließung verpflichtet sich die UNO, in der laufenden Sitzungsperiode, also bis zum Ende des Jahres, ein rechtlich verbindliches Entschuldungsverfahren auszuhandeln.

Die Entschließung stellt einen enormen Rückenwind für alle Staaten dar, die nicht länger in den von den Gläubigern beherrschten Foren in Paris und Washington über ihre Schuldenprobleme verhandeln wollen. Zusammen mit nur wenigen Industriestaaten hat Deutschland gegen die Resolution gestimmt – ein Umstand, den Jürgen Kaiser von erlassjahr.de beschämend findet. Denn sowohl die von der CDU/CSU wie auch von der SPD geführten Bundesregierungen haben in den letzten 15 Jahren genau die gleiche Forderung nach einem rechtsstaatlichen Entschuldungs­verfahren erhoben. Mit ihrer jetzigen Haltung hat sich Berlin innerhalb der internationalen Gemeinschaft einmal mehr in die
Selbstisolierung begeben.

9. September 2014

G77 fordert in der UNO faires Entschuldungsverfahren

Heute fordert die Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer (G77) in der UN-Generalversammlung die Einrichtung einer fairen und geordneten Insolvenzregelung für Staaten. In einem entsprechenden Resolutionsentwurf heißt es, während der 69. Vollversammlung solle schwerpunktmäßig ein multilaterales rechtliches Rahmenwerk für Schuldenreduzierung ausgehandelt werden, das u.a. zur Steigerung der Effizienz des internationalen Finanzsystems und zu inklusivem, gerechten Wachstum sowie zu nachhaltiger Entwicklung beiträgt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa unterstützen diese Forderung seit langem und rufen ihre Regierungen auf, der Resolution zuzustimmen. Hintergrund des Vorschlags der G77 ist die jüngste Erfahrung Argentiniens, das von einem US-Gericht zur Zahlung von 1,3 Mrd. US-Dollar auf Altschulden aus den 1990er Jahren an den Geierfonds NML Capital verurteilt worden war. Anders als Unternehmen haben Staaten nicht die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit ein geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen, sondern unterliegen der Rechtsprechung durch die Gläubiger.


In Deutschland begrüßte die Kampagne erlassjahr.de die Initiative der G77, diesem Mangel an Rechtsstaatlichkeit abzuhelfen. Zusammen mit Partnerbewegungen in 22 europäischen Ländern hat sie einen Appell an die europäischen Regierungen gerichtet, die Initiative der ärmeren Länder aufzunehmen und ein geordnetes Entschuldungsverfahren unter dem Dach der Vereinten Nationen mitzugestalten. Jürgen Kaiser, Koordinator von erlassjahr.de sagte: „Die Länder des Südens haben nach Jahrzehnten der Gängelung durch die Gläubiger und deren Ausführungsorgane Internationaler Währungsfonds und Weltbank genug. Länder wollen nicht länger 13 Mal über die gleichen Schulden im Pariser Club verhandeln und dann, wie der Senegal oder wie Argentinien Spekulationsobjekt von Geierfonds werden.“

Zwar können die 133 Entwicklungs- und Schwellenländer der G77 mit ihrer Stimmenmehrheit die Resolution bei der UN-Generalversammlung auch gegen den Willen der Industriestaaten durchbringen. Wie verbindlich ein in der UNO beschlossenes Verfahren werden kann, wird indes auch von der Unterstützung derjenigen Staaten abhängen, die sich in der Vergangenheit bereits für ein geordnetes Staateninsolvenzverfahren ausgesprochen haben. Dazu gehört neben der Schweiz und Norwegen auch Deutschland. Die Frage ist allerdings, ob sie dabei auch bleiben, wenn sie vor der Weltgemeinschaft Farbe bekennen müssen.

31. Juli 2014

Argentinien und die Geierfonds: Der Default ist da



Gastblog von Jürgen Kaiser*)

Der argentinische Staat ist seit heute wieder ein säumiger Schuldner. Die Regierung weigert sich zu Recht, die Forderung des Geierfonds NML-Capital in Höhe von 1,3 Mrd. US-Dollar zu bedienen. Gemäß dem Urteil des US-Richters Thomas Griesa ist es ihr damit technisch unmöglich, die normalen Zahlungen an ihre legitimen Gläubiger in den USA zu leisten.

Argentinien wird damit nicht in eine neuerliche wirtschaftliche Katastrophe geraten wie 2002, denn das Land hatte in den letzten Jahren ohnehin kaum Zugang zum Kapitalmarkt. Trotzdem hat das wachstumsschwache und inflationsgeplagte Land keine leichten Jahre vor sich.

Internationale Investmentfonds, die wie NML Capital Staatsschulden auf dem Sekundärmarkt mit hohen Abschlägen kaufen, um dann auf die volle Summe zu klagen, werden zu Recht als Geierfonds bezeichnet. Trotzdem wäre es falsch, an ihre Moral oder ihr Verantwortungsbewusstsein zu appellieren, um so der Geierplage Herr zu werden. Unabhängig davon, dass die Herren über das große Geld in der Regel weder über das eine noch über das andere verfügen: Es ist auch nicht ihre Aufgabe.

So, wie von Investoren, die in eine pleite gegangene Warenhauskette investiert haben, niemand erwarten kann, dass die plötzlich ihr Herz für die jahrelang unterbezahlten Verkäuferinnen entdecken, ist auch das Schicksal der ärmeren Bevölkerungsschichten Argentiniens NML & Co herzlich schnuppe. Vielmehr wäre es die Aufgabe des (Gläubiger-)Staates, so wie er für die möglichst sozialverträgliche Abwicklung eines Insolvenzfalls im heimischen Rechtssystem zu sorgen hat, auch für internationale Insolvenzen Regeln zu schaffen, die z.B. bei einer mehrheitlich beschlossenen Umschuldung, wie im Fall Argentiniens, dafür sorgt, dass nicht einzelne aus dem Verzicht der Mehrheit ihren Gewinn ziehen. Möglich wäre das. Das internationale Recht böte dafür eine Grundlage. Praktische Vorschläge, wie es umzusetzen wäre, liegen seit Jahren in großer Zahl auf dem Tisch.

Aber genau das hat die internationale Politik in den 13 Jahren seit dem letzten Zahlungsausfall Argentiniens versäumt. Zwei Bundesregierungen (rot/grün und schwarz/gelb) hatten die Forderung nach einer geordneten Staateninsolvenz in ihre Koalitionsverträge geschrieben. Getan haben sie nichts.

Die Konsequenzen aus dem “Fall Argentinien” werden in nächster Zeit vielerorts sichtbar sein: Die Geier werden versuchen, auch auf die erst jüngst vereinbarten Zahlungen Argentiniens an die staatlichen Gläubiger des Pariser Klubs zuzugreifen. Die internationalen Energie-Unternehmen (u.a. aus Deutschland), die gerne in das jüngst erschlossene Ölfördergebiet Vaca Muerte in der Provinz Neuquén einsteigen würden, werden Umwege für ihr Engagement finden müssen, bei denen die Geier nicht auf ihre Mittel zugreifen können, und dadurch beispielsweise gegenüber chinesischen Investoren erheblich ins Hintertreffen geraten. Und mit dem US-Urteil im Rücken halten die Geier schon nach den nächsten Opfern Ausschau. Dazu gehören niedrig bewertete Papiere Griechenlands und Zyperns ebenso wie Uralt-Schulden einiger der ärmsten Länder in Afrika.

Nur, wenn Schuldner die Möglichkeit haben, verlässlich, rechtsstaatlich und verbindlich alle ihre Gläubiger in eine Umschuldung einzubeziehen, wird dem Geschäftsmodell der Geier der Boden entzogen. Wann wollen die G7, die in der Vergangenheit die Regeln für die Schuldenerlasse der ärmsten Länder gesetzt haben, dieser Verantwortung nachkommen, wenn nicht jetzt?

*) Jürgen Kaiser ist Koordinator der Kampagne erlassjahr.de

17. Juni 2014

Geier bedrohen erneut Argentinien und auch neue Umschuldungen anderswo


Gestern hat der US-Supreme Court das Urteil eines Manhattener Gerichts zugunsten des Geierfonds NML Capital gegen Argentinien bestätigt. Durch das Urteil wird nun Argentinien gezwungen, die Staatsanleihen, die NML Capital billig auf dem Sekundärmarkt gekauft hat, in voller Höhe zu bedienen, sobald es Zahlungen an die Inhaber beim Schuldentausch 2005/2010 ausgegebenen Anleihen leistet. Damals hatten 90% der Anleihegläubiger des 2002 pleite gegangenen Staates auf rund 70% des Nennwerts ihrer alten Anleihen verzichtet.

Die 1,3 Mrd. US-Dollar, die Argentinien nun zahlen muss, wenn es sich nicht gänzlich vom US-Kapitalmarkt zurück ziehen will, beleben nicht nur die Gerüchte von einer erneuten Staatspleite des südamerikanischen Landes. Argentiniens Präsidentin Cristina Fernández Kirchner hat inzwischen erklärt, sie könne das Land nicht einer solchen Erpressung unterwerfen. Wörtlich in einer Rede sagte sie: "Wir sehen uns in der Pflicht, unsere Gläubiger zu bezahlen, aber nicht zu Opfern der Erpressung von Spekulanten zu werden." Erst in der vergangenen Woche musste Argentinien der Zahlung von knapp 10 Mrd. US-Dollar in den kommenden drei Jahren an seine Gläubigerregierungen im Pariser Club zustimmen (>>> Argentinien verweigert sich dem IWF). 

Die Praxis der Geierfonds nannte Fernández "unethisch". Das Hedgefonds-Konsortium hätte die Forderungen 2008 für 48,7 Mio. Dollar gekauft, aber allein 2014 eine Wertsteigerung von 1608% verzeichnet. "Ich glaube, nicht einmal im organisierten Verbrechen gibt es Gewinnsätze von 1608% in so kurzer Zeit", sagte sie.

Viel weit reichender sind die Folgen des US-Urteils für künftige Staatspleiten auch anderer Länder. Denn es schafft für alle Gläubiger einen starken Anreiz, sich künftig nicht mehr an freiwilligen Umschuldungen von zahlungsunfähigen Staaten zu beteiligen. Schließlich müssen sie befürchten, dass ihre Zugeständnisse nicht mehr dem Schuldner zugute kommen – und damit der Sicherheit ihrer verbliebenen Forderungen. Vielmehr profitieren künftig diejenigen Gläubiger, die sich einer Vereinbarung verweigern. Um genau dies zu verhindern hatten neben den Inhabern der neuen argentinischen Anleihen und allen größeren Kirchen und Religionsgemeinschaften der USA im JubileeUSA-Network auch die US- und die französische Regierung sowie die Weltbank den Gerichtshof aufgefordert, der Klage Argentiniens stattzugeben.

Für Jürgen Kaiser vom deutschen Erlassjahr-Netzwerk zeigt der Fall NML-Capital dramatisch die Notwendigkeit eines geordneten und rechtlich abgesicherten Insolvenzverfahrens für Staaten. Noch am vergangenen Freitag hatte der Vorstand des Internationalen Währungsfonds für Verbesserungen im Umgang mit überschuldeten Staaten beschäftigt. Auf Druck der gleichen G8-Länder, die nun zu Recht den Erfolg der Spekulanten gegen Argentinien beklagen, hat der IWF aber nur kosmetische Veränderungen der globalen Finanzarchitektur diskutiert.

18. Dezember 2012

Geierfonds ./. Argentinien: Zeit- und Prestigegewinn

Argentinien hat in der Auseinandersetzung mit US-amerikanischen Geierfonds zwei wichtige Teilerfolge errungen. Auf einen Zahlungsaufschub im Fall des von Elliott Ass. betriebenen Inkassoverfahrens in einem New Yorker Berufungsverfahren folgte am letzten Samstag ein Urteil des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg. Letzterer ordnete die Freigabe des argentinischen Segelschulschiffs ARA Libertad an, dass seit letzten Oktober auf Betreiben von Elliott in Ghana festgehalten wird. Ghana solle das Schiff „unverzüglich und bedingungslos“ freigeben und auslaufen lassen.

Das Hamburger Urteil ist zweifellos ein Erfolg Argentiniens, und Hernán Lorenzino, der Wirtschaftsminister des Landes, twitterte sogleich: „Geier, Ihr werdet nicht durchkommen!“ Doch noch ist der Sieg nicht in trockenen Tüchern. Unklar ist z.Zt. noch, ob das ghanaische Gericht, dessen Beschluss am 2. Oktober dazu geführt hatte, die Libertad festzuhalten, den Hamburger Richterspruch akzeptieren oder als Einmischung in seine inneren Angelegenheiten zurückweisen wird. Doch auch wenn das Schiff jetzt freikommt und für Argentinien damit eine nationale Schmach wieder gut gemacht wird, ist der Kampf mit den Geierfonds, die sich weigern, die Schuldenstrukturierung von 2005 und 2010 anzuerkennen, noch nicht zu Ende.

In dem wichtigeren Verfahren, in dem ein New Yorker Gericht ursprünglich für Mitte Dezember die Zahlung von 1,3 Mrd. US-Dollar an Elliott & Co. angeordnet hatte, ist für Mitte Februar 2013 eine Anhörung vorgesehen, nach der der endgültige Urteilsspruch erfolgen soll. Wie dieses Verfahren auch ausgeht: Die Praxis der Geierfonds, Schuldtitel auf dem Sekundärmarkt für Cent-Beträge aufzukaufen und dann hernach die Rückzahlung des kompletten Nennwerts einzuklagen, verweist in jedem Fall auf die Notwendigkeit, schnell ein unabhängiges, transparentes und internationalen Schiedsverfahren zu etablieren, das Schuldner und Gläubiger zu einvernehmlichen Lösungen zwingen kann.

* Zum Hintergrund >>> Argentinien unter Geiern.

26. November 2012

Geierfonds gegen Schuldenschnitte


Ginge es nur um einen Streit zwischen irgendwelchen Gläubigern und einem „Schurkenstaat“, könnte man getrost zur Tagesordnung übergehen. Doch das New Yorker Gerichtsurteil, wonach Argentinien bis zum 15. Dezember 1,3 Mrd. US-Dollar an die beiden Hedgefonds Elliott Associates und Aurelius Capital zahlen soll (>>> Argentinien unter Geiern), geht in seiner Bedeutung weit über diesen Fall hinaus. Es hebelt zentrale Prinzipien der Kreditvergabe aus und bedroht bestehende und künftige Restrukturierungen von Auslandsschulden, auch „Schuldenschnitt“ oder „Haircuts“ genannt.

Wenn sog. Holdouts, also Gläubiger, die sich weigern, einer Reduzierung ihrer Schuldtitel zuzustimmen, gegenüber jenen, die dazu in einem Schuldentauschverfahren bereit sind, gleichbehandelt werden sollen, dann reduziert dies das Risiko gen Null, das immer im Spiel ist, wenn ein Kredit vergeben wird. Und zugleich gefährdet es jedwede Restrukturierung von Schulden. Denn warum sollte ein Gläubiger noch bereit sein, einer Reduzierung der ausstehenden Schulden zuzustimmen, wenn er doch sicher sein könnte, irgendwann in einem späteren Gerichtsverfahren den Anspruch auf volle Rückzahlung bestätigt zu bekommen, oder wenn andere Gläubiger mehr von ihren Schulden zurückbekommen?

Desweiteren sollte man berücksichtigen, wer hier seine Forderungen durchsetzen will. Die Herren in Nadelstreifen aus der Finanzbranche mögen den Ausdruck „Geierfonds“ nicht. Etliche folgen jedoch einem Geschäftsmodell, das von Marktversagen profitiert, durch die eigene Spekulation (hier mit alten Schuldtiteln) jedoch zur weiteren Destabilisierung der Märkte beiträgt. Aus diesen Gründen ist es mehr als wünschenswert, dass sich Argentinien durchsetzen kann, wenn es in dieser Woche gegen das besagte New Yorker Urteil in Berufung geht.

22. November 2012

Hedgefonds nimmt Argentinien zur Geisel

Argentinien soll bis zum 15. Dezember 2012 1,3 Mrd US-Dollar an diverse Hedgefonds zahlen, sonst bekommt der Fonds Zugriff auf die regulären Zahlungen, die Argentinien an diejenigen Halter von Staatsanleihen (Bonds) leistet, die nach dem Default des Landes Anfang des letzten Jahrzehnts dem Austausch ihrer Bonds gegen niedrigere Schuldtitel zugestimmt haben. Das ist die Quintessenz eines Urteils, das ein New Yorker Gericht gestern abend - in Bekräftigung eines Urteils von 26. Oktober - zugunsten von Elliot Associates, einen "aggressiven Hedgefonds" (Financial Times), und andere Fonds gefällt hat. Jetzt fehlt nur noch, dass sie ihre Fünfte Flotte schicken, kommentierte Argentiniens Wirtschaftsminister Herman Lorenzino den Richterspruch und sprach von "juristischem Kolonialismus".

Näheres dazu, wie sich der Wind gegen die Souveränität der Länder und zugunsten der Gläubiger dreht, findet sich unter dem folgenden Videolink: >>> http://video.ft.com/v/1982420363001

21. Juni 2011

Eiertanz um Schuldenschnitt für Griechenland

“Reprofiling” (etwa: Neuprofilierung), “rescheduling” (etwa: Neuterminierung), “roll-over“ (etwa: Überwälzung), „debt-exchange“ (etwa: Schuldentausch) oder gar „credit event“ (etwa: Kreditereignis) – das sind nur einige der Wortkreationen, die in den letzten Wochen geschaffen wurden, um nur eines nicht offen sagen zu müssen: Griechenland braucht einen Schuldenschnitt, einen veritablen Schuldenerlass, eine Restrukturierung seiner Auslandsschulden. Die deutsche Bundesregierung hat sich von ihrer ursprünglichen Forderung nach einer verbindlichen Beteiligung des Privatsektors an den Kosten der Griechenland-Krise abbringen lassen. Der Wunsch nach einer „freiwilligen Beteiligung“ des Privatsektors könnte sinnloser nicht sein: Wie diese Beteiligung erreicht werden soll, bleibt bislang unklar.

„Würde der Privatsektor von sich aus die Kosten der Krise mittragen wollen, bräuchte er dazu keine EU-Ministerrunde“, sagt Jürgen Kaiser, Koordinator des Entschuldungsbündnisses erlassjahr.de in Düsseldorf. Davon kann allerdings keine Rede sein – auch wenn sich die Bundesregierung seine Beteiligung so sehr wünscht. Dagegen sprechen die Fakten. So hatten deutsche Banken dem Bundesfinanzminister schon vor einem Jahr versprochen, ihr Engagement in Griechenland aufrecht zu erhalten. Tatsächlich haben sie seither ihre Forderungen vor allem durch Verkäufe griechischer Anleihen von 14,4 auf 9,9 Mrd. € reduziert.

Vielleicht etwas blauäugig erinnert erlassjahr.de in diesem Zusammenhang daran, dass die Bundesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag (Was ist dieser Vertrag den heute noch wert?) verpflichtet hat, auf die Schaffung eines Insolvenzverfahrens für überschuldete Staaten hinzuarbeiten: „Gewiss kommt diese Forderung aus der entwicklungspolitischen Diskussion um die Schuldenkrise von Entwicklungsländern", so Kaiser. Die Krise in Griechenland heute ist aber nicht weniger dramatisch als die Argentiniens oder Mosambiks im Jahr 2001. Beide Fälle - und zahlreiche weitere - haben gezeigt, dass ohne eine umfassende Entschuldung ein wirtschaftlicher Neuanfang nicht möglich ist. Mosambik wurden durch die multilaterale HIPC-Initiative fast 90% seiner Schulden bei öffentlichen und privaten Gläubigern erlassen. Argentinien hatte durch einen einseitigen Schritt eine Reduzierung seiner Anleiheschulden um fast 70% erreicht. In beiden Fällen folgte auf den Schuldenschnitt eine rasche wirtschaftliche Erholung. Ein Staaten-Insolvenzverfahren kann solche Schuldenschnitte in einem rechtsstaatlichen Rahmen ermöglichen.

Etwas skeptischer sieht dies allerdings Christian Felber im neuen Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung: „Sobald das erste Land vor den Konkursrichter tritt, geht die Wette los, wer der nächste Kandidat ist. Und mit ihrem diversifizierten Waffenarsenal können die Finanzmärkte „mitentscheiden“, wer fällt und wer nicht“, schreibt er in Sieben Szenarien zur Zukunft der Eurozone. Auch eine Insolvenzregelung für Staaten sei also letztlich keine Garantie gegen eine Gesamtinsolvenz der Eurozone.

5. Juli 2010

Warum eine Umschuldung Griechenlands unvermeidbar ist

Einige gute Argumente für die These, dass der Griechenland-Bail-out der EU und des IWF nur vorrübergehende Erleichterung schafft, letztlich aber eine Umschuldung – ein geordneter Default – unvermeidbar sein wird, lieferte der Starökonom Nouriel Roubini letzte Woche in einem Kommentar. Die Sparmaßnahmen, denen sich Griechenland unterwerfen musste, würden die Rezession im Land nur verlängern und im Jahr 2016 immer noch ein Verhältnis der öffentlichen Verschuldung zum BIP von 148% hinterlassen.

Verglichen mit der Situation in Argentinien 1998-2001, wo die Krise in einen ungeordneten Default mündete: Argentiniens Haushaltsdefizit belief sich damals auf 3% des BIP, Griechenlands Haushaltsdefizit beträgt heute 13,6%. Argentiniens öffentliche Verschuldung belief sich damals auf 50% des BIP, diejenige Griechenlands beträgt heute 115% mit steigender Tendenz. Argentinien hatte ein Zahlungsbilanzdefizit von 2%, Griechenland hat heute 10%. „Wenn Argentinien insolvent war, dann ist Griechenland heute zwei bis dreimal so insolvent“, schreibt Roubini.

Interessante Vergleiche zwischen Griechenlands und Argentiniens Schuldenkrise enthält auch ein Fachinfo der erlassjahr.de-Kampagne >>> hier.

3. Juni 2010

G20-Finanzminister in Busan: Gegensätze und Dilemmata

Die meisten NGOs erwarten von der Bundesregierung auf dem G20-Finanzminister-Treffen an diesem Freitag/Samstag in der südkoreanischen Hafenstadt Busan eine starke Positionierung zum Thema Finanzmarktsteuer. Zusätzlich wird – vor allem von der erlassjahr.de-Kampagne – gefordert, dass endlich Beschlüsse zur Einführung einer internationalen Insolvenzregelung für Staaten gefasst werden sollen. Doch wahrscheinlich wird es Fortschritte in puncto Finanzregulierung weder in der einen noch in der anderen Richtung geben. Dies liegt nicht nur daran, dass einige wichtige G20-Länder wie Kanada und Australien, aber auch Japan und Brasilien eine wirkliche Belastung der Banken gar nicht wollen.

Was als Vorbereitungsveranstaltung für den Ende des Monats in Toronto stattfindenden, kombinierten G8/G20-Gipfel (mit konkreten Beschlüssen zu einem breiten Spektrum von Finanzmarktreformen) geplant war, scheint inzwischen eher durch ein alarmierendes Dilemma gekennzeichnet: Einerseits lassen sich die Hinweise auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung nicht mehr so einfach wegdiskutieren. Andererseits wird zu Recht vor einem verfrühten Aussteigen aus den Konjunkturprogrammen gewarnt. Beides könnte schnell dazu führen, den ohnehin prekären Aufschwung (>>> W&E-Hintergrund April 2010) abzuwürgen.

Es gibt viel, das für die beiden eingangs zitierten NGO-Forderungen, die ja inzwischen auch im politischen Mainstream angekommen sind, spricht. Ob sie im Doppelpack allerdings konsistent sind, lässt sich bezweifeln. Die Befürworter der Finanzmarktsteuer argumentieren gern, dass damit die notwendigen Mehreinnahmen erzielt werden können, um die durch Bankenrettung und Konjunkturstimuli angespannte Haushaltslage wieder zu bereinigen. Die Anhänger einer Staateninsolvenz sagen mit Blick auf die Finanzkrise in Europa, dass ein solches Verfahren noch nie so dringlich wie heute war.

Dabei ist selbst unter linken Ökonomen heftig umstritten, ob es beispielsweise mit Blick auf Griechenland überhaupt gerechtfertigt ist, von der Notwendigkeit eines „Haircuts“ bzw. einer Restrukturierung der Schulden zu reden. Während UNCTAD-Chefökonom Heiner Flassbeck die Rede vom bevorstehenden griechischen Staatsbankrott für schlicht verantwortungslos hält, plädierte Rudolf Hickel von der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik kürzlich mit dem Hinweis auf einen drohenden Staatsbankrott für eine Umschuldung. Wie dem auch sei: Wenn sich die öffentliche Verschuldung durch neue Steuern zurückfahren lässt, erübrigt sich ein geordneter oder ungeordneter „Default“. Wenn es aber im Zuge einer Insolvenz zu Schnitten beim Stand der staatlichen Verschuldung kommt, werden neue Einnahmequellen weniger dringlich – jedenfalls aus diesem Grund.

Was die Finanzminister der G20 bestenfalls in Busan zuwege bringen werden, so hört man, ist die Empfehlung, der Gipfel Ende des Monats solle sich auf einige gemeinsame Prinzipien einigen, und alles andere sollten die Staaten alleine machen. Willkommen also wieder einmal Frank Sinatra: „I do it my way.“