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15. Dezember 2017

G20-Vorsitz: Argentiniens schlechter Start

Von Jörg Haas und Ingrid Wehr

Das hat es noch nie gegeben, noch nicht einmal 2001 in Katar: Argentinien als Gastgeber der WTO-Ministerkonferenz verweigerte die Akkreditierung und Einreise von 65 Vertreter/innen von etwa 20 Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Gewerkschaften, darunter langjährige Beobachter der WTO-Verhandlungen. Betroffen waren auch deutsche Organisationen, darunter Ernst-Christoph Stolper, stellvertretender Vorsitzender des BUND und von 2011 bis 2012 grüner Staatssekretär in Rheinland-Pfalz. Die meisten betroffenen Organisationen sind im weltweiten Netzwerk “Our World ist not for Sale” organisiert, das schon seit vielen Jahren die globalen Handelsverhandlungen kritisch begleitet.


Das beispiellose Vorgehen wuchs sich zum PR-Desaster für die argentinische Regierung aus: Sowohl die Financial Times wie auch die New York Times kritisierten das Vorgehen der argentinischen Regierung. Die argentinischen Nichtregierungsorganisationen, darunter die von der Regierung selbst als C-20 Vorsitzende eingesetzte Organisation Poder Ciudadano, äußerten ihre Kritik in einem Offenen Brief an die Regierung. Die WTO-kritischen Nichtregierungsorganisationen erhielten plötzlich eine ungeahnte Aufmerksamkeit der internationalen Presse für ihre Stellungnahmen.

Zum PR-Desaster gesellte sich ein diplomatisches Debakel: Die EU-Handelskommissarin Malmström schrieb einen Brief an den argentinischen Außenminister, in dem sie die Rücknahme der Entscheidung forderte. Berichten zufolge protestierten die Botschaften Deutschlands, Frankreichs, Kanadas, Brasiliens und die EU-Delegation bei der argentinischen Regierung aufgrund der Zurücknahme der Akkreditierung ihrer Staatsbürger. 

Erwähnenswert, wenn auch eher symbolisch bedeutsam, ist in diesem Kontext, dass den Nichtregierungsorganisationen die Teilnahme an der offiziellen Eröffnung der Ministerkonferenz im Kongresszentrum von Buenos Aires verwehrt wurde. Deborah James, Koordinatorin des Netzwerks “Our world is not for sale” berichtet, dass üblicherweise in der Vergangenheit 50 Plätze in der Eröffnungssitzung für NGOs reserviert waren. Nun also Ausschluss - und die NGOs im mehrere Kilometer entfernten Konferenzgebäude “Centro Cultural Kirchner” wurden per Eil-Mail um 14:15 Uhr zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert, um ab 15 Uhr die Vorbereitungen für einen hochrangigen Empfang in den Abendstunden zu ermöglichen. 

In Buenos Aires wird gerätselt, was das ausgesprochen plumpe Vorgehen der argentinischen Regierung motiviert, welches so offensichtlich das von Präsident Macri gepflegte Selbstbild eines weltoffenen Argentiniens demontiert. Ist es einfach nur Unfähigkeit der Sicherheitsorgane, die angesichts einer im Vorfeld geschürten Angst vor gewalttätigen Protesten blindlings jedwede Organisation unter Generalverdacht stellten, die sich schon einmal durch WTO-Kritik hervorgetan hat?

Das Geschehen rund um die WTO-Konferenz fügt sich jedenfalls ein in eine Serie von beunruhigenden Ereignissen der letzten Tage. Die Spielräume für die argentinische Zivilgesellschaft verschlechtern sich im zweiten Jahr von Macris Präsidentschaft spürbar. Während staatliche Institutionen im Jahr 2016 soziale Konflikte eher auf dem Verhandlungsweg zu lösen versuchten, verschärfte sich in diesem Jahr die Polizeigewalt, rechtlich abgefedert durch neue Sicherheitsprotokolle und Gesetzesentwürfe. Eine jüngere Studie des renommierten Instituts CELS spricht von besorgniserregenden Einschränkungen des Demonstrationsrechts.

Auch wenn nun letztlich ein Großteil der Zivilgesellschaft an den Aktivitäten im Rahmen der WTO-Konferenz teilnehmen kann, bleibt ein schlechter Nachgeschmack angesichts des willkürlichen Ausschlusses von mehr als 40 Vertreter/innen. Argentinien hat sich mit diesem Vorfall kräftig blamiert. Damit setzt das Land keine guten Vorzeichen für seine G20-Präsidentschaft, die es am 1. Dezember 2017 von Deutschland übernommen hat. Dass die als C-20 organisierte Zivilgesellschaft auch keinen Cent an Unterstützung erhalten soll, ist ein weiterer Pinselstrich im Bild einer Regierung, die mit zivilgesellschaftlicher Kritik auf Kriegsfuß steht und in zunehmendem Maße auf repressive Maßnahmen zurückgreift, um kritische Stimmen einzudämmen.

(gekürzt; Vollversion unter boell.de)

14. Dezember 2017

Nach dem Flop von Buenos Aires ist die Zukunft der WTO wieder offen

Gastblog von Tobias Reichert aus Buenos Aires

Die 11. Ministerkonferenz der WTO ist gestern pünktlich und praktisch ohne greifbares Ergebnis zu Ende gegangen. Der nach der Dauerkrise der Doha–Runde begonnene Trend (statt ein komplexes Verhandlungspaket zu vereinbaren, Abkommen zu begrenzten Einzelfragen zu treffen) ist damit zumindest unterbrochen. Am Ende konnten weder eine inhaltsfreie Ministererklärung und nicht einmal eine Zusammenfassung der Vorsitzenden präsentiert werden.


Aus Nachhaltigkeitssicht schienen mit Beschlüssen zu illegalen Fischereisubventionen und einer dauerhaften Vereinfachung für Lagerhaltung für Ernährungssicherheit zwei kleine Schritte in die richtige Richtung möglich. Beide sind gescheitert. Nachdem die USA einen Beschluss zur Lagerhaltung blockiert hatten, erklärte Indien – in nicht unüblicher Dickköpfigkeit – auch keine anderen Beschlüsse zuzulassen. Betroffen waren insbesondere die Fischereisubventionen, auch wenn ein umfassendes Abkommen in Buenos Aires ohnehin nicht mehr auf der Tagesordnung stand.

Die Versuche der EU, Japans, weiterer Industrie- und einiger Entwicklungsländer, die Verhandlungsagenda um neue Themen wie elektronischen Handel, „Investitionserleichterungen“ und die Vereinfachung des Handels für kleine und mittlere Unternehmen zu erweitern, scheiterten am Widerstand der großen Mehrheit der Entwicklungsländer. Zu allen Themen gab es Erklärungen von knapp der Hälfte der WTO-Mitglieder, die in informellen Arbeitsgruppen weiter diskutieren wollen, wie diese Themen in der WTO be- und verhandelt werden können. Die seit 1998 bestehende Arbeitsgruppe zu E-commerce, die kein Verhandlungsmandat besitzt, wurde von allen WTO Mitgliedern aufgefordert, ihre Diskussionen zu intensivieren. Angesichts der Tatsache, dass im letzten Jahr kein Treffen der Gruppe stattfand, sollte das nicht schwer umzusetzen sein.

Zwei seit langem bestehende Beschlüsse, wurden wie auf jeder Ministerkonferenz erneuert: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, keine Zölle auf elektronische Transaktionen zu erheben und eine etwas obskure Klausel der WTO nicht auf das TRIPS-Abkommen anzuwenden. Danach kann ein Mitglied auch gegen einen Handelspartner, der die Verträge einhält, ein Streitschlichtungsverfahren beginnen, wenn es sich trotzdem benachteiligt fühlt. Was das im Kontext des TRIPS-Abkommens bedeuten könnte, ist völlig unklar, was dann zu beträchtlicher Unsicherheit geführt hätte.

In einem Tweet während des Abschlussplenums lobte der schon am Vortag abgereiste US-Handelsbeauftragte Lighthizer das Ergebnis der Konferenz: Pluritilaterale Initiativen zu ausgewählten Themen seien die Zukunft der WTO. Damit unterstreicht er den seit dem Antritt der Trump-Regierung noch verstärkten Widerstand der USA, an die bisherigen Verhandlungsergebnisse der multilateralen Doha Agenda anzuschließen. Die große Mehrheit der Entwicklungsländer besteht genau darauf. Wie der Konflikt gelöst werden kann ist nicht absehbar.

13. Dezember 2017

WTO wie immer: Blockade 5 vor 12

Gastblog von Tobias Reichert, z.Zt. Buenos Aires

Auch wenn sich das politische Umfeld durch die handels- und multilateralismusfeindliche Haltung der der Trump-Administration geändert hat, halten die WTO-Mitglieder in der Dramaturgie der Konferenzen an ihren Gewohnheiten fest. Zu den verschiedenen Verhandlungsthemen werden Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen die Delegationen Kompromisse suchen sollen. Allen Appellen für mehr Flexibilität zum Trotz, wiederholen sie dann ein bis zwei Tage lang ihre bekannten Positionen. Echte Bewegung kommt frühestens am letzten Tag in die Diskussionen.


Bislang folgte auch die 11. Ministerkonferenz diesem Muster. Ein Durchbruch erfolgt, wenn überhaupt, erst am letzten Tag oder in der „Verlängerung“ am Tag nach dem offiziellen Konferenzende. In der Regel wurden die eigentlichen Verhandlungen dann in sog. „Green Rooms“ verlagert, wo eine begrenzte Zahl von Mitgliedern (USA, EU, Indien, Brasilien plus einige andere) zusammen mit Vorsitz und Generalsekretär hinter verschlossenen Türen Kompromisse sucht. Gelingt ihnen das, müssen die anderen Mitglieder zustimmen oder die Konferenz scheitern lassen. Bei den Delegationen außerhalb führt dies regelmäßig zu schlechter Stimmung. Daher hat die argentinische Vorsitzende – wie schon einige ihrer Vorgänger – versprochen, diesmal auf Green Rooms zu verzichten. Beim Herzensanliegen der argentinischen Regierung, zum Abschluss der Konferenz eine umfassende Ministererklärung zu verabschieden, wurde der Vorsatz schon gebrochen. Nachdem in einer ersten Diskussion der aus Genf mitgebrachte Entwurf von mehreren Mitgliedern, voran den USA weiter prinzipiell abgelehnt worden war, setzte die Vorsitzende eine Gruppe aus zehn Ländern ein, die einen neuen Text entwerfen soll.

Wie bei den Einzelfragen eine Einigung erzielt werden kann, ist offen. Bei der angestrebten dauerhaften Lösung der Frage der öffentlichen Lagerhaltung für Ernährungssicherheit, haben die USA erklärt, gar keinem Beschluss zustimmen zu wollen, der dauerhaft gilt. Und auch beim Abbau der Subventionen für illegale und unregulierte Fischerei liegen die Positionen noch extrem weit auseinander. Der Vorschlag, der die Subventionen am stärksten einschränken würde, geht manchen Mitgliedern noch nicht weit genug, während der unverbindlichste Vorschlag anderen noch zu strikt ist. Besonders Indien und China wollen sich nicht auf wirksame Vorgaben zum Subventionsabbau verpflichten.

Die Verhandlungen könnten damit zu einem ersten Test dafür werden, wie ernst die Regierungen die Ziele für nachhaltige Entwicklung zur Ernährungssicherheit und zum Schutz der Meere (und Fische) nehmen. Insbesondere die Weigerung der USA, einem Beschluss zur Lagerhaltung zuzustimmen, macht konkrete Beschlüsse in Buenos Aires zunehmend unwahrscheinlich. Noch ist nicht klar, ob am letzten Tag noch ein Anlauf unternommen wird.

12. Dezember 2017

Lighthizer: Wie Trumps Mann beim WTO-Ministerial agiert

US-Handesbeauftragter Lighthizer
Gastblog von Tobias Reichert, z.Zt. Buenos Aires 

Nach der mit großem Pomp und unter Anwesenheit aller Präsidenten des Mercosur abgehaltenen Eröffnungszeremonie begannen am gestrigen Montag die offiziellen Verhandlungen der 11. Ministerkonferenz. Das normalerweise bedeutungslose Plenum, in dem Handelsminister oder andere Delegationsleiter vorbereitete 3-Minuten-Statements verlesen, erhielt dabei ungewohnte Aufmerksamkeit. Der Grund dafür war, dass der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer fast zu Beginn des Plenums zu Wort kam. Delegierte und Beobachter erwarteten Hinweise darauf, ob und wie weit die USA bereit sind, sich an den Verhandlungen in Buenos Aires und in Folge der WTO insgesamt zu beteiligen. Zumindest im Vergleich zu seinem direkten Vorgesetzten bemühte sich Lighthizer dabei um eher diplomatische Töne. Die WTO sei eine wichtige Organisation die viel Gutes für die Welt und die USA tun könne. Allerdings gebe es aus Sicht der USA auch eine Reihe von Problemen, die angegangen werden müssten, damit sie ihre Relevanz erhalten könnte. 

So habe sich die Funktion von den Verhandlungen auf den Klagemechanismus verschoben. Viele Länder erhofften sich von einer Beschwerde bei der WTO bessere Ergebnisse als von Verhandlungen. Der in der Rede nicht erwähnte Hintergrund ist der Vorwurf, insbesondere das Berufungsgremium (Appellate Body - AB) der WTO überschreite seine Kompetenzen und schaffe neue Rechtsnormen statt die bestehenden auszulegen. Daher blockieren die USA (schon in der Amtszeit Obamas) die Berufung neuer Mitglieder in den AB, was dessen Handlungsfähigkeit bedroht. Bei den anderen WTO-Mitgliedern löst das zunehmend Empörung aus.

Etwas inkonsistent (und darin ganz auf Trump-Linie) forderte Lighthizer zugleich, dass bestehende WTO-Regeln besser eingehalten werden müssten. Dabei hob er allerdings die Punkte Notifizierung und Transparenz hervor. In der Tat kommen viele Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung, Informationen über Zölle und Subventionen regelmäßig an die WTO zu übermitteln, oft nur mit großer Verspätung nach. Die USA haben sich dabei in der Vergangenheit selbst nicht als großes Vorbild hervorgetan. Was vor allem für Opposition sorgt, ist der nicht in Lighthizers Rede nicht enthaltene, aber in die Verhandlungen eingebrachte Vorschlag, wie die Transparenz verbessert werden soll. WTO-Mitglieder, die ihren Notifizierungspflichten wiederholt nicht nachkommen, sollen zunächst von Kooperationsprogrammen der WTO ausgeschlossen und dann Rede- und sogar Stimmrecht einbüßen. 

Ähnlich „explosiv“ – so ein Handelsdiplomat in Buenos Aires – sind die US-Forderungen zur Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer. Diese kommt – in verringertem Umfang – tatsächlich reichen Ölstaaten wie Qatar und Saudi-Arabien oder neu industrialisierten Ländern wie Südkorea, Singapur und Taiwan zu Gute – wobei letztere sie kaum in Anspruch nehmen. Den USA geht es aber vor allem darum, große und wirtschaftlich erfolgreiche Schwellenländer vor allem China, auch Brasilien und Indien, von jeglicher Vorzugsbehandlung auszuschließen. Die Tatsache, dass dort gerade in der Landwirtschaft noch massive von Armut und auch Unterernährung bestehen, ignorieren sie dabei bewusst. Ebenfalls auf China zielt die Forderung, die WTO solle sich wirksamer um Fragen wie Überkapazitäten und die Rolle von staatseigenen Unternehmen kümmern.

Anders als in anderen multilateralen Foren wie dem UN-Klimaabkommen bewegen sich die USA zumindest auf einer ähnlichen Faktengrundlage wie die übrigen Mitglieder. Die auch schon im Vorfeld der Ministerkonferenz eingebrachten Themen werden auch von anderen Ländern als reale Probleme anerkannt. Auf Ablehnung stößt, dass die USA fordern, dass sie zuerst gelöst werden müssten, bevor über die Prioritäten der anderen Mitglieder verhandelt wird. In den nächsten Tagen wird sich zeigen, wie hart die US-Delegation auf ihrer Linie besteht.

11. Dezember 2017

Die WTO in Argentinien: Grosse Krise oder weiter in kleinen Schritten?

Gastblog von Tobias Reichert aus Buenos Aires 

Die mit Krisen und Blockaden erfahrenen Delegierten der Welthandelsorganisation (WTO) haben gestern im argentinischen Buenos Aires die 11. Ministerkonferenz begonnen, die bis zum 13. Dezember andauern wird. Die Unsicherheiten sind dabei so groß wie selten. Zum einen ist seit der letzten Konferenz in Nairobi umstrittener denn je, ob und in welcher Form die sich seit 2001 hinziehende Doha-Verhandlungsrunde fortgesetzt werden soll. Zum anderen ist unklar, inwieweit die US-Delegation, der Abneigung des Präsidenten gegen multilaterale Abkommen folgend, versuchen wird, die Organisation weiter zu schwächen.

Einen Versuch, die Doha-Runde mit ihrem Mandat, den Handel mit Gütern und Dienstleistungen zu liberalisieren, Agrarsubventionen abzubauen und bestehende Regeln zu Subventionen und Anti-Dumping-Maßnahmen zu verschärfen, in einem Schritt abzuschließen, wird es nicht geben. Bei den letzten beiden Konferenzen war es gelungen, sich auf verbindliche Abkommen zu Einzelfragen aus dem Mandat zu einigen. Auch in Buenos Aires wird daher versucht werden, zu einigen spezifischen Punkten einen Konsens zu erreichen. Die Aussichten sind aufgrund der Haltung der USA nicht gut.

Mögliche Ergebnisse: Mehr öffentliche Lagerhaltung für Ernährungssicherheit… 

Nach Einschätzung von WTO-Generalsekretär Azevedo und vieler Mitglieder könnte es eine Einigung bei der Frage geben, ob Entwicklungsländern zusätzlicher Spielraum für öffentliche Lagerhaltung für die Ernährungssicherheit eingeräumt werden soll. Das Problem besteht darin, dass die bestehenden WTO-Regeln Ausgaben für öffentliche Lagerhaltung von Lebensmitteln in unbegrenzter Höhe nur dann zulassen, wenn der Ankauf zu Marktpreisen erfolgt. Legt dagegen die Regierung den Preis fest, werden die Programme als „handelsverzerrende“ Unterstützung der Landwirtschaft gewertet. Dafür besteht eine Obergrenze, in die auch andere Maßnahmen wie der vergünstigte Verkauf von Düngern und Saatgut eingerechnet werden.

Viele Entwicklungsländer kaufen Agrargüter zu festgelegten Preisen an, um damit gleichzeitig die Einkommen der kleinbäuerlichen Bevölkerung zu stabilisieren. Indien hat die Unterstützung seiner Landwirtschaft so weit ausgebaut, dass es durch einen weiteren Ausbau der Lagerhaltung die geltende WTO-Obergrenze für „handelsverzerrende Maßnahmen“ zu überschreiten droht. Die von der G33-Gruppe um Indien und Indonesien schon länger erhobene Forderung, die Lagerhaltung nicht mehr als handelsverzerrend einzustufen, erhielt damit bei der WTO-Konferenz in Bali neue Dringlichkeit. Die Ausgaben für ähnliche Programme in anderen Entwicklungsländern liegen derzeit unterhalb der Grenzen für handelsverzerrende Maßnahmen. In Bali wurde eine sog. "Friedensklausel", beschlossen, die mögliche Beschwerden gegen das Agrarabkommen aussetzt, wenn sie aus bereits 2013 bestehenden Programmen resultieren. Sie gilt, bis eine dauerhafte Lösung vereinbart ist, kommt aber faktisch nur Indien zu Gute.

Eine Reihe von Ländern, darunter auch Entwicklungsländer, befürchtet, dass Lebensmittel aus den öffentlichen Lagern auf indirektem Weg auf den Weltmarkt gelangen. Das hätte dann eine ähnliche Wirkung wie die jetzt verbotenen Exportsubventionen. Um das zu vermeiden, sei als Vorsichtsmaßnahme größere Transparenz darüber notwendig, welche Menge von welchen Produkten angekauft und eingelagert werden, was davon wiederverkauft wird und an wen. Die G33 stimmt dem im Prinzip zu, will aber verhindern, dass die Abläufe administrativ so aufwändig werden, dass sie den Einsatz der Lagerhaltung erschweren.

In einem gemeinsamen Vorschlag mit Brasilien, Kolumbien, Peru und Uruguay fordert die EU nicht nur weitgehende Berichtspflichten, sondern auch eine Obergrenze.  Die Ausgaben für die angekauften Lebensmittel dürften 10% des gesamten Produktionswerts des jeweiligen Produkts nicht überschreiten. Zudem müssten sich die Programme auf „traditionelle Grundnahrungsmittel“ beschränken. Dies ist für die Ernährungssicherheit nicht sinnvoll, da es sich dabei meist um überwiegend stärkehaltige Produkte wie Reis oder Weizen handelt. Eiweiß- und Vitaminreichere Produkte wie Hülsenfrüchte, Milchprodukte oder Obst und Gemüse, mit denen auch Mangelernährung besser begegnet werden kann, wären dagegen ausgeschlossen.  Die G33 lehnt diese Beschränkungen mit Unterstützung vieler anderer Entwicklungsländer ab. 

… und weniger Subventionen für illegale Fischerei 

Möglich erscheinen auch Fortschritte bei der Begrenzung der Fischereisubventionen. Insbesondere könnten Subventionen für illegale, unregulierte und undokumentierte (IUU) Fischerei verboten werden. Die WTO sieht sich hier auch einer im Rahmen der (freiwilligen) globalen Ziele nachhaltiger Entwicklung gemachten Vorgabe gegenüber. Danach sollen bis 2020 schädliche Fischereisubventionen abgeschafft werden. Weltweit sind nach Schätzung der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO fast ein Drittel aller Fischbestände überfischt. Es werden also mehr Fische gefangen, als nachwachsen, so dass die Bestände mittelfristig zu verschwinden drohen. Mehr als die Hälfte wird voll genutzt, so dass größere Fangmengen zur Überfischung führen würden, und nur etwa ein Zehntel wird weniger befischt als nachhaltig möglich. Um dem Problem der Übernutzung zu begegnen, regulieren Länder die Fischerei in ihren Hoheitsgewässern und in umgebenden Gewässern durch nationale Gesetzgebung und zunehmend durch regionale Fischmanagementabkommen (RFMO), die sich auch internationale Gewässer beziehen können.

Diese Regeln und Abkommen werden allerdings in großem Umfang verletzt. Es wird geschätzt, dass zwischen 13 und 30% aller Fische illegal (durch Schiffe aus Ländern, die einem RFMO angehören, aber die Regeln verletzen), unreguliert (durch Schiffe, die einem RFMO nicht angehören, aber trotzdem in der erfassten Region fischen) oder undokumentiert (Fänge werden der zuständigen Regierung oder RFMO nicht oder unvollständig mitgeteilt) gefangen werden. In westafrikanischen Gewässern sollen etwa 37% aller Fische unter IUU-Bedingungen gefangen werden.

Die wirtschaftlichen Verluste für ganz Afrika in Form entgangener Lizenzgebühren oder geringerer Einkommen für einheimische Fischer werden auf 6-7 Mrd. € geschätzt. Wie hoch die Subventionen für die Fischerei insgesamt sind, ist unklar, auch deswegen, weil keine allgemein anerkannte Definition existiert. Das South Centre schließt aus einer umfassenden Literaturrecherche, dass die Subventionen wahrscheinlich um die 35 Mrd. US-$ pro Jahr betragen. Das entspricht 30-40% des Werts des jährlich wild gefangenen Fischs.

Angesichts dieser sich seit Jahren verschärfenden Problematik, wurde bereits im Mandat für die Doha-Runde festgelegt, über strengere Regeln für Fischereisubventionen zu verhandeln. Wie für die meisten Themen der Runde bislang ohne konkretes Ergebnis. In den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) wird der Ansatz allerdings aufgegriffen. Im Ziel 14 zum Schutz der Meere wird in Unterziel 6 gefordert:  Bis 2020 … bestimmte Formen der Fischereisubventionen [zu] untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, … zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen.“ Die Verhandlungen darüber sollen in der WTO stattfinden, und eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder sicherstellen. In den letzten zwei Jahren wurde auch deswegen wieder intensiver in der WTO über Fischereisubventionen verhandelt.

Dabei haben Länder wie Russland und China klargemacht, dass sie nicht bereit sind, über den Abbau von Subventionen zu sprechen, die zu Überkapazitäten führen. Die Verhandlungen konzentrieren sich daher auf Subventionen, die IUU-Fischerei befördern. Darüber ob diese sofort verboten werden sollen, oder die Mitglieder darauf hinarbeiten, sie abzubauen, konnte aber im Vorfeld keine Einigung erzielt werden. Auch zur entwicklungspolitisch wichtigen Frage, wie und ob Kleinfischer weiter unterstützt werden sollen, auch wenn sie oft undokumentiert fischen und damit technisch unter die IUU-Kategorie fallen, ist weiter offen. Ein mögliches Ergebnis in Buenos Aires könnte daher sein, Punkte, bei denen sich ein Konsens erzielen lässt, in einer Ministererklärung festzuhalten und zu versprechen, bei der nächsten Ministerkonferenz 2019 ein Abkommen zu schließen, was dem in den SDGs vorgegebenen Zeitplan gerade noch entsprechen würde.

***

Überschattet wird die gesamte Konferenz von der Haltung der USA, die in Genf die Verhandlungen über eine gemeinsame Ministererklärung blockiert haben. Die wäre allerdings nicht nötig, um Ministerentscheidungen zu einzelnen Themen zu treffen. Der argentinische Präsident Macri hat angekündigt, während der Konferenz noch einen Anlauf für eine Ministererklärung zu machen. Ob die USA dies zum Anlass nehmen könnten, die Konferenz insgesamt zu blockieren, ist offen.


26. April 2016

Vergebliches Trommeln in Sachen TTIP

Obama und Merkel machen Druck für einen schnellen Abschluss des Abkommens über Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Allein es fehlt der Glaube. Und dies nicht nur, weil am letzten Samstag erneut Zehntausende in Hannover auf die Straße gingen und dem US-Präsidenten einen würdigen Empfang bereiteten. Solange nahezu wöchentlich neue Enthüllungen darüber herauskommen, wohin TTIP die EU und die USA führen wird, ist an einen Abschluss der Verhandlungen, die in dieser Woche in New York fortgesetzt werden, nicht zu denken, schon gar nicht bis zum Ende dieses Jahres.


Ein Beispiel: In einem Ende März veröffentlichten Vorschlag hat die EU-Kommission die Regeln zur regulatorischen Kooperation zwischen der EU und den USA unter TTIP nochmals ausgeweitet. Der Entwurf würde US-Behörden das Recht einräumen, jegliche neue EU-Gesetze noch vor Beginn des regulatorischen Prozesses zu kontrollieren – noch bevor er dem EU-Parlament und dem Ministerrat vorgelegt wird. Außerdem bestätigt die Kommission in der Vorschlag das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, wonach US-Produkte auf den europäischen Markt kommen können, die nicht mit EU-Regeln im Einklang stehen.

Ein zweites Beispiel: Erst letzte Woche veröffentlichten Greenpeace, Corporate Europe Observatory (CEO) und Genewatch bislang unter Verschluss gehaltene Dokumente der EU-Kommission, die beweisen, dass die US-Regierung erheblichen Druck auf die EU-Kommission ausübt, um neue gentechnische Verfahren für die Veränderung von Pflanzen und Tieren nicht den strengeren EU-Gentechnikregeln zu unterwerfen. Seit Ende 2015 hat die EU-Kommission ihre rechtliche Einschätzung immer wieder verschoben. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die neuen Verfahren vermutlich als Gentechnik eingestuft worden wären. Gentechnik, Regulierungen und Kennzeichnungen bilden einen zentralen Streitpunkt in den Verhandlungen über TTIP. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die EU ihre Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen für GMOs ignorieren soll, um den Weg für ein transatlantisches Handelsabkommen zu ebnen.

Nach dem Willen der USA und mächtiger Gentechnikkonzerne wie Monsanto, Cibus oder Dow DuPont soll sich die EU den US-Standards anpassen. Die Konzerne argumentieren, dass diese neuen, direkten Methoden, um die genetische Zusammensetzung von lebenden Organismen zu manipulieren, nicht in den Anwendungsbereich der europäischen GMO-Vorschriften fallen würden. Die Folge: Die neuen GMOs und die daraus hergestellten Produkte würden keiner Risikobewertung, Kennzeichnungspflicht oder Überwachung unterliegen.

Gentechnik, Konsumstandards und Investitionsrecht sind bei weitem nicht die einzigen Streitpunkte, um die es bei TTIP geht. In einer neuen Hintergrund-Ausgabe (s. Abbildung) hat der Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung jetzt herausgearbeitet, wie durch TTPP (aber auch durch das transpazifische Gegenstück TPP) global gültige Standards für die Handelsordnung der Zukunft durchgesetzt werden sollen. Unter die Räder geraten dürfte dabei – ironischerweise – nicht zuletzt die multilaterale Welthandelsorganisation (WTO) >>> W&E-Hintergrund April 2016.

20. Dezember 2015

Ungewisse Zukunft der Doha-Runde, Ende der Agrar-Exportsubventionen, Widerstand gegen neue Themen

Den USA, der EU und Japan ist es bei der 10. Ministerkonferenz der WTO nicht gelungen, die Doha-Runde abzubrechen und neue Themen auf die Agenda zu setzen. Trotz großen Drucks vor allem von Seiten der USA, der dazu führte, dass die Konferenz im bei der WTO üblichen Drama um 30 Stunden verlängert werden musste, beharrte die große  Mehrheit der Entwicklungsländer darauf, an den Zwischenergebnissen der Doha-Runde festzuhalten. Die Ministererklärung enthält keine Kompromissformulierung, sondern beschreibt beide Positionen. Ein Weg, um die Verhandlungen fortzusetzen, soll daher erst nach der Nairobi-Konferenz gefunden werden. Bevor neue Themen verhandelt werden, müssen alle Mitglieder der WTO zustimmen.


Damit haben die Entwicklungs- und Schwellenländer verhindert, dass sich ein Szenario wie bei der Doha-Ministerkonferenz vor 14 Jahren wiederholt, als Investitionen, Wettbewerbsrecht und öffentliche Beschaffung gegen ihren Willen ins Verhandlungsmandat aufgenommen wurden – um dann nach dem Scheitern der Cancún-Ministerkonferenz 2003 auf Druck der Entwicklungs- und Schwellenländer wieder aufgegeben zu werden. In Nairobi wurde nicht offen darüber debattiert, welche neuen Themen verhandelt werden sollen – aus der EU Delegation wurde aber bestätigt, dass zumindest Investitionen dazu zählen.

● Sofortiges Ende der Exportsubventionen (mit Ausnahmen): Ein aus entwicklungspolitischer Sicht erfreuliches Ergebnis ist, dass das sofortige Ende der direkten Exportsubventionen für landwirtschaftliche Güter beschlossen wurde. Diese werden zwar seit Beginn des Jahrtausends zwar kaum noch eingesetzt. Viele Industriestaaten, voran die EU, könnten sie aber jederzeit wieder einzuführen, wenn auch zu hohen politischen Kosten. Dass dies nun rechtlich unzulässig ist, ist daher ein Fortschritt. Die WTO wäre nicht die WTO, wenn es von dieser Regel nicht ein paar Ausnahmen gäbe. So dürfen Kanada, Norwegen und die Schweiz, die einzigen Länder die derzeit direkte Exportsubventionen für Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel zahlen, dies bis 2020 weiter tun. Die EU darf die Zuckermarktordnung, die indirekt Exportsubventionen beinhaltet, bis 2017 beibehalten – wenn sie ohnehin auslaufen wird. Zusätzlich hat sich die EU auch noch das Recht gesichert, bis 2020 den Export von knapp 100.000 Tonnen Schweinefleisch zu subventionieren. Dass sie von diesem Recht Gebrauch machen wird, ist angesichts der andauernden Preiskrise auf dem EU Schweinefleischmarkt zumindest nicht auszuschließen. In fünf Jahren werden Exportsubventionen allerdings endgültig der Geschichte angehören.

Für andere Instrumente, mit denen Exporte gefördert werden, gibt es dagegen kaum Einschränkungen. Vielmehr wird die gegenwärtige Praxis der USA bei staatlichen Exportkrediten und Nahrungsmittelhilfe als zulässig festgeschrieben, und für staatliche Handelsunternehmen gibt es nicht viel mehr als den Appell, nicht handelsverzerrend zu agieren.

● Unverbindliche Versprechen für die LDCs: Neben dem verbindlichen Ende der Exportsubventionen wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, mit denen die am wenigsten entwickelten Länder unterstützt werden sollen. Weder die besseren Ursprungsregeln noch der bessere Zugang zu den Dienstleistungsmärkten der Industriestaaten sind rechtlich verbindlich. Zu anderen entwicklungspolitisch wichtigen Themen  wie einem Schutzmechanismus gegen stark steigende Importe und mehr Rechte für Entwicklungsländer, öffentliche Lager für Nahrungsmittel betreiben, gab es in Nairobi keine Beschlüsse. Die internen Agrarsubventionen der Industriestaaten, die aktuell sehr viel größere Effekte auf die Weltmärkte haben als die wenigen verbleibenden Exportsubventionen, standen nicht einmal zur Diskussion.

● Zukunft der Doha-Runde offen: Wie es mit der Doha-Runde weitergehen wird, ist nach dieser Ministerkonferenz offener denn je. Dass die Entwicklungs- und Schwellenländern bald weitreichenden Verhandlungen zu neuen Themen zustimmen, ist genauso unwahrscheinlich wie dass die USA die bestehenden Entwürfe als Grundlage für weitere Verhandlungen akzeptieren. Der ursprünglich vorgesehene gemeinsame Abschluss aller Abkommen ist nach Bali und Nairobi ohnehin schon aufgeweicht. Denkbar ist, dass in Zukunft plurilaterale Abkommen wie das in Bali verkündete zum Freihandel mit Informationstechnologie, und das angeblich schon fast zu Ende verhandelte zu Umweltgütern eine stärkere Rolle spielen. Dabei einigen sich die wichtigsten Im- und Exporteure einer Produktgruppe oder eines Sektors auf die weitgehende Öffnung der Märkte. Während nur die Länder, die dem Abkommen beitreten, daran gebunden sind, kommen die Zollsenkungen, zu denen sie sich verpflichten allen WTO-Mitgliedern zu Gute. Die WTO könnte damit eine, wenn auch begrenzte Verhandlungsfunktion beibehalten. Angesichts insgesamt schon niedriger Zölle und sonstiger Handelsschranken, ist weitere Liberalisierung auch nur für wenige Probleme die angemessene Lösung.  Und ob die WTO jemals zu einem Forum werden kann, in dem die notwendige Re-Regulierung der Weltwirtschaft verhandelt werden kann, ist jedoch mehr als fraglich.

18. Dezember 2015

In Nairobi nur Minimalismus und Symbolismus

Von Tobias Reichert*) – Vor dem Hintergrund der ungelösten Frage nach der Zukunft der Doha-Runde insgesamt versuchen die WTO-Mitgliedsstaaten in Nairobi den Ansatz der letzten Konferenz in Bali zu wiederholen. Zu Einzelthemen der Doha-Agenda sollen separate Übereinkommen getroffen werden, die dann unabhängig vom Gesamtergebnis in Kraft treten können.


● Exportwettbewerb: Der wichtigste Themenbereich, zu dem eine Einigung möglich scheint, ist der Exportwettbewerb bei landwirtschaftlichen Gütern. Anders als noch in Bali ist die EU nun bereit, Exportsubventionen endgültig abzuschaffen, und hat sogar den seit gestern in Nairobi zirkulierenden Textentwurf maßgeblich mit vorbereitet. Das fällt ihr leicht, da die EU schon seit einigen Jahren keine Exportsubventionen mehr gewährt. Vor 30 Jahren wäre dieser Beschluss ein entwicklungspolitischer Meilenstein gewesen, nun verhindert er nur noch den Rückfall in alte Fehler.

Wird der Text verabschiedet, müssen alle Industriestaaten direkte Exportsubventionen bis 2020 abschaffen, Entwicklungsländer (die sie ohnehin nicht nutzen) bis 2023. Eine spezielle Ausnahme für Entwicklungsländer, die es ihnen erlaubt, die inländischen Transportkosten von Exportgütern zu subventionieren, soll sogar noch bis 2028 gelten. Die entwicklungspolitische Sinnhaftigkeit dieser Regel ist durchaus fragwürdig, eine Verkürzung der Frist wäre gegen den Widerstand großer Entwicklungsländer aber kaum durchzusetzen.

Noch hartleibiger zeigen sich die USA bei den Instrumenten zur Exportförderung, die sie einsetzen: staatlich gestützte Exportkredite und Nahrungsmittelhilfe. Um eine indirekte Subventionierung durch künstlich verbilligte Kredite zu verhindern, waren im letzten Vertragsentwurf aus den Doha-Verhandlungen strikte Kriterien für die Exportkreditprogramme definiert worden. So müssten diese sich selbst finanzieren, also Verluste innerhalb von vier Jahren durch eigene Einnahmen statt staatliche Zuschüsse ausgleichen. Zudem hätten Kredite nur für eine Laufzeit von 6 Monaten vergeben werden dürfen. Die USA hatten klargemacht, dass sie dem auf keinen Fall zustimmen würden. Der Vertragsentwurf sieht nun vor, dass Exportkredite bis zu 18 Monate laufen dürfen und sich nur "langfristig" selbst finanzieren müssen. Dass dies exakt den Bedingungen des aktuellen Exportkreditprogramms der USA entspricht, ist kein Zufall.

Auch bei der Nahrungsmittelhilfe bewegen sich die USA nicht: Sie bestehen darauf, diese auch weiterhin vor allem in Form von Naturalien statt Geld zu gewähren. Zudem sollen die als Hilfe gewährten Nahrungsmittel weiter in den Empfängerländern verkauft werden dürfen. Um dabei oft auftretende negative Effekte auf lokale Bauern und regionale Märkte zu vermeiden, sieht der Verhandlungstext vor, dass vorab eine Folgenabschätzung für die lokalen Märkte vorgenommen werden muss. Zudem sollen die Regierungen der Empfängerländer eine Art Vetorecht erhalten.  Ob die USA dem zustimmen werden, ist ungewiss.

Das mögliche Abkommen würde also im Kern nur die derzeitige Praxis der Industriestaaten festschreiben. Gleichwohl wäre das nicht sinnlos, da die EU nach bisherigem Stand das Recht hat, Exportsubventionen in Höhe von 6 Mrd. € zu zahlen und für Exportkredite und Nahrungsmittelhilfe praktisch gar keine Regeln bestehen.

● Baumwolle: Seit 2005 versprechen die WTO-Mitglieder den baumwollexportierenden Entwicklungsländern immer wieder, nicht nur Exportsubventionen, sondern auch handelsverzerrende interne Subventionen für Baumwolle ganz oder weitgehend abzuschaffen. Damit soll die unfaire Konkurrenz auf dem Weltmarkt verringert werden. Obwohl die Beschlüsse vorsehen, dies besonders eilig, vordringlich und unverzüglich zu tun, haben vor allem die USA als wichtiger Baumwollexporteur ihre Politik kaum verändert. Auch in Nairobi wird es keine greifbaren Fortschritte geben – mögliche Ausnahme sind die Exportsubventionen, die Industrieländer laut Entwurf sofort und Entwicklungsländer 2017 einstellen müssen. Da derzeit de-facto keine Exportsubventionen gezahlt werden, ist auch dieser Beschluss vor allem symbolisch.

● LDCs: Auch die Entscheidungen, die speziell den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) zu Gute kommen sollen, sind letztlich unverbindlich. Ein neues Papier, mit dem die Ursprungsregeln vereinfacht werden sollen, mit denen die importierenden Industriestaaten die Voraussetzung dafür definieren, dass Güter aus LDCs besseren Marktzugang bekommen, wirkt stellenweise wie Realsatire.
So sollen Länder, die die Wertschöpfung zum Kriterium machen, den Wert importierter Vorprodukte als Grundlage nehmen. Dies klingt verbindlich, wird aber durch den nächsten Satz ausgehebelt, dass Länder, die das jetzt anders machen, das auch in Zukunft tun können. Länder, die verlangen, dass ein Produkt so weiterverarbeitet wird, dass es in eine andere Zollkategorie fällt, sollen dazu keine zusätzlichen Beschränkungen und Ausnahmen einführen – außer wenn sie dies für notwendig erachten... In den übrigen Artikeln des Entwurfs wimmelt es von Begriffen wie "sollte", "in Betracht ziehen" und ähnlichem.

● Fischereisubventionen: Zu Beginn der Ministerkonferenz haben die AKP-Staaten und Peru gefordert, verbindliche Grenzen für Fischereisubventionen festzulegen. Ein Beschluss dazu ist unwahrscheinlich – ein Auftrag, bis zur nächsten Ministerkonferenz ein Abkommen zu verhandeln dagegen eher.

● Spezieller Schutzmechanismus für Kleinbauern: Die Forderung Indiens und 47 weiterer Entwicklungsländer mit überwiegend kleinbäuerlicher Landwirtschaft (G33), einen speziellen Schutzmechanismus gegen plötzliche Importanstiege einzuführen, ist in Nairobi kaum durchsetzbar. Zwar unterstützen wichtige Agrarexporteure wie Brasilien diese Position – allerdings im Kontext einer umfassenden Zollsenkung für Agrargüter. Da diese in Nairobi nicht zur Diskussion steht, hat die G33 nicht genügend Verbündete für ihre Forderung.

Das Ende der Exportsubventionen zeichnet sich damit als einziges konkretes Ergebnis der Nairobi Konferenz ab. Aus entwicklungspolitischer Sicht ist dies keine schlechte Entwicklung. Ob die Industriestaaten im Gegenzug die Öffnung der Verhandlungen für die neu-alten Themen Investitionen oder öffentliche Beschaffung durchsetzen können bleibt abzuwarten.

12. Oktober 2015

TTIP-Proteste: Barrieren gegen neue Hyperglobalisierung

So mancher rieb sich am Wochenende verwundert die Augen, als die Zahlen von der Stopp-TTIP-Demonstration in Berlin bekannt wurden. Die hastig mittels Großanzeigen des Bundeswirtschaftsministers gestartete Gegenpropaganda hatte nicht verfangen. Zwischen 150.000 und 250.000 Menschen gingen zu einem lauten Nein gegen die geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der EU auf die Straße. Eine besonders eigenartige Erklärung hielt da heute Morgen der Kommentator der FAZ bereit: „Die besseren Argumente gibt es für TTIP, auf der Straße aber ist das Nein leichter zu vermitteln.“ (Carsten Knop) Soll wohl heißen: Die auf der Straße sind taub für Argumente oder haben gar keine. Nichts freilich könnte mehr danebenliegen. Eines der Argumente gegen TTIP hatte Herbert Prantl noch am Freitag in der Süddeutschen formuliert: „Angesichts der Flüchtlingskrise ist es auch notwendig, den Freihandel nicht länger so zu betreiben, dass er die Wirtschaft der Entwicklungsländer zerstört und die Menschen in die Migration treibt.“

Das Thema Handel bzw. Welthandel bewegt die Menschen derzeit so stark wie noch nie – nicht nur wegen der vielfältigen Auswirkungen, die von Megaprojekten wie TTIP (oder auch vom pazifischen Pendant TPPA) befürchtet werden. Es herrscht der Eindruck, dass über den Umweg des Handels so ziemlich alle Errungenschaften, von sozialen und ökologischen Standards, von einer gesunden Ernährungsweise über den Schutz der Kultur, von den Regulierungskapazitäten der Staaten bis zu Grundlagen der Demokratie, ausgehebelt werden sollen. Dabei entwickelt sich der Welthandel derzeit real in recht unspektakulären Bahnen. Nach der letzten Prognose der Welthandelsorganisation (WTO) wird der globale Güterhandel im laufenden Jahr nur um 2,8% wachsen, während der IWF ein Output-Wachstum der Weltwirtschaft von 3,1% erwartet. Dies ist jetzt bereits das vierte Jahr, in dem der Welthandel nur genauso stark oder sogar weniger stark wächst als die Weltwirtschaft insgesamt. Welch ein Unterschied zu dem Wachstumsmuster vor der globalen Finanzkrise von 2008, als der Handel weltweit regelmäßig doppelt so stark oder stärker anstieg als die reale Produktion!

Nicht wenige interpretieren das neue Muster so, dass die Globalisierung ihren Zenit überschritten hat bzw. die Ära der „Hyperglobalisierung“ beendet ist. Auch die Stockungen in den  WTO-Verhandlungen und jetzt die wachenden Proteste gegen TTIP können so interpretiert werden. Ein Hauptziel von TTIP und seiner Schwester der Transpazifischen Partnerschaft (TPPA) wäre es dann, die gegen eine neue Hyperglobalisierung gewachsenen Barrieren wieder einzureißen. Dass auf diesem Weg die Wiederbelebung des Handels gelingt, darf bezweifelt werden, schon deshalb, weil die Expansion des Handels gewöhnlich der Steigerung des Outputs folgt, und nicht umgekehrt. 

Dass sich eine wachsende internationale Öffentlichkeit gegen eine neue Ära der Hyperglobalisierung stemmt, verbessert die Chancen dafür, zunächst einmal über die Gestaltung des Handels zu reden, bevor ihm freier Lauf gelassen wird. Diese Regeln sollten freilich von allen in einem multilateralen Prozess ausgehandelt werden, nicht von exklusiven und exkludierenden Verhandlungsklubs. Die Verhandlungen über TPPA sind zwar inzwischen abgeschlossen. Doch dies ist nicht das Ende der Geschichte, selbst wenn seine Befürworter diesen Abschluss wie einen Triumpf gegenüber den Ausgeschlossenen gefeiert haben: „Wir können nicht Länder wie China die Regeln der globalen Ökonomie schreiben lassen. Wir sollten diese Regeln selbst schreiben“, begründet US-Präsident Obama das TPPA-Projekt. Auch die TTIP-Kritiker sollte dies aufhorchen lassen.