26. November 2012

Geierfonds gegen Schuldenschnitte


Ginge es nur um einen Streit zwischen irgendwelchen Gläubigern und einem „Schurkenstaat“, könnte man getrost zur Tagesordnung übergehen. Doch das New Yorker Gerichtsurteil, wonach Argentinien bis zum 15. Dezember 1,3 Mrd. US-Dollar an die beiden Hedgefonds Elliott Associates und Aurelius Capital zahlen soll (>>> Argentinien unter Geiern), geht in seiner Bedeutung weit über diesen Fall hinaus. Es hebelt zentrale Prinzipien der Kreditvergabe aus und bedroht bestehende und künftige Restrukturierungen von Auslandsschulden, auch „Schuldenschnitt“ oder „Haircuts“ genannt.

Wenn sog. Holdouts, also Gläubiger, die sich weigern, einer Reduzierung ihrer Schuldtitel zuzustimmen, gegenüber jenen, die dazu in einem Schuldentauschverfahren bereit sind, gleichbehandelt werden sollen, dann reduziert dies das Risiko gen Null, das immer im Spiel ist, wenn ein Kredit vergeben wird. Und zugleich gefährdet es jedwede Restrukturierung von Schulden. Denn warum sollte ein Gläubiger noch bereit sein, einer Reduzierung der ausstehenden Schulden zuzustimmen, wenn er doch sicher sein könnte, irgendwann in einem späteren Gerichtsverfahren den Anspruch auf volle Rückzahlung bestätigt zu bekommen, oder wenn andere Gläubiger mehr von ihren Schulden zurückbekommen?

Desweiteren sollte man berücksichtigen, wer hier seine Forderungen durchsetzen will. Die Herren in Nadelstreifen aus der Finanzbranche mögen den Ausdruck „Geierfonds“ nicht. Etliche folgen jedoch einem Geschäftsmodell, das von Marktversagen profitiert, durch die eigene Spekulation (hier mit alten Schuldtiteln) jedoch zur weiteren Destabilisierung der Märkte beiträgt. Aus diesen Gründen ist es mehr als wünschenswert, dass sich Argentinien durchsetzen kann, wenn es in dieser Woche gegen das besagte New Yorker Urteil in Berufung geht.

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