EuGh-Urteil: Finanztransaktionssteuer rechtens, aber noch nicht im Kasten
Der Europäische Gerichtshof
(EuGh) hat die Klage Großbritanniens gegen die Finanztransaktionssteuer (FTT),
die elf EU-Mitgliedsländer im Rahmen einer „Vertieften Zusammenarbeit“ einführen
wollen, heute abgewiesen. Das ist gut so, und die Aktiven der Kampagne „Steuer
gegen Armut“ haben allen Grund, mit dem Urteil zufrieden zu sein. Das Urteil
ist aber auch keine Überraschung. Großbritannien hatte keinen stichhaltigen
Klagegrund vorbringen können, sondern nur Vermutungen, da die Verhandlungen zur
FTT im Rahmen der Vertieften Zusammenarbeit noch nicht abgeschlossen sind. Der
britische Vorstoß war etwa so, als ob das Bundesverfassungsgericht gegen einen Gesetzentwurf
angerufen würde, der sich gerade in erster Lesung im Bundestag befände.
Dass Großbritannien schon in dem allerersten Stadium des Gesetzgebungsprozesses vor Gericht zieht, zeigt aber, wie erbittert der Widerstand der Finanzlobby und der ihr nahestehenden Regierungen gegen die Finanztransaktionssteuer ist. Die Kampagne „Steuer gegen Armut“ fordert die Bundesregierung und die zehn anderen Partner in der EU, die sich an der FTT beteiligen, deshalb auf, die Verhandlungen jetzt zügig zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Ob es allerdings schon beim EU-Gipfel nächste Woche einen Durchbruch geben wird und die Steuer noch in diesem Jahr unter Dach und Fach kommen wird, scheint allerdings mehr als fraglich.
Dass Großbritannien schon in dem allerersten Stadium des Gesetzgebungsprozesses vor Gericht zieht, zeigt aber, wie erbittert der Widerstand der Finanzlobby und der ihr nahestehenden Regierungen gegen die Finanztransaktionssteuer ist. Die Kampagne „Steuer gegen Armut“ fordert die Bundesregierung und die zehn anderen Partner in der EU, die sich an der FTT beteiligen, deshalb auf, die Verhandlungen jetzt zügig zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Ob es allerdings schon beim EU-Gipfel nächste Woche einen Durchbruch geben wird und die Steuer noch in diesem Jahr unter Dach und Fach kommen wird, scheint allerdings mehr als fraglich.
Vor
allem Berlin und Paris sind sich derzeit uneinig über den Prozess der
Einführung der FTT und ihre Reichweite. Im Gespräch ist ein Stufenplan, wonach
zunächst eine Stamp-Duty auf Aktien und einige Derivate eingeführt werden soll
und hernach automatisch zu einer weiterreichenden Phase der Steuer übergegangen
werden soll. Während die kleineren Mitglieder der Elfer-Avantgarde von der
Stamp-Duty jedoch kaum finanzielle Einkünfte hätten, bremst Paris in Bezug auf
die Reichweite der Steuer und den automatischen Übergang zu einer zweiten
Stufe. Das ist ein kurioses Paradox, saß in dieser Frage traditionell doch
immer Berlin im Bremserhäuschen. Was sich mit einem sozialistischen Präsidenten
so alles ändern kann…