Multis und Menschenrechte: Gutachten und Gesetzentwurf
Deutsche Unternehmen müssen Menschenrechte
auch im Ausland achten. Das fordert ein neues Gutachten, das Amnesty
International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam bei Prof. Markus
Krajewski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem
Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger (Berlin) in Auftrag gaben (>>> Gutachten zur Verankerung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im deutschen Recht). Es enthält konkrete Empfehlungen, wie dies
gesetzlich ausgestaltet werden kann. Im Mai entscheidet die Bundesregierung,
wie viel Verantwortung Unternehmen für die Produktionsbedingungen in
Drittländern übernehmen müssen. Dazu soll ein ‚Nationaler Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte‘ verabschiedet werden.
Kernstück des Gutachtens ist ein Gesetzentwurf, der in Deutschland
ansässige Unternehmen erstmals verpflichten würde, wesentliche
menschenrechtliche Risiken in ihren Auslandsgeschäften zu prüfen und ihnen
vorzubeugen. Das Gutachten stützt sich dabei insbesondere auf die
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (>>> Zahme Leitlinien für Skandalkonzerne), zu deren
nationaler Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Zu den häufig
verletzten Sorgfaltspflichten gehören fehlender Brandschutz in Textilfabriken,
gesundheitsgefährdende Arbeit in Steinbrüchen oder Landvertreibung und
Wasserverschmutzung im Rohstoffabbau. Die Vorgaben des Gesetzes sollten durch
staatliche Behörden überwacht und durchgesetzt werden. Wie sich gezeigt hat,
reichen freiwillige Sozial- und Umweltstandards nicht aus. Denn die meisten
Unternehmen werden erst dann wirklich aktiv, wenn sie rechtlich dazu
verpflichtet werden.
Mobiltelefone, Fahrzeuge oder Kleidung - viele Produkte des täglichen Lebens
haben nach Ansicht der auftraggebenden NGOs einen hohen Preis: Beim Abbau der
Rohstoffe und bei der Produktion von Waren kommt es immer wieder zu
Menschenrechtsverletzungen. So bauen Männer, Frauen und auch Kinder in einigen
Regionen der Demokratischen Republik Kongo Kobalterz unter lebensgefährlichen
Arbeitsbedingungen ab. Kobalt wird für wiederaufladbare Batterien benötigt und
ist deshalb Bestandteil von Elektroautos, Laptops und Mobiltelefonen. Das
Gutachten zeigt, dass die Einführung gesetzlicher Sorgfaltspflichten nicht nur
notwendig, sondern für Unternehmen auch machbar ist. Mit dem Nationalen
Aktionsplan kann die Bundesregierung jetzt zeigen, wie ernst sie es mit dem
Menschenrechtsschutz meint.