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18. Februar 2019

Wie lassen sich Multis besteuern?

Gastblog von Joseph Stiglitz

In den letzten Jahren ist die Globalisierung erneut heftig in die Kritik geraten. Ein Teil dieser Kritik mag unangebracht sein, aber in einer Hinsicht haben die Kritiker uneingeschränkt Recht: Die Globalisierung hat große multinationale Konzerne wie Apple, Google und Starbucks in die Lage versetzt, Steuern zu vermeiden.

Ein Musterbeispiel für die Steuervermeidung durch die Konzerne ist Apple, das rechtlich geltend machte, dass einige hundert Arbeitnehmer in Irland die wahre Quelle seiner Gewinne seien, und dann eine Übereinkunft mit der irischen Regierung schloss, die dazu führte, dass sich die vom Unternehmen gezahlten Steuern auf bloße 0,005% seiner Gewinne belaufen. Apple, Google, Starbucks und ähnliche Unternehmen betonen gern ihre soziale Verantwortung, doch das erste Element sozialer Verantwortung sollte darin bestehen, seinen fairen Anteil an Steuern zu zahlen. Würden alle Steuern vermeiden und hinterziehen, so wie diese Unternehmen das tun, könnte die Gesellschaft nicht funktionieren. Und schon gar nicht könnte sie jene öffentlichen Investitionen tätigen, die zum Internet führten, von dem Apple und Google abhängig sind.

Die multinationalen Konzerne ermutigen schon seit Jahren zu einem Abwärtswettlauf und erzählen jedem Land, dass es seine Steuern unter jene seiner Wettbewerber senken müsse. Die Steuersenkungen von US-Präsident Donald Trump 2017 haben diesen Wettlauf auf die Spitze getrieben. Ein Jahr später sehen wir, wo das hinführt: Der Zuckerrausch, den die US-Wirtschaft hierdurch erlebte, verfliegt schnell, und es bleibt ein Schuldenberg (der im letzten Jahr um mehr als eine Billion Dollar angewachsen ist).

Angesichts des drohenden Verlustes zur Finanzierung eines funktionierenden Staates erforderlicher Steuereinnahmen durch die Digitalwirtschaft (und der von dieser ausgehenden wirtschaftlichen Verzerrungen, die zu Lasten traditioneller Vertriebsmethoden gehen) erkennt die internationale Gemeinschaft nun endlich, dass etwas im Argen liegt. Dabei sind die Fehler des aktuellen Systems multinationaler Besteuerung – das auf sogenannten Transferpreisen beruht – seit langem bekannt...

... den vollständigen Kommentar lesen Sie >>> hier.

15. März 2017

Schaeubles Bande: Die G20 in der internationalen Steuerpolitik

Gastblog von Sven Giegold*)

Über viele Jahrzehnte schien es, als sei gegen internationale Finanzkriminalität und Steuerdumping kein Kraut gewachsen. In den letzten Jahren ist endlich Bewegung in den Kampf gegen Steuerflucht und Steuerdumping gekommen. Daran hat die G20 einen großen Anteil.


Trotz aller Konferenzen und Skandale wurden die globalen Steuersümpfe seit den 1980er Jahren immer tiefer. Erst mit der Finanzkrise ab 2007/2008 änderte sich die Lage. Auf globaler Ebene entstand mit der G20 ein neues Forum der internationalen Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Um das globale Finanzsystem zu stabilisieren, mussten die Steuerzahler dieser Staaten gigantische Summen mobilisieren. Schon in den ersten Erklärungen der G20 zur Finanzkrise fand sich das Thema „Steueroasen“ prominent. Denn die G20 hatte im Vergleich zur EU und auch den Vereinten Nationen einen entscheidenden Vorteil: Klassische Steueroasen spielten hier keine Rolle, denn sie sind zu klein, um in die G20 aufgenommen zu werden. Großbritannien und die USA unterhalten und fördern zwar in vielfacher Weise internationale Steuersümpfe. Aber die Akzeptanz des faktischen steuerlichen Sonderrechts für internationale Großunternehmen und Vermögende war durch die Finanzkrise in der eigenen Bevölkerung erschüttert. So wurde die G20 zum entscheidenden Ort des internationalen Kampfes gegen Steuerflucht, Steueroasen und Steuerdumping von Großunternehmen.

Die Agenda der entscheidenden G20-Gipfel der Staatschefs und Finanzminister wurde dabei durch immer neue Skandale stark beeinflusst: Offshore Leaks, LuxLeaks, Panama Leaks. All diese von international vernetzten Journalisten mit Hilfe von Whistleblowern aufgedeckten Steuerskandale sorgten für Rückenwind. Konkret gelangen dabei zwei zentrale Fortschritte, die noch vor wenigen Jahren als komplett utopisch gegolten hätten:
● Grenzüberschreitende Kapitaleinkommen von Privatpersonen werden automatisch den Steuerbehörden der Wohnsitzländer gemeldet. Länder, die sich dabei nicht beteiligen, werden perspektivisch als unkooperative Steueroasen sanktioniert.
● Staaten müssen sich bei ihren steuerlichen Regelungen für Unternehmen am BEPS-Plan („Base erosion and profit shifting“) ausrichten. Dieser Plan verbietet die aggressivsten Steuerdumping-Angebote der Staaten und macht sie für die Steuerbehörden transparenter.

Die G20 bedient sich für die Aushandlung der Details regelmäßig der Ressourcen der OECD, die faktisch Arbeitsaufträge der G20 erhält, auch wenn die Mitgliedschaft in beiden Institutionen nicht identisch ist. Die EU hat die global ausgehandelten Maßnahmen inzwischen in europäisches Recht übersetzt, das nun nach und nach in Kraft tritt. Dabei hat die EU im Wesentlichen nur nachvollzogen, was global schon durchgesetzt war. Die G20 war in Sachen Steuerpolitik ein Spiel über Bande. Gerade Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nutzte den Kreis der G20 mit mehreren Verbündeten als Bande, um durchzusetzen, was in Europa alleine nie gelungen wäre. Eine wirkliche Konsequenz aus der eigenständigen steuerpolitischen Handlungsunfähigkeit Europas steht dagegen bis heute aus. An der Einstimmigkeit in Steuerfragen im Rat der Mitgliedsländer wird ebenso wenig gerüttelt, wie an der Intransparenz der Entscheidungsfindung.

Die in der G20 beschlossenen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um die Steuersümpfe tatsächlich trocken zu legen. Mehrere Großbaustellen verbleiben sowohl international als auch in Europa:

1. Gemeinsame Bemessungsgrundlage und Gesamtkonzernsteuer statt komplexer Sonderregeln
Der BEPS-Plan ist nur ein erster Schritt auf einem langen Weg gegen globales Steuerdumping von Konzernen. Das ohnehin schon komplexe internationale Steuersystem wird durch die zahlreichen neuen BEPS-Regeln noch komplizierter. Die Wurzel des Steuerdumpingübels wird nicht gezogen: Weiterhin werden Großkonzerne steuerlich nicht als Einheit behandelt, sondern als bestünden sie aus Hunderten von unabhängigen Firmen. Zu einer gleichmäßigen und bürokratiearmen Besteuerung kommen wir letztlich nur über eine Gesamtkonzernbesteuerung, die den Gewinn eines Unternehmens den Staaten nach einer Formel über gemeinsame Regeln zur Besteuerung zuweist.

2. Mindeststeuersätze
Je mehr Möglichkeiten des Steuerdumpings über die Bemessungsgrundlage eingeschränkt werden, desto härter wird der Wettbewerb um die Steuersätze. Schon heute sehen wir die Tendenz, mobiles Kapital gar nicht mehr zu besteuern. In den Sonderwirtschaftszonen und Steueroasen der Welt geht der Trend eindeutig in Richtung Nullbesteuerung von Gewinnen und Kapitaleinkommen. Dabei wird die Nullbesteuerung Inländern und Ausländern gleichermaßen eröffnet, um die internationalen Regeln gegen unfairen Steuerwettbewerb zu umgehen. Dem muss mit Mindeststeuersätzen begegnet werden, die in reichen Ländern höher und in ärmeren Ländern niedriger sein können. Hier ist bisher nichts geschehen.

3. Finanzkriminalität und Geldwäsche
Während es beim Kampf gegen Steuerdumping und Steuerflucht Fortschritte gab, offenbarten die Panama Papers der Weltöffentlichkeit eine Parallelwelt kriminellen Geldes. Das Schwarzgeld aus Korruption, Waffenhandel, Drogen, Menschenhandel usw. wird auf 5% der globalen Wirtschaftsleistung geschätzt. Gegen die Strukturen der Finanzkriminalität aus Briefkastenfirmen und Verschleierung der Besitzverhältnisse wurde bisher wenig unternommen. Die globalen Institutionen gegen Geldwäsche wie die FATF sind bisher wenig wirksame zahnlose Tiger. Auf der Agenda der G20 spielte das Thema nur eine untergeordnete Rolle. Genauso wurde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in der Finanzbranche im Rahmen der G20 und des Financial Stability Boards vergleichsweise wenig unternommen. Die Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität und der Geldwäsche ist daher eine wichtige Zukunftsaufgabe internationaler Zusammenarbeit.

Die G20 hat in den letzten Jahren bewiesen, welches Potential in der internationalen Zusammenarbeit steckt. Ob die Fortschritte sich so fortsetzen lassen, steht in den Sternen. Denn in den Vereinigten Staaten scheint die neue Trump-Administration von globalen Regeln weniger zu halten. Gleichzeitig kann kein Staat der globalisierten Finanzkriminalität Einhalt gebieten. Das können die Länder nur gemeinsam, wenn die Welt offenbleiben soll. Daher ist umso wichtiger, dass Europa selbst voran geht. Große Fortschritte in der Steuerpolitik in der EU wird es dabei nur geben, wenn die geschädigten Staaten mehr Konfliktbereitschaft zeigen. Wo es nicht anders geht, kann auch eine kleinere Gruppe von Staaten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit die Steuerkooperation vorantreiben.

Gleichzeitig sind große Fortschritte gegen Finanzkriminalität in Europa möglich, wenn sie über ein anderes Bandenspiel erfolgen: Europäische Gesetze gegen Geldwäsche und für Unternehmenstransparenz werden im Mehrheitsverfahren entschieden. Es wäre ein Leichtes, alle Großunternehmen zu verpflichten, jährlich zu veröffentlichen, in welchem Land sie wie viel an Gewinnen erwirtschaften und wie viel an Steuern bezahlen. Steuertransparenz hilft Investoren und der Öffentlichkeit. Bisher ist solche länderbezogene Steuerberichterstattung in der G20 und in Europa nur zwischen Steuerbehörden vereinbart. Die kritische Öffentlichkeit bleibt außen vor. Fatalerweise ist die deutsche Bundesregierung mit Finanzminister Schäuble an der Spitze der entscheidende Gegner von Steuertransparenz. Die gleiche Blockade betreibt Schäuble bei Unternehmensregistern, die die wirtschaftlich Berechtigten von Briefkastenfirmen zur Bekämpfung der Geldwäsche transparent machen. Das ist fatal, denn nur was in Europa auf den Weg gebracht wird, kann man glaubhaft von anderen Staaten verlangen. Auf der Basis eigener Handlungsfähigkeit zur demokratischen Kontrolle der sich globalisierenden Wirtschaft muss Europa sich international Partner suchen.

Natürlich sind die Legitimationsprobleme eines „Clubs der 20“ nicht gelöst. Letztlich wäre natürlich besser, dass die entschlossenen Staaten noch weitergehen und über eine internationale Konvention im Rahmen der UN eine globale Steuerbehörde auf den Weg bringen. Sie sollte Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern gleichermaßen offenstehen. Doch um weitere Fortschritte zu erreichen, hat sich die G20 in Sachen Steuerkooperation und Regulierung der Finanzmärkte in letzten Jahren als Teil der Lösung erwiesen. Ungelöst ist bisher die ungenügende parlamentarische und öffentliche Kontrolle der G20. Damit die G20 nicht zu einem von demokratischer Rechenschaftspflicht beruhigten Raum wird, müssen die Verhandlungsprozesse in der G20 transparenter werden. Die Verhandler/innen aus Regierungen und EU müssen mit Mandaten aus den Parlamenten ausgestattet werden. Denn nur eine globale Zusammenarbeit, die letztlich auch demokratisch ist, wird auf Dauer effizient und legitim sein. Die Weiterentwicklung der G20 ist daher nur ein Schritt auf dem langen Weg zu einer globalen Demokratie.

*) Sven Giegold, MdEP, ist Sprecher der Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen im Europaparlament und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Er war Mitbegründer von Attac Deutschland und des internationalen Tax Justice Network. Sein Text wurde hier leicht gekürzt. In voller Länder erscheint er auf www.boell.de.

6. Juni 2015

Vor G7: Systemwechsel bei Unternehmenssteuern gefordert

Kurz vor dem G7-Gipfel in Elmau hat die Unabhängige Kommission für die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung (ICRICT) die Staats- und Regierungschefs der Welt zu einem Systemwechsel in Sachen Unternehmensbesteuerung aufgefordert. Der Kommission gehören namhafte Expertinnen und Experten, darunter Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz und Eva Joly sowie als Vorsitzender der ehemalige kolumbianische Finanzminister José Antonio Ocampo an. Sie kam auf Initiative eines umfassenden Bündnisses aus Zivilgesellschaft und Gewerkschaften zustande.


Die Kommission schlägt in einer Erklärung eine umfassende Reform der geltenden Gesetze und für die Besteuerung transnationaler Unternehmen zuständigen Institutionen vor. „Multinationale Konzerne handeln wie ein einziges und einheitliches Unternehmen und sollten deshalb auch so besteuert werden. Es ist Zeit für unsere politischen Führungskräfte, Courage zu zeigen und zu erkennen, dass das Prinzip der selbständigen Einheit eine juristische Fiktion ist“, erklärte Joseph Stiglitz. „Während des Übergangs sollte für die führenden Industrienationen global eine Mindest-Körperschaftssteuer gelten, damit der Unterbietungswettbewerb aufhört.“ José Antonio Ocampo fügte hinzu: „Bei dieser Debatte geht es um Gerechtigkeit – um die gerechte Behandlung guter und schlechter Steuerzahler, um die gerechte Besteuerung von Arbeit und Kapital, um Gerechtigkeit zwischen den Ländern und besonders zwischen Entwicklungsländern und Industrienationen… Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung sollte unter Berücksichtigung des globalen öffentlichen Interesses und nicht nach nationalen oder unternehmerischen Vorteilen erfolgen.“

Die Erklärung weist darauf hin, dass das derzeitige System überholt ist und den Missbrauch von Steuervorschriften durch multinationale Unternehmen keinesfalls verhindert. Oxfam International hatte ein paar Tage zuvor darauf hingewiesen, dass durch die Steuerpraktiken von Unternehmen mit Sitz in den G7-Staaten (Transferpricing etc.) allein Afrika 6 Mrd. US-Dollar pro Jahr verliert. Die Kommission hebt hervor, dass die aktuellen Reformversuche der BEPS-Initiative (Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung) von G20 und OECD zwar ein Schritt in die richtige Richtung seien, aber grundsätzlich unzureichend, da die Entscheidungsgewalt in diesem Kontext global nicht repräsentativ ist. Die Probleme des Steuermissbrauchs erfordern globale Steuerlösungen, die ohne eine inklusive globale Steuerbehörde mit allen Nationen am Verhandlungstisch nicht machbar sind.

Der wichtigste Wegbereiter für den Steuermissbrauch internationaler Unternehmen ist das Prinzip der selbständigen Einheit - eine juristische Fiktion, die den Transfer erheblicher Beträge versteuerbarer Einkommen aus den zugrunde liegenden operativen Geschäftstätigkeiten ermöglicht. Die Erklärung enthält daher folgende Empfehlungen:

* Multinationale Unternehmen sind als einziges Unternehmen zu versteuern. Während des Übergangs erheben die Industrienationen einen Mindest-Körperschaftssteuersatz.
* Der Steuerwettbewerb ist zu unterbinden, um dem Unterbietungswettbewerb die Basis zu entziehen.
* Die öffentliche Transparenz hinsichtlich der von multinationalen Unternehmen gezahlten Steuern ist zu verbessern.
* Durch Gründung einer internationalen Steuerbehörde im Rahmen der Vereinten Nationen ist eine umfassende internationale Steuerzusammenarbeit auf den Weg zu bringen; weiterhin ist eine UN-Konvention zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken zu erarbeiten.

22. Juni 2014

EU-Richtlinie zur Konzernbesteuerung nur ein Trippelschritt

Die vom Rat der EU-Finanzminister Ende der Woche verabschiedete Änderung im europäischen Steuerrecht ist auf öffentliche Kritik gestoßen. So bezeichnete Attac den Richtlinienbeschluss als „Tropfen auf den heißen Stein“. Die Finanzminister der EU einigten sich auf eine kleine Änderung an der Mutter-Tochter-Richtlinie, mit der die Möglichkeit eingeschränkt werden soll, dass grenzüberschreitende Unternehmen konzernintern Kredite vergeben und damit die Steuerpflicht umgehen. Der vom Ministerrat verabschiedete Text bleibe sogar hinter dem schon schwachen Vorschlag der Kommission und der leichten Verbesserung durch das Europäische Parlament zurück. Beide forderten eine grundsätzliche Verschärfung des Steuerrechts. Die Abgeordneten verlangten zudem eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung der Richtlinie bis Dezember 2016. Beides wird es nun nicht geben.

Vollkommen außer Acht blieben bei dieser Richtlinie zudem zahlreiche andere Steuertricks: Absurd hohe Lizenzgebühren, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Tochterunternehmen und Betriebsstätten in den EU-Mitgliedsländern bieten noch immer eine ausgezeichnete Basis zur aggressiven Steuervermeidung. Immerhin: Mit der Novelle wird die Steuervermeidung mit Hilfe sog. Hybridanleihen bekämpft. Diese oft sehr langfristigen Anleihen machen es sich zunutze, dass sie in einigen EU-Ländern als Eigenkapital, in anderen als Fremdkapital betrachtet werden. Die Konzernmutter vergibt eine langfristige Anleihe an eine Tochter in einem anderen EU-Land. Dort wird diese Anleihe als Kredit betrachtet, die Zinsen und Rückzahlungen der Tochtergesellschaft an die Konzernmutter mindern also die Steuerpflicht. Im Sitzland der Konzernmutter dagegen werden diese Zahlungen als Dividendenausschüttung behandelt und sind damit steuerfrei. Mit dieser Konstruktion können also Erträge steuerfrei von einem Land ins andere verschoben werden.

Attac und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, wie das Internationale Netzwerk für Steuergerechtigkeit, setzen sich seit Jahren für Mindeststeuersätze in der EU und eine Vereinheitlichung der Steuerbasis ein. Für global wirtschaftende Konzerne fordert Attac darüber hinaus eine Gesamtkonzernbesteuerung, die dazu führen würde, dass die Gewinne in den Ländern besteuert werden, in denen sie gemacht werden. Sie werden angesichts der Trippelschritte, die die Steuerreformen in der EU kennzeichnen, den Druck noch eine Zeit lang aufrechterhalten und verstärken müssen.

6. September 2013

G20 wollen Neuregelung des internationalen Steuerregimes



Die G20-Staats- und Regierungschefs haben sich gestern auf eine zügige Umsetzung des OECD-Steuer-Aktionsplans geeinigt und damit auch ein energisches Vorgehen gegen die Steuervermeidung von Unternehmen beschlossen (>>> Tax Annex). Es ist zu erwarten, dass dies heute in der Abschlussdeklaration formal bestätigt wird. Die Staats- und Regierungschefs haben sich ebenso auf einen automatischen Informationsaustausch geeinigt, wie er seit langem gefordert wird, um allen Steuerbehörden – einschließlich derer in Entwicklungsländern – die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um wirklich alle den Staaten zustehenden Steuern einzunehmen.

Für Oxfam-Sprecher Jörn Kalinski ist die Einigung der G20 auf ein faireres globales Steuersystem ein entscheidender Schritt, nach dem es kein Zurück mehr gibt. „Jetzt ist es wichtig, dass der Job sauber zu Ende geführt wird, damit sowohl reiche als auch arme Länder nicht um das Geld gebracht werden, das ihnen rechtmäßig zusteht.“ Das G20-Statement sei erfreulich klar in der Aussage, dass auch die Entwicklungsländer von dieser Vereinbarung profitieren müssen. Zugleich moniert Kalinski, dass weder gesagt werde, wann und wie dies geschehen soll, noch dass die ärmsten Länder künftig in den Verhandlungsprozess einbezogen werden. Aber gerade die ärmsten Länder dürfen von den Verhandlungen über neue globale Steuerregeln nicht ausgeschlossen werden, denn sie sind von Steuerflucht und Steuervermeidung proportional am stärksten betroffen.

Außerdem kommt es nun auf Schnelligkeit an. „Zeit ist hier im wahrsten Sinne des Wortes Geld und kann Leben retten“, so Kalinski. „In Subsahara-Afrika belaufen sich die Steuerausfälle durch Steuervermeidung auf die Hälfte dessen, was die Regierungen dort für die öffentlichen Gesundheitssysteme ausgeben. Für die vielen Frauen, die beispielsweise Gefahr laufen, während der Schwangerschaft oder bei der Geburt ihrer Kinder zu sterben, sind Versprechen nicht genug.“

29. August 2011

Steuerwettbewerb – wozu?

In einem Leserbrief in der Financial Times von heute argumentiert Chris Jordan, der bei der britischen NGO ActionAid als Campaigner für Steuergerechtigkeit aktiv ist, dass von dem derzeit ausufernden Steuerwettbewerb eigentlich niemand wirkliche Vorteile hat. „Es ist schwer einzusehen“, so Jordan, „warum internationaler Steuerwettbewerb wünschenswert sein soll, „wenn er immer nur in eine Richtung führt, nämlich nach unten.“ Und:

„Der Begriff ‚Steuerwettbewerb‘ ist selber extrem irreführend, weil er impliziert, dass Länder ihre Steuersysteme ‚verkaufen‘ und Unternehmen sich dann ‚einkaufen‘, geradeso wie beim Wettbewerb zwischen Unternehmen auf dem Markt. Diese Analogie hinkt, weil die letztendliche Sanktion gegen ein Unternehmen, das aufhört wettbewerbsfähig zu sein, darin besteht, dass es vom Markt verschwindet. Wie jüngste Beispiele aus Griechenland und anderswo zeigen, ist dies im Falle von Staaten überhaupt nicht wünschenswert.

Obwohl die Gruppe der 20 den ‚Anfang vom Ende der Steueroasen‘ gerühmt hat, sind die internationalen Politiker fortwährend daran gescheitert, gegen diejenigen Jurisdiktionen vorzugehen, die den internationalen Steuerwettlauf nach unten anführen. Die OECD schätzt, dass die Entwicklungsländer dreimal mehr an Steueroasen verlieren, als sie pro Jahr an internationaler Entwicklungshilfe bekommen. Gleichzeitig suchen die Industrieländer immer verzweifelter nach Einnahmen. Es ist also höchste Zeit, den Mythos vom vorteilhaften Steuerwettbewerb zu begraben.“

6. Mai 2011

DEVETAX 2020: Finanzämter für die Dritte Welt

Ein ungewöhnlicher, aber dennoch sehr vernünftiger Vorschlag kommt aus einer unvermuteten Ecke des Europäischen Parlaments. "220 Finanzämter bis 2020" – mit dieser Forderung hat der CSU-Europaabgeordnete Martin Kastler (s. Foto) in dieser Woche seine Kollegen im EP-Entwicklungsausschuss überrascht. Hintergrund ist ein von ihm als Entwicklungspolitischer Sprecher der CSU vorgeschlagenes EU-Programm DEVETAX 2020 zur Weiterentwicklung der Budgethilfe und zur Stärkung des öffentlichen Finanzmanagements in den Ländern der AKP-Gruppe. Jahr für Jahr gingen dort Milliardenbeträge eigenen Steueraufkommens durch fehlende Finanzinfrastruktur und Korruption verloren. Das will Kastler ändern und fordert ein konzentriertes Engagement der EU.

Auf die Idee dieses Programms gekommen war Kastler in seiner Rolle als Schattenberichterstatter zum Grünbuch Budgethilfe der Europäischen Kommission, die dort für eine Fortführung und einen weiteren Ausbau der milliardenschweren, bedingungslosen Direktzahlungen an Regierungen und Regimes der Entwicklungsländer plädiert. Kastler - und mit ihm viele seiner Kollegen im Europäischen Parlament - sehen das kritisch: "Die Budgethilfe ist kein Erfolgskonzept. In den vergangenen Jahren haben wir viel Geld überwiesen, haben Missbrauch toleriert - ohne große, nachweisbare Erfolge in der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Selbstständigkeit der Staaten", sagt Kastler - der selbst ein Freund der Projekthilfe ist: "Diese Arbeit erfolgt vor Ort und mit den Menschen - das ist ihr Erfolgskonzept."

Die Budgethilfe ganz abschaffen will er deshalb aber nicht. Folgender innovativer Weg schwebt ihm vor: DEVETAX 2020, so Kastler, könne ein Programm innerhalb der bestehenden Budgethilfe sein, das - zweckgebunden - den Staaten helfe, ein tragfähiges öffentliches Finanzmanagement aufzubauen. "Dabei sind die 220 neuen, vernetzten und leistungsfähig ausgestalteten Finanzämter bis 2020 nur ein Ziel von vielen." Weiter gehe es darum, entsprechendes Personal vor Ort zu schulen, die parlamentarische Kontrolle durch funktionierende und unabhängige Rechnungshöfe zu stärken sowie die Finanzreformen in die Fläche, also auch in ländliche Regionen zu tragen. Die Entwicklungszusammenarbeit kennt dafür den Sammelbegriff des "capacity development".

18. Juni 2009

A/L/CH: NGOs gemeinsam gegen das Trio Infernale

Erstmals haben NGO-Dachverbände aus Österreich, Luxemburg und der Schweiz in dieser Woche gemeinsam ihre Regierungen zum Umdenken in Steuerfragen aufgerufen. In einem gemeinsamen entwicklungspolitischen Forderungskatalog betonten sie, es komme nicht nur darauf an, mehr zu geben, sondern auch „weniger zu nehmen“. Die Verbände – die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe – Globale Verantwortung (Österreich), die Alliance Sud (Schweiz) und der Cercle de Coopération“ (Luxemburg) – betonten, die Finanzplätze ihrer Länder sollten aufhören, reichen Personen aus Entwicklungsländern und internationalen Konzernen Anreize zu bieten, Geld unversteuert ins Ausland zu schaffen.

Die NGOs lancierten ihren Aufruf im Vorfeld des informellen OECD-Ministertreffen zu Steuerfragen am 23. Juni in Berlin. In der gemeinsamen Plattform machen sie sich für mehrere Anliegen stark. Geht es nach den NGOs, sollten die Länder des „europäischen Trio Infernale“ nicht defensiv ihre überkommenen Privilegien verteidigen, sondern in die Offensive gehen: Gebraucht werden demnach „neue globale Steuerabkommen. Ziel dieser Abkommen muss die weltweite Zinsbesteuerung von Vermögenserträgen und die gegenseitige staatliche Unterstützung durch automatischen Informationsaustausch sein.“ Bei solchen Abkommen sei die Einbeziehung der Entwicklungsländer zentral, da diesen jährlich schätzungsweise 800-1.060 Mrd. US-Dollar durch illegitime Finanzströme entgehen. Zudem solle die Zinsbesteuerung auch auf andere Formen von Kapitalerträgen und juristische Konstruktionen ausgedehnt werden.

Als Mindestmaßnahme solle zudem der OECD-Standard für die internationale Amtshilfe „sofort und vollständig“ auch auf die Entwicklungsländer angewandt werden. Dabei sei eine Art Meistbegünstigungsklausel anzuwenden: Konzessionen, die gegenüber mächtigen Partnern wie den USA oder der EU gemacht würden, müssten auch allen anderen Ländern zugute
kommen.

Die drei Dachverbände weisen schließlich darauf hin, dass es beim Streit um die Steueroasen nicht nur um unversteuerte Privatvermögen geht. Ein sehr wesentliches Problem seien die Praktiken der Konzerne, die einen Großteil ihrer Gewinne in Steueroasen auswiesen, um Steuern zu sparen. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, sollten die Konzerne ihre Bilanzen nach Ländern aufschlüsseln müssen („country-by-country reporting“).

Dass sich ausgerechnet die drei entwicklungspolitischen Dachverbände aus jenen europäischen Ländern, die auf offizieller Ebene zur Verteidigung ihrer jeweiligen Partikularitäten bestens zusammenarbeiten, zu dieser gemeinsamen Initiative zusammengefunden haben, ist ein starkes Signal. Es zeigt, dass in der Zivilgesellschaft des „Trio Infernale“ so manches anders gesehen wird, als an der politischen Spitze. Desweiteren zeigt sich (wieder einmal), dass international vernetzte Nichtregierungsorganisationen eher in der Lage sind zu erkennen, wenn sich der internationale Wind dreht. Angesichts des zunehmenden Drucks auf die eigenen Finanzplätze ist in der Tat nicht Rückzug ins Schneckenhaus angesagt, sondern Eigeninitiative für eine neue internationale Steuerpolitik.

Hinweis: Die Graphik zeigt die Höhe des Anlagevermögend in den betreffenden Finanzzentren im Jahre 2004; Vergrößerung durch Anklicken!

7. Mai 2009

Löchrig wie ein Schweizer Käse

Das Netzwerk für Steuergerechtigkeit hat den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, der heute im Deutschen Bundestag beraten wird, als „löchrig wie ein Schweizer Käse“ kritisiert. Es sei zwar wichtig, dass die Möglichkeiten internationaler Steuerhinterziehung auch durch nationale Gesetzgebung energisch bekämpft werden, betont Misereor-Sprecher Georg Stoll, der gleichzeitig Vorstandsmitglied im internationalen Tax Justice Network ist. Der vorliegende Entwurf sei jedoch viel zu schwach, um das Geschäftsmodell der Steueroasen ernsthaft zu bedrohen.

Der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums wurde von der Unionsfraktion erst nach deutlichen Abschwächungen als Regierungsentwurf akzeptiert. Er soll Steuerentlastung von erweiterten Nachweis- und Mitwirkungspflichten abhängig machen, wenn die Steuerpflichtigen über Steueroasen operieren, die den deutschen Steuerbehörden keinen Zugang zu steuerrelevanten Informationen gewähren. Als Maßstab dafür wird der OECD-Standard über den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten angelegt. „Der entscheidende Schwachpunkt des Entwurfs wie auch des OECD-Standards liegt darin, dass Steuerinformationen nur angefragt werden können, wenn schon konkrete Informationen über einen Steuerflüchtling und seinen Zielort bekannt sind. Damit kommt man aber dem systematischen Versteckspiel der Steueroasen nicht bei. Wir benötigen einen automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden. Ein Fall wie Zumwinkel wäre dann viel früher aufgeflogen – oder erst gar nicht entstanden“, meint Stoll.

Außerdem komme in der aktuellen Debatte die internationale Dimension zu kurz. Gerade Entwicklungsländer hätten unter der Steuerhinterziehung wohlhabender Bürger und internationaler Unternehmen besonders zu leiden. Notwendig sei ein starkes internationales Abkommen mit
automatischem Informationsaustausch.

2. April 2009

Gipfel der Deklarationen

Der G20-Gipfel hat noch mehr beschlossen als das unten genannte Komuniqué. Nämlich eine

>>> Declaration on strengthening the financial system
und eine

>>> Declaration on devilerung resources through the international finsncisl institutions

- insgesamt also viel Stoff zur Analyse für morgen.

Ach ja! Und dann hat noch die OECD die von den G20 angekündigte dreiteilige "Schwarze Liste" der Steuerparadiese veröffentlicht. Danach gibt es jetzt nur noch vier Länder, die zu den eigentlich "bösen Buben" gehören: Costa Rica, Malaysia (Labuan), die Philippinen und Uruguay. Alle anderen haben die "international vereinbarten Steuerstandards" (d.h. im Klub der OECD) entweder vollständig umgesetzt oder ihre Umsetzung angekündigt. Zu letzteren gehören Juristiktionen wie Liechtenstein oder Monoca, aber auch "andere Finanzzentren" wie Österreich, die Schweiz und Luxemburg. Und da sage noch einer, der G20-Gipfel sei nicht "der Anfang von Ende der Steuerparadiese" (Gordon Brown).

24. März 2009

Debatte um Steueroasen: Zwischen Humbug und Heuchelei

Die ganze Aufregung um die Steueroasen im Vorfeld des G20-Gipfels sei nichts als „Humbug“, schrieb am vergangenen Wochenende der Financial Times-Kolumnist John Kay. „Die Steueroasen existieren, weil ihnen die großen Staaten dies gestatten, und die großen Staaten gestatten dies, weil die Kunden der Steueroasen die Reichen und Mächtigen sind.“ Früher fuhren die Herrschaften zum Glückspiel nach Monaco, weil das in ihren Heimatländern verpönt war. Heute besteht die typische Klientel der Offshor-Zentren aus Hedgefonds und allen möglichen Kapitalgesellschaften. Für finanziell Unbedarfte war und ist beides nichts. Schon die Reise nach Monaco kostete früher ein Vermögen. Und auch die Etablierung einer Offshore-Gesellschaft oder –Trusts heute ist zunächst einmal mit Kosten verbunden, die jenseits der Mittel liegen, über die der durchschnittliche Mitmensch verfügt.

Das Hauptanliegen des Kommentators mag sein, die Existenz von Steueroasen und Offshore-Zentren als ganz normale Angelegenheit darzustellen. Doch wo er Recht hat, hat er Recht. Tatsächlich ist in der aktuellen Auseinandersetzung, die in der neuen Ausgabe des Informationsbriefs Weltwirtschaft & Entwicklung nachgezeichnet wird (s. Abbildung), viel Heuchelei und Hahnenkampf im Spiel. London und New York gehören vor allem deshalb zu den größten Finanzplätzen, weil sie über geölte Beziehungen zu zahlreichen Inseln im Kanal und in der Karibik verfügen. Oder: Ende 2006 beispielsweise waren über die Hälfte der Offshore-Fonds in den USA registriert, die meisten im Bundesstaat Delaware – dessen großzügige Aufsichtsregeln ihn faktisch zu einer Offshore-Region machen.

Auch die Auseinandersetzung zwischen deutschen Politikern und Luxemburg ist nicht frei von Hypokrisie und abruptem Sinneswandel. Z.B. Steinbrück und Müntefering. Erst drohten die beiden dem Großherzogtum unverschämt mit der „Kavallerie“ (Steinbrück) oder schlicht „der Armee“ (Münterfering: „Früher hätte man in Steuerparadiese die Armee geschickt.“ – Der SPD-Vorsitzende muss da was verwechseln). Doch jetzt gab der deutsche Finanzminister anlässlich der Verleihung des Europapreises des deutschen Dienstleistungsgewerbes an den Luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker zu Protokoll: „Doch ich würde mir wünschen, auch mit anderen Partnern so entspannt und zielorientiert an einer Problemlösung arbeiten zu können wie mit Luxemburg.“ Ganz entspannt und zielorientiert mit Schwarzen Listen drohen? Das ist offensichtlich schon wieder Schnee von gestern.

5. März 2008

Steinbrück und Giegold: Gemeinsame Front gegen Steueroasen?

Schon bei einer kürzlichen Talkshow war nicht zu übersehen, dass zwischen dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück und dem Attac-Sprecher Sven Giegold kaum ein kontroverses Wort fiel. Jetzt hat der Vertreter des globalisierungskritischen Netzwerks fast nur noch Lob für den Minister. Auf dem Ecofin-Treffen der EU Anfang der Woche in Brüssel habe Steinbrück „endlich klare Worte gefunden“. Es sei zu begrüßen, dass Steinbrück auf eine rasche Verschärfung der Regeln zum Informationsaustausch über Kapitalerträge in der EU dränge, um besser gegen Steuerflucht vorgehen zu können. „Jetzt muss er beweisen, dass es ihm Ernst ist“, so Giegold.

Ein Blick in die Luxemburger Presse von heute zeigt, dass ihm das nicht leicht fallen wird. Die Zeitung „d’Wort“ bringt ein Interview mit Jean-Claude Juncker, in dem der dienstälteste Regierungschef der EU und Vorsitzende der Euro-Gruppe sagt: „Wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen“ und erklärt: „Luxemburg ist nicht bereit, vom Quellensteuersystem abzurücken und sich in Richtung Informationsaustausch zu bewegen. Ich sehe den kommenden Debatten heiter und gelassen mit gehobenem Kampfesmut entgegen.“ Im Rahmen der EU-Zinssteuerrichtlinie war Luxemburg, Österreich und Belgien zugestanden worden, statt der Teilnahme am Informationsaustausch eine anonyme Quellensteuer zu erheben, von der 80% an das Herkunftsland der Anleger überwiesen wird. Wie sich inzwischen gezeigt hat, waren die Zusatzeinkünfte aus der Quelle weit niedriger als erwartet.

Die Luxemburger Zeitungen beklagen, dass mit dem Vorstoß Steinbrücks, über natürliche Personen hinaus auch Fonds, Unternehmen und Stiftungen in die EU-Richtlinie einzubeziehen, „alte Gräben neu aufgerissen“ werden. Der Streit beginnt bereits damit, wer alles zu den „Steueroasen“ gerechnet wird. Laut einer Online-Meldung von d’Wort soll Juncker nach dem Ecofin erklärt haben: „Der deutsche Finanzminister hat klargestellt, dass er Luxemburg und Österreich nicht zu den Steueroasen zählt. Ich begrüße diesen Wandel in seinen Ansichten.“ Sollte er Steinbrück richtig verstanden haben, werden die Attacies nicht gerade „amused“ sein. Vielleicht liegen sie und Juncker aber in anderer Hinsicht näher beieinander: Dieser beklagte zu Recht, dass bei der Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung bislang keinerlei Fortschritte erzielt worden seien. Der Attac-Sprecher Detlev von Larcher moniert ganz ähnlich, der mit der Zinssteuerrichtlinie verknüpfte Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung sei löchrig wie die Zinsrichtlinie.

20. Februar 2008

Kampf gegen Steueroasen: Schützenhilfe von der OECD

Die Bemühungen um die Austrocknung von Steueroasen haben gestern Rückendeckung von der OECD erhalten. Die massive Steuerflucht deutscher Staatsbürger nach Liechtenstein verweise auf eine breitere Herausforderung in der globalisierten Wirtschaft, hieß es in einer Pressemitteilung in Paris. Es sei eine Frage von grundlegender Bedeutung, wie mit Ländern und Territorien umzugehen sei, die darauf aus sind, Vorteile aus der Steuerhinterziehung durch Bürger anderer Länder zu ziehen, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurría.

Die OECD bemühe sich seit langem, die Probleme anzugehen, die durch wettbewerbswidrige Steuerpraktiken innerhalb und außerhalb der OECD verursacht werden. Vor allem die Entwicklung von Transparenz-Standards und der Informationsaustausch in Steuerfragen stünden dabei im Mittelpunkt. Trotz dieser Anstrengungen befolgten einige Territorien die vorgegebenen Standards immer noch nicht. Im Jahre 2002 hatte die OECD eine Liste „nicht-kooperativer“ Steueroasen publiziert, die ursprünglich sieben Länder nannte. Nachdem einige sich gegenüber der OECD zur besseren Kooperation verpflichtet haben, stehen heute noch drei Territorien auf dieser Liste: Andorra, Monaco und Liechtenstein.

„Solange es Finanzzentren gibt, die eine Zusammenarbeit beim bilateralen Informationsaustausch in Steuerfragen ablehnen und internationale Transparenz-Standards missachten, werden Bürger anderer Länder versucht sein, ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entgehen“, sagte Gurrìa. Die Offenheit der globalen Wirtschaft könne nur bewahrt werden, wenn ihre Teilnehmer gegenseitige Verantwortung ebenso übernähmen wie die Vorteile genießen. Exzessive Bankgeheimnisse und die Weigerung, Informationen über ausländische Steuerflüchtlinge auszutauschen, seien Überbleibsel vergangener Zeiten, die in den Beziehungen zwischen demokratischen Staaten keine Rolle spielen dürften. – Fragt sich nur, ob die beschworene „Offenheit der globalen Wirtschaft“ nicht ihrerseits einen Beitrag zur großangelegten Steuervermeidung durch Konzerne und Private leistet, angesichts derer die aktuellen Vorkommnisse um Zumwinkel & Co. nur die Spitze des Eisbergs sind.

Online-Aktionstipp: >>> Stoppt die Steuerflucht!

16. November 2006

Frankreich will Sonderzölle gegen Klimasünder

Nach der Einführung der Flugticket-Abgabe zugunsten der Entwicklungshilfe spielt Frankreich ein weiteres Mal die Vorreiterrolle bei der Einführung neuartiger Finanzierungsinstrumente. Wie Premierminister Dominique de Villepin (s. Photo) Anfang der Woche bekanntgab, will Paris im Rahmen der EU Importabgaben für Produkte aus Ländern einführen, die sich zusätzlichen Anstrengungen auf dem Gebiet des Klimaschutzes verweigern. Dazu könnten die großen Schwellenländer des Südens, wie China und Indien, vor allem aber die USA gehören. Bis Anfang 2007 will die französische Regierung ihre Vorschläge an die EU-Mitgliedsländer konkretisieren.

Die Idee stammt von Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz. In seinem neuen Buch Die Chancen der Globalisierungschreibt der US-Amerikaner Stiglitz:

"... es wird vermutlich auch nichts anderes übrig bleiben, als den USA gegenüber strengere Saiten aufzuziehen. Schon aus Gründen der Fairness in den internationalen Handelsbeziehungen ist es nicht hinnehmbar, daß ein Land die Emission klimaschädlicher Gase durch seine Firmen auch noch subventioniert... Einem Land die Vorteile der Globalisierung durch Handelssanktionen vorzuenthalten, kann ein wirksames Instrument sein, um jenen Verantwortungsbewußsein beizubringen, die die globale Umwelt zerstören."

Der Vorschlag hat bereits die Skeptiker in der EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie wiesen auf die notwendige Einstimmigkeit bei Steuerbeschlüssen in der EU hin, die bereits die EU-weite Einführung der Flugticket-Abgabe verhindert hat. In der Tat zeigt auch die Auseindersetzung um die Tobin-Steuer, daß es für die Durchsetzung solcher Regulierungsformen nicht ausreichend ist, wenn sie rational begründet werden und sich auf die Autorität von Nobelpreisträgern berufen können.

7. November 2006

Steuerpolitik: Let's race to the bottom

Als "U-turn" bewertet Daniel Altman in seinem Blog Managing Globalization auf der Website der International Herald Tribune die jüngsten Vereinbarungen der Großen Koalition in Deutschland zur Senkung der Unternehmenssteuern von 39 auf 29%. Bislang habe Deutschland gemeinsam mit Frankreich versucht, die Steuersätze für Unternehmen in der EU zu harmonisieren. Angesichts niedrigerer Sätze in etlichen Nachbarländern, vor allem in Osteuropa, warnten die beiden Länder vor einem "race to the bottom" (Wettlauf zum Abgrund).

Doch statt diesen Wettlauf zu stoppen, mache Deutschland jetzt mit und heize ihn kräftig an. Für SPD-Finanzminister Peer Steinbrück (Photo) und Roland Koch (CDU) ist dies sinnvoll, da die deutsche Wirtschaft so wieder "wettbewerbsfähig" werde und Arbeitsplätze entstünden. Während Altman die Argumentation der beiden offensichtlich teilt ("Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist eines der lausigsten Instrumente der Erzielung von Staatseinnahmen."), kam von Attac heftiger Widerspruch. Es sei pure Ideologie zu meinen, durch weltweiten Wettbewerb alle Probleme optimal regeln zu können.

In der Tat: Solange die Politiker dieses Dogma wie eine Monstranz vor sich hertragen, können wir wirksame internationale Vereinbarungen zur Begrenzung des Steuerwettbewerbs in den Wind schreiben.