Globale Finanzkrise: Kein Fall für den Menschenrechtsrat?
Die Industrieländer sollten der Versuchung widerstehen, angesichts der globalen Finanzmarktkrise ihre Entwicklungshilfe-Zahlungen zu kürzen oder protektionistische Maßnahmen zu ergreifen. Die Zeit sei vielmehr reif, ein faireres internationales Wirtschaftssystem zu schaffen. So lautet die wesentliche Schlussfolgerung einer Sondersitzung, die der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) Anfang dieser Woche zur Bedeutung der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise für die Menschenrechte in Genf abhielt. Der Resolution stimmten 31 der insgesamt 47 Mitglieder des Rates zu, während sich die EU-Länder, Kanada, die Schweiz, Japan und Mexiko der Stimme enthielten.
Der derzeitige Präsident des UNHRC, der Nigerianer Martin Ukomoibhi, hob hervor, dass die Resolution eine wichtige Botschaft enthalte, indem sie hervorhebt, dass die globale Wirtschafts- und Finanzkrise keine Verringerung der Verantwortung der Staaten zur Gewährleistung der Menschenrechte darstelle. Für die EU-Mitgliedsländer begründete der deutsche Diplomat Reinhard Schweppe die Enthaltung damit, der Resolutionstext beziehe sich stark auf Fragen der internationalen Regulierung, des internationalen Handels und der Entwicklung statt auf die spezifischen Menschenrechtsbelange und das Mandat des UNHRC – gerade so als gäbe es da keine Zusammenhänge.
Schade. Wäre beispielsweise der ehemalige UN-Sonderbotschafter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler, vor Ort gewesen, er hätte dem deutschen Diplomaten und auch seiner eigenen Schweizer Regierung viel darüber erzählen können, wie das weltweit dominierende Wirtschafts- und Finanzsystem täglich zur massiven Verletzung elementarster Menschenrechte – bis hin zum tausendfachen „Mord“ (Ziegler) – führt. Dem Süden eine gemeinsame Position in diesen Fragen zu verweigern, bezeugt nicht gerade eine aufgeklärte europäische Position. Viel eher nährt es den Verdacht, dass die EU immer noch nicht bereit ist, ihre Rolle als Profiteur der ungleichen Nord-Süd-Strukturen – man denke nur an die bis heute nicht eingestellten Exportsubventionen bei Agrarprodukten – zur Disposition zu stellen.
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