Bundeskabinett beschließt Mini-Bankenabgabe
Die Kampagne "Steuer gegen Armut" hat den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Bankenabgabe als minimalistisch verurteilt. Die globale Finanzkrise erfordere ein beherztere Schritte zur Regulierung des globalen Finanzgeschehens und seiner Auswüchse sowie eine substanzielle Kostenbeteiligung aller Finanzmarktakteure an den Krisenkosten. Die Kampagne fasst die wesentlichen Kritikpunkte an der beschlossenen Bankenabgabe noch einmal wie folgt zusammen und vergleicht sie mit der wesentlich weiterreichenden Finanztransaktionsteuer:
* Das Einnahmepotential der Bankenabgabe ist viel geringer als das der Finanztransaktionssteuer, nämlich nur etwa 5%.
* Es besteht bei der Bankenabgabe, anders als bei der Finanztransaktionssteuer, keine Lenkungswirkung, zumindest keine positive. Im Gegenteil, wenn die Abgabe nur als Versicherung gegen zukünftige Bankenpleiten konzipiert wird, verschärft sich das sog. "Moral-Hazard-Problem", d.h. die Risikobereitschaft besteht fort, weil die Spieler ja wissen, dass sie notfalls herausgehauen werden. Das Kasino wird sicherer für die Spieler.
* Wird die Bankenabgabe nur als Versicherung gegen zukünftige Crashs gesehen, trägt sie nicht zur Bewältigung der Lasten der gegenwärtigen Krise bei, geschweige denn zur Finanzierung öffentlicher Güter wie des Klimaschutzes oder der Millennium-Entwicklungsziele.
* Die Maßnahme erstreckt sich nur auf einen Teil der Finanzindustrie. Zwar ist es der größte, aber zum einen ist nicht einzusehen, warum die anderen ausgespart bleiben sollen, zum anderen entsteht eine Tendenz zur Verlagerung von riskanten Geschäftsmodellen aus den Banken heraus.
* Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt, während die Finanztransaktionssteuer auf Dauer ausgelegt ist.
Zudem ignoriere die Kabinettsentscheidung die wachsende Zustimmung in der Zivilgesellschaft und unter den Wählerinnen und Wählern für eine Finanztransaktionssteuer. Dies sei insbesondere angesichts der bevorstehenden Wahl in Nordrhein-Westfalen zu bedenken.