3. Februar 2010

Was ist eine Steuersünder-CD gegen eine Oase für Steuersünder?

Die Aufregung um den Ankauf der Steuersünder-CD in Deutschland verbirgt nur das Versagen der Politik im Kampf gegen Steueroasen. Die Existenz der CD belegt, dass die Schweiz nach wie vor den Status eines Schattenfinanzplatzes einnimmt, der systematische Anreize zur Steuer- und Kapitalflucht bietet, auch wenn das Land inzwischen von den Steuerparadieslisten der OECD gestrichen wurde. Deutlicher könnte nicht unter Beweis gestellt werden, wie wirkungslos die OECD-Kriterien sind.

Wie der ehemalige deutsche Finanzminister Eichel heute in einem Interview mit dem „Luxemburger Wort“ erklärt: „Deutschland weiß jetzt nicht nur, dass Schwarzgeld in der Schweiz lagert, sondern auch, dass sich die Schweiz entgegen ihrer Zusagen im vorigen Jahr sehr schwer tut, diesen Zustand zu ändern.“

Wie der Schattenfinanzplatz Schweiz selbst posthum Steuer- und Kapitalflüchtlinge schützt, zeigt auch der jüngste Beschluss des dortigen Bundesgerichts, die Gelder des haitianischen Ex-Diktators Duvalier an den Duvalier-Clan zurückzugeben. Über den Stand der juristischen Auseinandersetzung mit den Duvaliers berichtet die Aktion Finanzplatz Schweiz:

„Die Koalition von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ist über den Entscheid des Bundesgerichts, die Duvalier-Gelder seien an den Clan des Diktators zurückzugeben, äußerst enttäuscht. Die Koalition erwartet, dass die peinliche Rechtsunsicherheit, welche sich in der widersprüchlichen Rechtsprechung klar zeigt, mit dem neuen Gesetz zur Rückführung unrechtmäßiger Gelder bald behoben wird. Sie ist erfreut über die neuerliche Blockierung in letzter Sekunde.

Die Koalition von Nichtregierungsorganisationen, bestehend aus Aktion Finanzplatz Schweiz, Brot für Alle, Erklärung von Bern, Fastenopfer, Plate-Forme Haïti de Suisse (PFHS) und Transparency International Schweiz, ist enttäuscht und besorgt über den Entscheid. Die Erdbebenkatastrophe in Haiti hätte die Rückführung der Gelder umso dringlicher gemacht. Die bestehende Gesetzeslücke schadet sowohl innen- wie außenpolitisch dem Ansehen sowohl der Herkunftsländer als auch der Schweiz. Deshalb ist die Koalition erleichtert über den heute publizierten Entscheid des Bundesrates, die Gelder auf Grundlage der Verfassung erneut zu blockieren.

Die Koalition verfolgt die Beratungen über das neue Gesetz aufmerksam mit und wird insbesondere für die Garantie zivilgesellschaftlicher Kontrolle der Rückführung einstehen. Volle öffentliche Transparenz durch die Beteiligung der Zivilgesellschaft ist die unerlässliche Grundlage dafür, dass das Geld nicht in ein Netzwerk illegaler Selbstbereicherung zurückfließt oder in nicht vorhandene oder bereits abgeschlossene Projekte versickert. Dies hatte der Fall Abacha 2006 klar gezeigt.

Das Bundesgericht argumentiert in seinem Entscheid, die Korruptionsdelikte der Duvaliers seien verjährt, widerspricht jedoch nicht der kriminellen Herkunft der Duvalier-Gelder.

Am 24. August letzten Jahres reichte die liechtensteinische Brouilly-Stiftung beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts ein. Brouilly verwaltet den in der Schweiz blockierten Teil des Privatvermögens von „Baby Doc“ Jean-Claude Duvalier und seiner Mutter Simone. Das Bundesstrafgericht hatte zuvor die Verfügung des Bundesamtes für Justiz vom Februar 2009 bestätigt. Diese sah vor, dass das Geld zurückgeführt und für Entwicklungsprojekte verwendet werden soll.“

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