Gute Idee: Neue Sonderziehungsrechte für Entwicklungshilfe
Mit einer guten Idee wartet der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) heute auf: Die deutsche Bundesregierung solle die ihr vom Internationalen Währungsfonds zugeteilten neuen Sonderziehungsrechte (SZR) für die Entwicklungszusammenarbeit nutzen, fordert EED-Vorsitzender Rudolf Ficker. Die Finanzierung zusätzlicher Mittel für die Entwicklungshilfe aus dem Bundeshaushalt ist wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise schwieriger geworden. Hier bietet die Nutzung der IWF-Sonderziehungsrechte die Möglichkeit, europäische Vereinbarungen über Zuwächse der Entwicklungshilfe einzuhalten, ohne dabei stark auf Steuermittel zurückgreifen zu müssen.
In der letzten Woche hatte der IWF seinen 186 Mitgliedern SZR in Höhe von insgesamt 283 Mrd. US-Dollar zugeteilt und damit einen Beschluss des G20-Gipfels vom letzten April umgesetzt. Auf die deutsche Bundesbank entfallen davon knapp 12 Mrd. Euro. Die neue Bundesregierung sollte nach der Wahl sorgfältig prüfen, was getan werden muss, um einen Teil der neuen SZR an solche Entwicklungsländer weiterzuleiten, die über wenig Devisenreserven verfügen und hohe Auslandsschulden haben. Deutschland könnte damit einen Teil des für 2010 absehbaren Rückstands seiner Entwicklungshilfe-Zusagen, die sich nach Berechnungen der OECD voraussichtlich auf 3,2 Mrd. Dollar belaufen werden, ausgleichen und müsste dafür nur wenig Steuermittel aufwenden. In Deutschland selbst stärken die Mittel des IWF die Währungsreserven der Bundesbank, an denen es nicht mangelt. Für die Rückführung von Staatsschulden am Finanzmarkt sind sie kaum geeignet.
Ein Land, das von den deutschen Mitteln profitieren könnte ist zum Beispiel Burkina Faso. Als eines der ärmsten Länder der Welt wird es von der Wirtschaftskrise schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die Weltbank bezeichnet das Land als besonders überschuldungsgefährdet. Aus der IWF-Zuteilung entfallen aber nur knapp 60 Mio. Euro auf Burkina Faso. Es braucht u.a. Devisen, um Güter, die nicht in Burkina Faso produziert werden, wie z.B. Medikamente, importieren zu können. Wenn die Bundesregierung einen Teil der deutschen SZR als Zentralbankzuschuss an Burkina Faso weiterleiten würde, könnten die Währungsreserven des Landes erheblich gestärkt und die Rückzahlung von Schulden gegenüber Weltbank und IWF unterstützt werden.
Die Bundesregierung könnte mit einem solchen Vorgehen in der Tat zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Sie könnte zu ihren Versprechungen in puncto Entwicklungshilfe stehen. Und sie könnte eine zentrale Schwäche des G20-Beschlusses vom April zumindest teilweise ausbügeln, das Versäumnis nämlich, die SZR-Zuteilungen für die Industrieländer nicht gleich an die Entwicklungsländer weiter zu transferieren. Für ein solches Vorgehen hatte sich nicht zuletzt der Finanzmagnat George Soros eingesetzt (>>> Das Potential der Sonderziehungsrechte).
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