UN wollen Stärkung wirtschaftlicher und sozialer Menschenrechte
Mit Blick auf den 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 2008 wollen die Vereinten Nationen darauf drängen, dass wirtschaftlichen und sozialen Rechten, einschließlich der menschenrechtlichen Verpflichtungen von transnationalen Unternehmen, eine größere Aufmerksamkeit eingeräumt wird. Dies geht aus einem bemerkenswerten Interview hervor, das die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, der Financial Times gegeben hat. In der auf ein Jahr angelegten UN-Kampagne sieht sie eine neue Chance, die Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte zu betonen; die Allgemeine Erklärung mache keinen Unterschied zwischen zivilen und politischen Rechten auf der einen Seite und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen auf der anderen – auch wenn der Westen oft einseitig die ersteren betont habe, was ihm vor allem im Süden den Vorwurf der Scheinheiligkeit eingetragen hat.
Etwa auf halbem Weg zum Jahrestag wird der UN-Sonderberater für UN-Normen und Transnationale Unternehmen, John Ruggie, seinen Abschlussbericht vorlegen. Bisherige Berichte Ruggies, dessen Amtszeit Ende Juni 2008 endet waren von Menschenrechtsorganisationen, entwicklungspolitischen NGOs und Gewerkschaften wegen des zu großen Gewichts, das sie auf die Freiwilligkeit von TNCs im Umgang mit Menschenrechten legten, kritisiert worden. Louise Arbour akzeptiert diese Kritik, meint jedoch, auch unter den gegenwärtigen Kräfteverhältnissen müsse jede Gelegenheit genutzt werden, die privaten Unternehmen zur Einhaltung der UN-Normen zu ermutigen. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass bislang kein westliches Land die Konvention über die Rechte der Wanderarbeiter ratifiziert hat. Wie schwer der Weg sei, zeige auch, wie lange es gedauert hat, bis die Deklaration über die Rechte der Indigenen Völker verabschiedet wurde.
Die UN-Hochkommissarin warnte vor der Hoffnung, dass sich wirtschaftliche Prosperität automatisch in soziale Gerechtigkeit oder den Schutz für besonders schwache Gruppen der Gesellschaft umsetze. In Bezug auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen der transnational tätigen Privatunternehmen schloss sie künftige Neuanläufe nicht aus, um den UN-Menschenrechtsnomen auch gegenüber dem Privatsektor verbindlichen Charakter, einschließlich der erforderlichen Sanktionsmechanismen, zu verleihen.
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