13. Dezember 2017

WTO wie immer: Blockade 5 vor 12

Gastblog von Tobias Reichert, z.Zt. Buenos Aires

Auch wenn sich das politische Umfeld durch die handels- und multilateralismusfeindliche Haltung der der Trump-Administration geändert hat, halten die WTO-Mitglieder in der Dramaturgie der Konferenzen an ihren Gewohnheiten fest. Zu den verschiedenen Verhandlungsthemen werden Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen die Delegationen Kompromisse suchen sollen. Allen Appellen für mehr Flexibilität zum Trotz, wiederholen sie dann ein bis zwei Tage lang ihre bekannten Positionen. Echte Bewegung kommt frühestens am letzten Tag in die Diskussionen.


Bislang folgte auch die 11. Ministerkonferenz diesem Muster. Ein Durchbruch erfolgt, wenn überhaupt, erst am letzten Tag oder in der „Verlängerung“ am Tag nach dem offiziellen Konferenzende. In der Regel wurden die eigentlichen Verhandlungen dann in sog. „Green Rooms“ verlagert, wo eine begrenzte Zahl von Mitgliedern (USA, EU, Indien, Brasilien plus einige andere) zusammen mit Vorsitz und Generalsekretär hinter verschlossenen Türen Kompromisse sucht. Gelingt ihnen das, müssen die anderen Mitglieder zustimmen oder die Konferenz scheitern lassen. Bei den Delegationen außerhalb führt dies regelmäßig zu schlechter Stimmung. Daher hat die argentinische Vorsitzende – wie schon einige ihrer Vorgänger – versprochen, diesmal auf Green Rooms zu verzichten. Beim Herzensanliegen der argentinischen Regierung, zum Abschluss der Konferenz eine umfassende Ministererklärung zu verabschieden, wurde der Vorsatz schon gebrochen. Nachdem in einer ersten Diskussion der aus Genf mitgebrachte Entwurf von mehreren Mitgliedern, voran den USA weiter prinzipiell abgelehnt worden war, setzte die Vorsitzende eine Gruppe aus zehn Ländern ein, die einen neuen Text entwerfen soll.

Wie bei den Einzelfragen eine Einigung erzielt werden kann, ist offen. Bei der angestrebten dauerhaften Lösung der Frage der öffentlichen Lagerhaltung für Ernährungssicherheit, haben die USA erklärt, gar keinem Beschluss zustimmen zu wollen, der dauerhaft gilt. Und auch beim Abbau der Subventionen für illegale und unregulierte Fischerei liegen die Positionen noch extrem weit auseinander. Der Vorschlag, der die Subventionen am stärksten einschränken würde, geht manchen Mitgliedern noch nicht weit genug, während der unverbindlichste Vorschlag anderen noch zu strikt ist. Besonders Indien und China wollen sich nicht auf wirksame Vorgaben zum Subventionsabbau verpflichten.

Die Verhandlungen könnten damit zu einem ersten Test dafür werden, wie ernst die Regierungen die Ziele für nachhaltige Entwicklung zur Ernährungssicherheit und zum Schutz der Meere (und Fische) nehmen. Insbesondere die Weigerung der USA, einem Beschluss zur Lagerhaltung zuzustimmen, macht konkrete Beschlüsse in Buenos Aires zunehmend unwahrscheinlich. Noch ist nicht klar, ob am letzten Tag noch ein Anlauf unternommen wird.

12. Dezember 2017

Lighthizer: Wie Trumps Mann beim WTO-Ministerial agiert

US-Handesbeauftragter Lighthizer
Gastblog von Tobias Reichert, z.Zt. Buenos Aires 

Nach der mit großem Pomp und unter Anwesenheit aller Präsidenten des Mercosur abgehaltenen Eröffnungszeremonie begannen am gestrigen Montag die offiziellen Verhandlungen der 11. Ministerkonferenz. Das normalerweise bedeutungslose Plenum, in dem Handelsminister oder andere Delegationsleiter vorbereitete 3-Minuten-Statements verlesen, erhielt dabei ungewohnte Aufmerksamkeit. Der Grund dafür war, dass der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer fast zu Beginn des Plenums zu Wort kam. Delegierte und Beobachter erwarteten Hinweise darauf, ob und wie weit die USA bereit sind, sich an den Verhandlungen in Buenos Aires und in Folge der WTO insgesamt zu beteiligen. Zumindest im Vergleich zu seinem direkten Vorgesetzten bemühte sich Lighthizer dabei um eher diplomatische Töne. Die WTO sei eine wichtige Organisation die viel Gutes für die Welt und die USA tun könne. Allerdings gebe es aus Sicht der USA auch eine Reihe von Problemen, die angegangen werden müssten, damit sie ihre Relevanz erhalten könnte. 

So habe sich die Funktion von den Verhandlungen auf den Klagemechanismus verschoben. Viele Länder erhofften sich von einer Beschwerde bei der WTO bessere Ergebnisse als von Verhandlungen. Der in der Rede nicht erwähnte Hintergrund ist der Vorwurf, insbesondere das Berufungsgremium (Appellate Body - AB) der WTO überschreite seine Kompetenzen und schaffe neue Rechtsnormen statt die bestehenden auszulegen. Daher blockieren die USA (schon in der Amtszeit Obamas) die Berufung neuer Mitglieder in den AB, was dessen Handlungsfähigkeit bedroht. Bei den anderen WTO-Mitgliedern löst das zunehmend Empörung aus.

Etwas inkonsistent (und darin ganz auf Trump-Linie) forderte Lighthizer zugleich, dass bestehende WTO-Regeln besser eingehalten werden müssten. Dabei hob er allerdings die Punkte Notifizierung und Transparenz hervor. In der Tat kommen viele Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung, Informationen über Zölle und Subventionen regelmäßig an die WTO zu übermitteln, oft nur mit großer Verspätung nach. Die USA haben sich dabei in der Vergangenheit selbst nicht als großes Vorbild hervorgetan. Was vor allem für Opposition sorgt, ist der nicht in Lighthizers Rede nicht enthaltene, aber in die Verhandlungen eingebrachte Vorschlag, wie die Transparenz verbessert werden soll. WTO-Mitglieder, die ihren Notifizierungspflichten wiederholt nicht nachkommen, sollen zunächst von Kooperationsprogrammen der WTO ausgeschlossen und dann Rede- und sogar Stimmrecht einbüßen. 

Ähnlich „explosiv“ – so ein Handelsdiplomat in Buenos Aires – sind die US-Forderungen zur Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer. Diese kommt – in verringertem Umfang – tatsächlich reichen Ölstaaten wie Qatar und Saudi-Arabien oder neu industrialisierten Ländern wie Südkorea, Singapur und Taiwan zu Gute – wobei letztere sie kaum in Anspruch nehmen. Den USA geht es aber vor allem darum, große und wirtschaftlich erfolgreiche Schwellenländer vor allem China, auch Brasilien und Indien, von jeglicher Vorzugsbehandlung auszuschließen. Die Tatsache, dass dort gerade in der Landwirtschaft noch massive von Armut und auch Unterernährung bestehen, ignorieren sie dabei bewusst. Ebenfalls auf China zielt die Forderung, die WTO solle sich wirksamer um Fragen wie Überkapazitäten und die Rolle von staatseigenen Unternehmen kümmern.

Anders als in anderen multilateralen Foren wie dem UN-Klimaabkommen bewegen sich die USA zumindest auf einer ähnlichen Faktengrundlage wie die übrigen Mitglieder. Die auch schon im Vorfeld der Ministerkonferenz eingebrachten Themen werden auch von anderen Ländern als reale Probleme anerkannt. Auf Ablehnung stößt, dass die USA fordern, dass sie zuerst gelöst werden müssten, bevor über die Prioritäten der anderen Mitglieder verhandelt wird. In den nächsten Tagen wird sich zeigen, wie hart die US-Delegation auf ihrer Linie besteht.

11. Dezember 2017

Die WTO in Argentinien: Grosse Krise oder weiter in kleinen Schritten?

Gastblog von Tobias Reichert aus Buenos Aires 

Die mit Krisen und Blockaden erfahrenen Delegierten der Welthandelsorganisation (WTO) haben gestern im argentinischen Buenos Aires die 11. Ministerkonferenz begonnen, die bis zum 13. Dezember andauern wird. Die Unsicherheiten sind dabei so groß wie selten. Zum einen ist seit der letzten Konferenz in Nairobi umstrittener denn je, ob und in welcher Form die sich seit 2001 hinziehende Doha-Verhandlungsrunde fortgesetzt werden soll. Zum anderen ist unklar, inwieweit die US-Delegation, der Abneigung des Präsidenten gegen multilaterale Abkommen folgend, versuchen wird, die Organisation weiter zu schwächen.

Einen Versuch, die Doha-Runde mit ihrem Mandat, den Handel mit Gütern und Dienstleistungen zu liberalisieren, Agrarsubventionen abzubauen und bestehende Regeln zu Subventionen und Anti-Dumping-Maßnahmen zu verschärfen, in einem Schritt abzuschließen, wird es nicht geben. Bei den letzten beiden Konferenzen war es gelungen, sich auf verbindliche Abkommen zu Einzelfragen aus dem Mandat zu einigen. Auch in Buenos Aires wird daher versucht werden, zu einigen spezifischen Punkten einen Konsens zu erreichen. Die Aussichten sind aufgrund der Haltung der USA nicht gut.

Mögliche Ergebnisse: Mehr öffentliche Lagerhaltung für Ernährungssicherheit… 

Nach Einschätzung von WTO-Generalsekretär Azevedo und vieler Mitglieder könnte es eine Einigung bei der Frage geben, ob Entwicklungsländern zusätzlicher Spielraum für öffentliche Lagerhaltung für die Ernährungssicherheit eingeräumt werden soll. Das Problem besteht darin, dass die bestehenden WTO-Regeln Ausgaben für öffentliche Lagerhaltung von Lebensmitteln in unbegrenzter Höhe nur dann zulassen, wenn der Ankauf zu Marktpreisen erfolgt. Legt dagegen die Regierung den Preis fest, werden die Programme als „handelsverzerrende“ Unterstützung der Landwirtschaft gewertet. Dafür besteht eine Obergrenze, in die auch andere Maßnahmen wie der vergünstigte Verkauf von Düngern und Saatgut eingerechnet werden.

Viele Entwicklungsländer kaufen Agrargüter zu festgelegten Preisen an, um damit gleichzeitig die Einkommen der kleinbäuerlichen Bevölkerung zu stabilisieren. Indien hat die Unterstützung seiner Landwirtschaft so weit ausgebaut, dass es durch einen weiteren Ausbau der Lagerhaltung die geltende WTO-Obergrenze für „handelsverzerrende Maßnahmen“ zu überschreiten droht. Die von der G33-Gruppe um Indien und Indonesien schon länger erhobene Forderung, die Lagerhaltung nicht mehr als handelsverzerrend einzustufen, erhielt damit bei der WTO-Konferenz in Bali neue Dringlichkeit. Die Ausgaben für ähnliche Programme in anderen Entwicklungsländern liegen derzeit unterhalb der Grenzen für handelsverzerrende Maßnahmen. In Bali wurde eine sog. "Friedensklausel", beschlossen, die mögliche Beschwerden gegen das Agrarabkommen aussetzt, wenn sie aus bereits 2013 bestehenden Programmen resultieren. Sie gilt, bis eine dauerhafte Lösung vereinbart ist, kommt aber faktisch nur Indien zu Gute.

Eine Reihe von Ländern, darunter auch Entwicklungsländer, befürchtet, dass Lebensmittel aus den öffentlichen Lagern auf indirektem Weg auf den Weltmarkt gelangen. Das hätte dann eine ähnliche Wirkung wie die jetzt verbotenen Exportsubventionen. Um das zu vermeiden, sei als Vorsichtsmaßnahme größere Transparenz darüber notwendig, welche Menge von welchen Produkten angekauft und eingelagert werden, was davon wiederverkauft wird und an wen. Die G33 stimmt dem im Prinzip zu, will aber verhindern, dass die Abläufe administrativ so aufwändig werden, dass sie den Einsatz der Lagerhaltung erschweren.

In einem gemeinsamen Vorschlag mit Brasilien, Kolumbien, Peru und Uruguay fordert die EU nicht nur weitgehende Berichtspflichten, sondern auch eine Obergrenze.  Die Ausgaben für die angekauften Lebensmittel dürften 10% des gesamten Produktionswerts des jeweiligen Produkts nicht überschreiten. Zudem müssten sich die Programme auf „traditionelle Grundnahrungsmittel“ beschränken. Dies ist für die Ernährungssicherheit nicht sinnvoll, da es sich dabei meist um überwiegend stärkehaltige Produkte wie Reis oder Weizen handelt. Eiweiß- und Vitaminreichere Produkte wie Hülsenfrüchte, Milchprodukte oder Obst und Gemüse, mit denen auch Mangelernährung besser begegnet werden kann, wären dagegen ausgeschlossen.  Die G33 lehnt diese Beschränkungen mit Unterstützung vieler anderer Entwicklungsländer ab. 

… und weniger Subventionen für illegale Fischerei 

Möglich erscheinen auch Fortschritte bei der Begrenzung der Fischereisubventionen. Insbesondere könnten Subventionen für illegale, unregulierte und undokumentierte (IUU) Fischerei verboten werden. Die WTO sieht sich hier auch einer im Rahmen der (freiwilligen) globalen Ziele nachhaltiger Entwicklung gemachten Vorgabe gegenüber. Danach sollen bis 2020 schädliche Fischereisubventionen abgeschafft werden. Weltweit sind nach Schätzung der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO fast ein Drittel aller Fischbestände überfischt. Es werden also mehr Fische gefangen, als nachwachsen, so dass die Bestände mittelfristig zu verschwinden drohen. Mehr als die Hälfte wird voll genutzt, so dass größere Fangmengen zur Überfischung führen würden, und nur etwa ein Zehntel wird weniger befischt als nachhaltig möglich. Um dem Problem der Übernutzung zu begegnen, regulieren Länder die Fischerei in ihren Hoheitsgewässern und in umgebenden Gewässern durch nationale Gesetzgebung und zunehmend durch regionale Fischmanagementabkommen (RFMO), die sich auch internationale Gewässer beziehen können.

Diese Regeln und Abkommen werden allerdings in großem Umfang verletzt. Es wird geschätzt, dass zwischen 13 und 30% aller Fische illegal (durch Schiffe aus Ländern, die einem RFMO angehören, aber die Regeln verletzen), unreguliert (durch Schiffe, die einem RFMO nicht angehören, aber trotzdem in der erfassten Region fischen) oder undokumentiert (Fänge werden der zuständigen Regierung oder RFMO nicht oder unvollständig mitgeteilt) gefangen werden. In westafrikanischen Gewässern sollen etwa 37% aller Fische unter IUU-Bedingungen gefangen werden.

Die wirtschaftlichen Verluste für ganz Afrika in Form entgangener Lizenzgebühren oder geringerer Einkommen für einheimische Fischer werden auf 6-7 Mrd. € geschätzt. Wie hoch die Subventionen für die Fischerei insgesamt sind, ist unklar, auch deswegen, weil keine allgemein anerkannte Definition existiert. Das South Centre schließt aus einer umfassenden Literaturrecherche, dass die Subventionen wahrscheinlich um die 35 Mrd. US-$ pro Jahr betragen. Das entspricht 30-40% des Werts des jährlich wild gefangenen Fischs.

Angesichts dieser sich seit Jahren verschärfenden Problematik, wurde bereits im Mandat für die Doha-Runde festgelegt, über strengere Regeln für Fischereisubventionen zu verhandeln. Wie für die meisten Themen der Runde bislang ohne konkretes Ergebnis. In den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) wird der Ansatz allerdings aufgegriffen. Im Ziel 14 zum Schutz der Meere wird in Unterziel 6 gefordert:  Bis 2020 … bestimmte Formen der Fischereisubventionen [zu] untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, … zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen.“ Die Verhandlungen darüber sollen in der WTO stattfinden, und eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder sicherstellen. In den letzten zwei Jahren wurde auch deswegen wieder intensiver in der WTO über Fischereisubventionen verhandelt.

Dabei haben Länder wie Russland und China klargemacht, dass sie nicht bereit sind, über den Abbau von Subventionen zu sprechen, die zu Überkapazitäten führen. Die Verhandlungen konzentrieren sich daher auf Subventionen, die IUU-Fischerei befördern. Darüber ob diese sofort verboten werden sollen, oder die Mitglieder darauf hinarbeiten, sie abzubauen, konnte aber im Vorfeld keine Einigung erzielt werden. Auch zur entwicklungspolitisch wichtigen Frage, wie und ob Kleinfischer weiter unterstützt werden sollen, auch wenn sie oft undokumentiert fischen und damit technisch unter die IUU-Kategorie fallen, ist weiter offen. Ein mögliches Ergebnis in Buenos Aires könnte daher sein, Punkte, bei denen sich ein Konsens erzielen lässt, in einer Ministererklärung festzuhalten und zu versprechen, bei der nächsten Ministerkonferenz 2019 ein Abkommen zu schließen, was dem in den SDGs vorgegebenen Zeitplan gerade noch entsprechen würde.

***

Überschattet wird die gesamte Konferenz von der Haltung der USA, die in Genf die Verhandlungen über eine gemeinsame Ministererklärung blockiert haben. Die wäre allerdings nicht nötig, um Ministerentscheidungen zu einzelnen Themen zu treffen. Der argentinische Präsident Macri hat angekündigt, während der Konferenz noch einen Anlauf für eine Ministererklärung zu machen. Ob die USA dies zum Anlass nehmen könnten, die Konferenz insgesamt zu blockieren, ist offen.


5. Dezember 2017

Argentinien: Der Neoliberalismus an der Spitze der G20

Argentiniens Präsident Mauricio Macri, der zum 1. Dezember die G20-Präsidentschaft von Deutschland übernahm, gilt als eingefleischter Neoliberaler. Wie die von ihm vorgestellte Agenda und die darin verankerten Prioritäten für das kommende Jahr jedoch wieder einmal zeigen, schmücken sich auch gerne eingefleischte Neoliberale mit wohlklingender Nachhaltigkeitsprosa. Als Motto ihrer G20-Präsidentschaft hat sich die argentinische Regierung „Konsensbildung für gerechte und nachhaltige Entwicklung“ auserkoren. Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Agenda-Prioritäten recht nahtlos zu der gegenwärtig über das Land rollenden Welle neoliberaler Reformen (von einer Steuer- und Rentenreform bis zu einer höchstumstrittenen Arbeitsmarktreform) passen, die gemeinhin als tiefgreifendste wirtschaftspolitische Systemveränderung in der jüngeren Geschichte Argentiniens gelten.

Die drei Prioritäten der argentinischen Agenda (Zukunft der Arbeit, Infrastruktur für Entwicklung und Ernährungssicherheit für eine nachhaltige Zukunft) stehen teilweise in der Kontinuität der jüngerer G20-Agenden, bewegen sich aber insgesamt noch weiter weg von den eigentlichen Kernaufgaben, wie der wirksamen Reregulierung der Finanzmärkte, die an entscheidenden Stellen immer noch unvollendet ist. In der argentinischen G20-Agenda kommt sie jedoch kaum noch vor. Stattdessen wird an erster Stelle die Anpassung des Bildungsniveaus an die technologischen Veränderungen propagiert: „Wir müssen sicherstellen, dass jede neue Welle technologischer Veränderungen so inklusiv wie möglich ist, und dies erfordert beträchtliche Investitionen in Ausbildung, so dass die Bürger die Fähigkeiten bekommen, die sie für Arbeit und Leben brauchen“, so Macri beim Start der G20-Präsidentschaft. Was jedoch wie ein harmloses Weiterbildungsprogramm klingt, ist das Komplement für die Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, die derzeit die argentinische Gesellschaft zerreißen.

Die stärkste Kontinuität zu den vorhergehenden G20-Präsidentschaften weist sicherlich der zweite Schwerpunkt der argentinischen Agenda auf, die Infrastrukturentwicklung. Doch hier wird eine Tendenz noch stärker vorangetrieben, die Infrastrukturinvestitionen nicht einfach nur als Instrument für Wachstum und Produktivität sieht, sondern als Weg zu noch größerer „Partizipation des privaten Sektors“. Als besonderen Clou hat Argentinien hier die Entwicklung einer Anlageklasse für Infrastrukturinvestitionen angekündigt, die diese attraktiv für Großinvestoren machen soll. 

Und auch für den dritten Schwerpunkt, die Ernährungssicherung, sollen die G20 die „Grundarbeit für mehr öffentlich-private Partnerschaften“ leisten. Unter den argentinischen Verhältnissen des Großgrundbesitzes und der Agroindustrie kann dies nur heißen: noch engere Einbeziehung von multinationalen Agro-Konzernen in die Produktion von Nahrungsmitteln und den Handel damit. – Insgesamt gesehen verspricht sich die argentinische Regierung von ihrer G20-Präsidentschaft also vor allem die eigene Profilierung und die internationale Beförderung ihrer eigenen Politik und Interessen. Dies ist an und für sich kein Novum, aber neu ist schon, mit welcher Chuzpe eine Regierung, die eben erst vor den Geierfonds (mit den hässlichsten Ausgeburten des internationalen Finanzkapitalismus >>> Argentinien: Sieg der Geier?) kapituliert hat, sich anschickt, das internationale Renommee aufzupolieren.

4. Dezember 2017

EU-Afrika-Gipfel: Verpasste Chance

Beim EU-Afrika-Gipfel in der letzten Woche in Abidjan/Elfenbeinküste ist die Chance für eine grundlegende Neuausrichtung der europäisch-afrikanischen Wirtschaftsbeziehungen vertan worden. Das zeigt sich vor allem daran, dass viel über Migrationskrisenmanagment, etwas weniger viel über die neue Investitionsinitiative der EU auf dem afrikanischen Kontinent, aber so gut wie nicht über die Handelsbeziehungen geredet wurde. Dabei sind die sog. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs), die Brüssel den afrikanischen Staaten seit über zehn Jahren aufdrücken will, ein Haupthindernis für mehr wirtschaftspolitischen Spielraum der Länder. Sie fordern von den Afrikanern eine Liberalisierung des Handels bis zu 80% und verhindern damit die Entwicklung wirksamer Industrialisierungsstrategien sowie Fortschritte in der afrikanischen Binnenintegration.

Statt diese Politik zu beenden und die EPAs auf eine neue Basis zu stellen, legt die EU seit kurzem den Schwerpunkt auf eine neue Investitionspolitik. Dazu hat sie im September einen External Investment Plan (EIP) verabschiedet, der über einen neuen Fonds, European Fund for Sustainable Investment (EFSD) genannt, vor allem private Investitionen nach Afrika mobilisieren will. Insgesamt sollen bis 2020 mit 4,1 Mrd. an öffentlichen Mitteln (Entwicklungshilfe) 44 Mrd. € an privaten Investitionen, vor allem im Infrastrukturbereich, aufgebracht werden. Vordergründig wird davon gesprochen, dass dies Migrationsursachen beseitigen soll. Im Kern geht es jedoch um andere handfeste wirtschaftliche Interessen. Während die EPAs die afrikanischen Märkte für europäische Handelsoffensiven öffnen, soll der EIP eine Expansionsoffensive europäischer Investoren anstoßen, deren entwicklungspolitische Effekte zumindest zweifelhaft sind.

Der Einsatz öffentlicher Finanzmittel für private Investitionen wird im Fachjargon „Blending“ genannt. Der Trend hierzu wird immer stärker, auch bei der Weltbank und anderen Entwicklungsbanken. Die Kehrseite: Je mehr Entwicklungshilfemittel für Blending eingesetzt werden, je weniger stehen für genuin entwicklungspolitische Zwecke zur Verfügung. Von den ungeklärten Modalitäten, unter denen die Vergabe erfolgt, wie mangelnde Transparenz, Bevorzugung von großen Investitionsprojekten, unzureichender Beitrag zur Armutsreduzierung, gar nicht zu reden. Unter diesen Bedingungen bleibt eigentlich nur eine strikte und kritische Beobachtung der Umsetzung des EIP durch die Zivilgesellschaft (>>>European External Investment Plan: Key issues to watch during implementation). Was das Schicksal der EPAs betrifft, könnte eine Lösung allerdings schon bald aus Afrika selbst kommen. Nachdem sich viele afrikanische Partner bislang der Unterzeichnung von EPAs widersetzt haben (>>> Nigerias und Tansanias Nein gegen die EPAs), wird jetzt vermutet, dass der Handelskommissar der Afrikanischen Union (AU) schon bald ein Moratorium über alle EPAs ankündigen könnte. Verständnis könnte er erwarten, selbst vom Afrika-Beauftragten der deutschen Bundeskanzlerin Gunther Nooke (>>> Uncertain Future for ‚Diabolic‘ Free Trade Pacts Between EU and Afrikca).

27. November 2017

Ruf nach ILO-Konvention gegen geschlechterbasierte Gewalt

Den Tag der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen am vergangenen Samstag haben Gewerkschaften und Frauengruppen dazu genutzt, für eine starke ILO-Konvention gegen genderbasierte Gewalt zu mobilisieren. Ein solches Rahmenwerk mit internationalen Arbeitsstandards zur Beendigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz soll auf der Internationalen Arbeitskonferenz der ILO im Juni nächsten Jahres entwickelt werden. Während die erniedrigende Behandlung von Frauen in der Unterhaltungsindustrie und sogar in nationalen Parlamenten inzwischen in die Schlagzeilen gelangt ist, gebühre der grassierenden Gewalt in anderen Bereichen der Arbeitswelt die gleiche Aufmerksamkeit.


Mehr als ein Drittel der Frauen weltweit erfahren Gewalt am Arbeitsplatz, zu Hause oder in der Gemeinde, wobei dem Handeln in der Arbeitswelt eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Gewalt zukommt. „Frauen in jedem Beschäftigungssektor sind Gewalt und Belästigungen in großem Maßstab ausgesetzt“, sagt die Generalsekretärin des Internationalen Gewerkschaftsbunds (IGB bzw. ITUC) Sharan Burrow, „und wo sie des gewerkschaftlichen Schutzes beraubt sind, ist die Situation noch schlimmer. Die Gewalt ist offenkundig in den Lieferketten, in denen Nahrungsmittel und Kleidung und andere Fertigwaren produziert werden. Frauen im Transport-, Gesundheits- Bildungssektor und anderen öffentlichen Dienstleistungen sowie in der Unterhaltungsindustrie erfahren Gewalt, und es ist an der Zeit, dass Regierungen und Arbeitgeber ihre Verantwortung anerkennen und mit dem Gewerkschaften zusammenarbeiten, um dies zu beenden. Es ist ein Skandal, dass sexuelle Übergriffe, Belästigungen und andere Formen der Gewalt am Arbeitsplatz nicht nur toleriert, sondern auch dazu benutzt werden, um Frauen dem Interesse des Konzerngewinns zu unterwerfen.“

Im Kampf gegen genderbasierte Gewalt werden Bildungs- und Bewusstseinskampagnen geführt. In Tarifverhandlungen wird versucht, Bestimmungen durchzusetzen, die Frauen gegen Gewalt schützen und denjenigen Entschädigungen zu zahlen, die zu Opfern von Gewalt werden. Eine ILO-Konvention wäre sicher kein Allheilmittel, könnte solchen Bestrebungen aber günstigere Rahmenbedingungen geben und nicht zuletzt auch stärkere nationale Gesetze zum Schutz vor Gewalt anregen. Interessante Websites zu gewerkschaftlichen Kampagnen gibt es übrigens beim IGB (>>> hier) und bei der ILO (>>> hier).

21. November 2017

COP23: (Wie) geht es weiter?

Gastblog von Gabriele Köhler*)


Zwei bedeutsame Erfolge... Die 23. Klimakonferenz ging am 17. November zu Ende. Manches ist erreicht worden – maßgeblich durch den immensen und kreativen Druck der Zivilgesellschaft. Dazu gehören ein Gender-Aktions-Plan und eine Plattform zu den Rechten indigener Völker. Die zwei Beschlüsse machen bewusst, dass vor allem in einkommensarmen Ländern, Frauen und indigene Gruppen erheblich stärker von den Folgen des Klimawandels und dem Raubbau an Ressourcen betroffen sind als dominante Gruppen.  Positiv gewendet weisen sie darauf hin, dass geschlechtergerechte Politik dem Klimawandel Einhalt gebieten kann, und die indigenen Völker schon immer in Einklang mit den planetaren Grenzen gelebt und gewirtschaftet haben.

... und nach wie vor viel zu tun: Aber die Konferenz hat vieles - noch – nicht erreicht. Die derzeitigen Vorgaben zum Einhalt der Vereinbarungen von Paris (Nationally Determined Contributions) genügen bekanntlich nicht, um die C02-Emissionen, wie 2015 in Paris eigentlich vereinbart, einzuhegen, und die Vertragspartner haben ihre Zusagen nicht, wie für die COP23 geplant, nachgebessert.

Auch in der Finanzierungsfrage ging es nicht voran. Die horrenden Verwüstungen durch Klimakatastrophen intensiveren sich in den letzten Jahren. Betroffene Länder und Gruppen verlangen seit langem, dass Verluste und Schäden finanziell entschädigt werden. Die unendliche Trauer, Familienmitglieder z. B. in einem Hurrikan zu verlieren, oder das Trauma, seine Erwerbsgrundlage als Kleinbäuerin oder Fischer zerstört zu sehen, kann mit keinem Geld wiedergutgemacht werden. Aber die Produktionsmittel, die Wohnhäuser, die Straßen und Wege müssen wiederhergestellt werden, und dafür müssten die heute wohlhabenden  Länder als die historischen Verursacher des globalen Klimawandels aufkommen. Hierfür gab es keine Mehrheit bei EU- und anderen einkommensreichen OECD-Ländern. Geeinigt hat man sich lediglich auf eine vage Formel, genügend Finanzmittel mobilisieren zu wollen. Wir wissen, dass da vorerst  wenig zu erwarten ist, zumindest ist das die Lehre aus dem Bereich der  Nothilfe, wo die humanitären Appelle der Vereinten Nationen (consolidated appeals) bislang chronisch unterfinanziert blieben.

Im Nachgang der Konferenz ist auch angesagt, echte von falschen Freunden zu unterscheiden…

… der vollständige Kommentar findet sich >>> hier.

*) Gabiele Köhler ist Entwicklungsökonomin und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen. Ein Beitrag mit Impressionen von der COP23 erschien bei W&E >>> hier.

14. November 2017

Paradise Papers: Welche Konsequenzen?

Aktion gegen Steueroasen in London
Die Paradise Papers der vergangenen Woche zeigen nur die Spitze des Eisbergs internationaler Steuervermeidung. Hinweise auf das Ausmaß der Verbreitung dieser Strategie transnationaler Konzerne gab es in der Vergangenheit immer wieder, etwa durch die Entwicklungs- und Nothilfeorganisation Oxfam: So hatten US-Konzerne 2012 allein in Bermuda Gewinne von über 80 Mrd. US-Dollar gemeldet – mehr als in Japan, China, Deutschland und Frankreich zusammen (>>> hier). Eine Analyse von 200 weltweit führenden Unternehmen zeigte, dass neun von zehn mindestens eine Niederlassung in einer Steueroase haben (>>> hier). Auf den Britischen Jungferninseln stehen 830.000 registrierten Unternehmen gerade einmal 27.000 Einwohner gegenüber (>>> hier). 2015 haben europäische Banken Millionenprofite in Steueroasen angemeldet, in denen sie nicht einmal Personal beschäftigen. So will etwa die französische Bank BNP Paribas ohne einen Angestellten vor Ort 134 Mio. € auf den Kaimaninseln verdient haben (>>> hier).


Das schlechte Beispiel der Steueroasen macht Schule und befeuert den internationalen Steuerwettbewerb: Betrug der durchschnittliche Unternehmenssteuersatz in den G20-Ländern vor 25 Jahren noch 40%, so liegt er heute unter 30. „Es kann nicht angehen, dass internationale Konzerne und reiche Einzelpersonen sich Jahr für Jahr um ihren fairen Beitrag zum Gemeinwohl drücken“, kommentiert deshalb Oxfam-Steuerexperte Tobias Hauschild. Um Abhilfe zu schaffen, hat Oxfam jetzt eine Fünf-Punkte-Strategie gegen Steuervermeidung vorgelegt. Der Aktionsplan „Stopping the Scandals: Five ways Governments can end tax avoidance” zeigt auf, was Regierungen konkret tun müssen, um die Steuervermeidung von Konzernen und reichen Einzelpersonen zu beenden und benennt die politischen Hürden, die dabei zu überwinden sind:

1. Es braucht Schwarze Listen von Steueroasen, die anhand klarer Kriterien erstellt werden müssen; die darauf geführten Länder müssen mit scharfen Sanktionen belegt werden.
2. Konzerne müssen zur öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung über Gewinne und darauf gezahlte Steuern verpflichtet werden.
3. Briefkastenfirmen, Treuhandunternehmen und Stiftungen müssen in einem zentralen, öffentlichen Register erfasst werden, sodass ihre Besitzer und Nutznießer zugeordnet werden können.
4. Steuerabkommen müssen auch mit Entwicklungsländern fair gestaltet werden.
5. Ein globales Steuergremium ist zu schaffen, in dem alle Länder auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die internationalen Steuerregeln werden derzeit vor allem in der OECD gemacht, d.h. in einem exklusiven Club der Industrieländer. Entwicklungsländer und ihre Interessen bleiben damit außen vor.

29. Oktober 2017

Umstrittener UN-Vertrag zu Multinationalen Konzernen

Auf einer UN-Konferenz in der vergangenen Woche in Genf haben die Vertreter der Wirtschaft Fortschritte zu einem UN-Vertrag blockiert, der die internationalen Operationen Multinationaler Konzerne (MNK) verbindlichen Rechtsgrundsätzen unterwerden könnte. Das Treffen war vom UN-Büro für Menschenrechte organisiert worden, um die Details des vorgeschlagenen „internationalen Instruments zur Regulierung der Aktivitäten Transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen nach dem internationalen Menschenrechtsbestimmungen“ weiter auszuarbeiten.

Die Vertreter der Internationalen Handelskammer und der Internationalen Organisation der Arbeitnehmer lehnen letztlich sogar die bloße Idee eines rechtlich bindenden Instruments ab. Für den Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) hingegen wäre ein UN-Vertrag mit internationaler Durchsetzungskraft „ein großer Schritt vorwärts in dem Bemühen der Regierungen, die MNK rechtlicher Verantwortlung zu unterstellen“, so IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow. Sie verwies darauf, dass ein solcher Vertrag auf nationalen Beispielen wie dem Compact der Niederlande und dem Vigilance Law Frankreichs aufbauen und einen Beitrag zur Beseitigung des Missbrauchs und der Ausbeutung von Arbeitern leisten könnte.

Die Multimilliarden schwere Industrie mit ihrer freiwilligen „sozialen Unternehmensverantwortung“ ('corporate social responsibility') habe bislang für die Millionen und Abermillionen ArbeiterInnen in den globalen Lieferketten nichts gebracht. „Das globale Lieferkettenmodell ist durch ungesunde und unsichere Arbeit gekennzeichnet, und während die Multinationalen Konzerne von allen möglichen Formen des rechtlichen Schutzes profitieren, lehnen es zu viele von ihnen ab, sich selbst der rechtlichen Verantwortung zu unterstellen, vor allem für diejenigen, deren Arbeit die Profite schafft, die sie machen“, so Burrow.

Die Konferenzserie unter dem UN-Menschenrechtsorgan ist ein Versuch, die jahrzehntelange Debatte um die Kontrolle von MNK neu zu beleben, nachdem ähnliche Versuche wie ein UN-Verhaltenskodex seit Anfang der 1990er Jahre unter die Räder der neoliberalen Offensive geraten waren. Eine ausführliche Stellungnahme des IGB und des Internationalen Transportarbeiterbundes zu dem neuen Vertragsentwurf findet sich >>> hier.

19. Oktober 2017

Geistiges Eigentum contra oder pro Entwicklung?

Gastblog von Joseph E. Stiglitz, Dean Baker und Arjun Jayadev


Es gab während der vergangenen zwei Jahrzehnte erheblichen Widerstand aus den Entwicklungsländern gegen das derzeitige Regelwerk zum geistigen Eigentum. Dies ist primär auf Versuche der reichen Länder zurückzuführen, der Welt ein Einheitsmodell aufzuzwingen, indem sie den Rechtssetzungsprozess der Welthandelsorganisation (WTO) beeinflussten und anderen über Handelsabkommen ihren Willen aufzwangen.

Die von den hochentwickelten Ländern bevorzugten Normen in Bezug auf geistiges Eigentum sind in der Regel nicht darauf ausgelegt, Innovation und wissenschaftlichen Fortschritt im größtmöglichen Maße zu fördern, sondern sollen die Gewinne der großen Pharmakonzerne und anderer, die imstande sind, die Handelsverhandlungen zu beeinflussen, maximieren. Es überrascht daher nicht, dass große Entwicklungsländer mit starker industrieller Basis – wie Südafrika, Indien und Brasilien – den Gegenangriff anführen.

Diese Länder nehmen dabei vor allem die offensichtlichste Manifestierung der Ungerechtigkeit des aktuellen Systems ins Visier: die Zugriffsmöglichkeit auf lebenswichtige Medikamente. In Indien schuf 2005 eine Gesetzesnovelle einen einzigartigen Mechanismus, um das Gleichgewicht wiederherzustellen, wieder für Fairness bei den Patentierungsrichtlinien zu sorgen und so den Zugriff auf Medikamente zu gewährleisten. Das Gesetz wurde in mehreren nationalen und internationalen Gerichtsverfahren als WTO-konform eingestuft. In Brasilien führten frühzeitige Maßnahmen der Regierung zur Behandlung von Menschen mit HIV/AIDS mehrfach zu erfolgreichen Verhandlungen, durch die die Preise beträchtlich gesenkt wurden.

Diese Länder haben jedes Recht, Widerstand gegen ein System zu leisten, das weder gerecht noch effizient ist. Wir haben in einem neuen Paper (s. Hinweis) die Argumente zur Rolle des geistigen Eigentums im Prozess der Entwicklung überprüft. Wir haben gezeigt, dass die theoretischen und empirischen Belege überwiegend darauf hindeuten, dass die wirtschaftlichen Institutionen und Gesetze zum Schutze von Wissen in den hochentwickelten Ländern zunehmend unzureichend sind, um die globale Wirtschaftsaktivität zu regeln, und dass sie schlecht geeignet sind, um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer und Schwellenmärkte zu erfüllen. Tatsächlich sind sie der Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse wie einer angemessenen Gesundheitsversorgung abträglich.

Das zentrale Problem ist, dass Wissen ein (globales) öffentliches Gut ist, und zwar sowohl in dem technischen Sinne, dass die Grenzkosten für jemanden, der es verwendet, null sind, und in dem allgemeineren Sinne, dass eine Ausweitung des Wissens das Wohl der Menschen weltweit steigert. Angesichts dieser Tatsache besteht die Befürchtung, dass der Markt nicht genug Wissen zur Verfügung stellt und dass keine ausreichenden Anreize zur Forschung gesetzt werden…

… der vollständige Kommentar findet sich >>> hier. Das zitierte Paper („Innovation, Intellectual Property, and Development. A Better Set of Approaches for the 21st Century”) steht >>> hier zum Download bereit.

16. Oktober 2017

Jubel und Angst: Gemischte Stimmung beim IWF in Washington DC

Ein konjunktureller Optimismus, über den sich Schleier der Unsicherheit und Furcht legen – so etwa könnte man das Stimmungsgemisch auf der offiziellen Jahrestagung der Bretton-Woods-Zwillinge beschreiben, die am Wochenende zu Ende ging. Der neue World Economic Outlook (WEO) mit seinem Titel „Seeking Sustainable Growth: Short-Term Recovery, Long-Term Challenges” bildet die Stimmung recht gut ab. Auf der einen Seite kommt schon fast Jubel auf angesichts der angehobenen Prognosen für die Weltwirtschaft, die für 2017 und 2018 ein globales Wachstum von 3,6% bzw. 3,7% voraussagen – deutlich mehr als die enttäuschenden 3,2% in 2016 – der niedrigsten Rate seit der großen Finanzkrise von 2008. Auf der anderen Seite mahnt der Berichts des Fonds die weitere Verbesserung der Finanzregulierung (ungeachtet von Gerüchten, dass er der von Trump geplanten Deregulierungsorgie nichts entgegensetzen wird) und des finanziellen Sicherheitsnetzes an, fordert die Bekämpfung der internationalen Steuervermeidung, des Hungers, der Infektionskrankheiten und des Klimawandels. Alles dies weist auf die anhaltenden mittel- und langfristigen Risiken hin, ganz zu schweigen von dem langen politischen Schatten, der sich mit Trump, dem Brexit und dem allenthalben anschwellenden Rechtspopulismus über die Weltwirtschaft gelegt hat. Dies ist wahrlich eine Zeit höchster Unsicherheit.


So bemerkenswert für den IWF-Chefökonomen und Lead-Autoren des WEO Maurice Obstfeld die Beschleunigung der Weltkonjunktur ist, so bemerkenswert ist, dass er die Erholung für unvollständig hält, auch innerhalb der Industrieländer. So kritisiert der Fonds, dass das nominale und reale Lohnwachstum niedrig bleibt. „Diese Lohnschwäche“, so Obstfeld, „folgt auf viele Jahre, während der die mittleren Realeinkommen viel langsamer als die Spitzeneinkommen gewachsen sind oder sogar stagniert haben… Die resultierende hohe Einkommens- und Vermögensungleichheit trug dazu bei, die politische Unzufriedenheit zu befeuern und die Skepsis über die Gewinne aus der Globalisierung zu schüren und setzt damit auch die Erholung aufs Spiel.“

Doch was tut der IWF in der Praxis? Am schwächsten ist er immer noch in der Fiskalpolitik. Hier finden sich nur zweideutige Formulierungen, dass einerseits die „Konsolidierung“ der Haushalte fortgesetzt werden soll, „wo möglich“ aber auch fiskalischer Spielraum für Investitionen genutzt werden sollte. Die Fiskalpolitik sollte zudem mit den berühmten „Strukturreformen“ verknüpft werden – im Klartext: Die meisten Regierungen sollten Ausgaben kürzen und das Budget drücken, um die Verschuldung zu reduzieren. Und die „Strukturreformen“ des IWF unterstützen in der Praxis zumeist auch die „Reform“ der Arbeitsgesetze im Sinne des Abbaus gewerkschaftlicher Verhandlungsmacht, Kürzungen im Gesundheitswesen und im Rentensystem sowie die Reduzierung öffentlicher Beschäftigung.

Alles dies klingt nicht gerade nach „nachhaltigem Wachstum“, wie seit einiger Zeit die beschönigende Sprachregelung bei IWF/Weltbank lautet, die auch den WEO-Titel schmückt. Dabei müsste zunächst einmal geklärt werden, ob das Mantra Wachstum so ohne weiteres nachhaltig gemacht werden kann, ohne die Systemgrundlagen anzugreifen. (Dazu findet sich ein bemerkenswerter Aufsatz von Jason Hickel in der letzten Ausgabe der Internet-Zeitschrift IPG der Friedrich-Ebert-Stiftung.) Aber davon liest man natürlich nichts in einem World Economic Outlook. Und dies ist auch nicht das, was das in Washington zweimal pro Jahr versammelte Finanzestablishment umtreibt. Immerhin gibt es einige, denen die Risiken am Horizont nicht verborgen bleiben (>>> W&E 08-09/2017).

13. Oktober 2017

PPP-Richtlinien der Weltbank vor der Revision

Noch vor dem offiziellen Beginn der Jahrestagung verzeichnete die Zivilgesellschaft einen bemerkenswerten Erfolg. Bei einem Treffen mit CSOs kündigten Weltbank-Mitarbeiter einen Prozess an, in dem die Richtlinien der Weltbank für Public-Private-Partnerships (PPPs) noch einmal revidiert werden sollen. Damit öffnet die Bank endlich die Tür für dringend notwendige Korrekturen. Bei einem Treffen vor zwei Wochen hatte sie noch jegliche Änderungen strikt ausgeschlossen.


Die Weltbank hat umfangreiche Richtlinienfür PPPs entwickelt, die weltweit zur Anwendung kommen sollten. Ihre Bedeutung ist kaum zu überschätzen: Gemäß dem von den G20 vereinbarten "Kaskadenmodell" sollen PPPs dabei stets vorrangig zum Einsatz kommen, bevor öffentliche Entwicklungsgelder fließen. Beim "Compact with Africa" der G20 wird die Anzahl der PPPs und die Verwendung dieser Weltbank-Richtlinien für PPPs sogar zum Kriterium erhoben, ob die Partnerländer die Anforderungen des Compact erfüllen. Die Bundesregierung treibt den Compact weiterhin im G20-Rahmen entschlossen voran.

Diese PPP-Richtlinien wurden von der auf Investitionsschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Foley Hoag LLP im Auftrag des Washingtoner Büros der Heinrich-Böll-Stiftung analysiert. Dabei fanden die Anwälte heraus, dass die Richtlinien sehr unausgewogen zugunsten der Investoren die staatlichen Regulierungsrechte beschränken und dabei die in der Schiedsgerichts-Rechtsprechung entwickelte internationale Rechtspraxis ignorieren. Risiken werden so dem Staat aufgebürdet, während Gewinne privatisiert werden. Zukünftige Gesetzgebung zugunsten des Gemeinwohls - etwa im Klimaschutz - kann so Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Damit entstehen nicht zuletzt auch fiskalische Risiken für die betroffenen Länder - erinnert sei an die Debatte um die Autobahn-PPPs in Deutschland (die zentralen Ergebnisse der Foley-Hoag-Analyse finden sich >>> hier und in einer kommentierten Version  >>> hier).

Durch eine breite Koalition von Think Tanks und zivilgesellschaftlichen Organisationen ist es nun gelungen, so viel Druck zu entwickeln, dass die Weltbank nun einen Revisionsprozess angekündigt hat. Den weltweiten "Rollout"der Richtlinien will die Bank zwar nicht anhalten - er soll am 2.-3. November mit einem Roundtable in Kapstadt beginnen. Weitere sind nächstes Jahr geplant - doch kann nun stets darauf verwiesen werden, dass diese Richtlinien nicht einsatzreif sind.

10. Oktober 2017

Vor der Jahrestagung von IWF und Weltbank: Gespaltene Erwartungen

Wie in jedem Jahr um diese Zeit wirft die Jahrestagung von IWF und Weltbank, die vom 13.-15. Oktober in Washington tagt, ihre Schatten voraus. Während sich der offizielle Diskurs wie üblich um die aktuellen Konjunkturzahlen und längerfristige weltwirtschaftliche Risiken bewegt („Short-Term Recovery, Long-Term Challenges“ lautet der Untertitel des neuen World Economic Outlook, der heute veröffentlicht wird), bewegen die NGOs ganz andere Sorgen. Auf dem traditionellen Civil Society Policy Forum im Vorfeld und parallel zu den offiziellen Meetings geht es vor allem um die Schwächung fundamentaler Schutzstandards, klimaschädliche Kredite sowie problematische Partnerschaften mit der Privatwirtschaft.

Nach über vier Jahren hat die Weltbank im August 2016 ihre sog. “Safeguard Review” beendet. Das Ergebnis ist ein völlig neues Regelwerk zum Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken in Weltbank-Projekten. Die neuen Standards sollen frühestens Anfang 2018 zur Anwendung kommen. Noch immer fehlen entscheidende Details dazu, wie genau sie umgesetzt werden. Die neuen Standards verabschieden sich weitgehend von Verbindlichkeit und lassen den Nehmerländern der Weltbank großen Freiraum, was die Einhaltung von Schutzstandards für die Umwelt und betroffene Menschen angeht. Dies halten NGOs für hochriskant, insbesondere wegen der wachsenden Bedrohung zivilgesellschaftlicher Organisationen in vielen Staaten, die wichtige Kunden der Weltbank sind.

Weltbank-Präsident Jim Yong Kim, auf den die NGOs wegen dessen Vergangenheit als Arzt vor Ort einige Hoffnungen gesetzt hatten, hat in der Vergangenheit immer wieder den Klimaschutzauftrag seiner Bank betont, unter anderem beim Start des Climate Action Plan im April 2016. Gleichzeitig investiert die Weltbank jedoch große Teile ihres Kapitals in Programme, die nicht konsequenten Umweltstandards folgen und das Klima durch Kraftwerke und Entwaldung schädigen. Dies geschieht unter dem Titel „Development Policy Finance“ (DPF). Darüber hat die Bank allein im Zeitraum 2012 bis 2015 zwischen 30 und 50% ihres Kreditvolumens vergeben. Bei DPF geht es etwa um Projekte in den Bereichen Wald-Management, Energie und Bergbau. Laut Untersuchungen des bankinternen Prüfmechanismus IEG kann die Weltbank die Überwachung der Projektfolgen dabei nicht sicherstellen. Dies schwächt neben dem Climate Action Plan auch den Forest Action Plan der Weltbank.

Mehrere NGOs haben Anfang des Jahres DPF-Projekte in Ägypten, Indonesien, Mosambik und Peru untersucht. Demnach wurden mithilfe der Weltbank-Gelder neue Subventionen für fossile Energieträger wie Kohle ermöglicht, wobei Anreize für erneuerbare Energien fehlten. In einer aktuellen Kampagne wollen die Organisationen Climate Action Network (CAN) und Christian Aid zusammen mit urgewald und vielen weiteren Partnern globale Entwicklungsbanken zu einem Finanzierungsstopp für fossile Energieträger drängen.

Die Weltbank-Tochter für Projekte mit Partnern in der Privatwirtschaft, International Finance Corporation (IFC) vergibt einen Großteil ihrer Gelder über sog. Finanzintermediäre wie Banken oder Fonds. Hier fehlt es an Transparenz und Kontrolle. Immer wieder werden Projekte finanziert, die zu mehr Leid und Not führen, statt Entwicklung zu ermöglichen. Wie gravierend das Problem ist, belegen mehrere Studien der urgewald-Partnerorganisation Inclusive Development International (IDI) aus den vergangenen Monaten. In einer im April dieses Jahres veröffentlichten Studie zeigte IDI auf, wie die IFC von Land Grabbing in Ländern Afrikas profitiert, darunter in Äthiopien, Gabun und Guinea. In einer früheren Studie zeigte sich auch, dass die Weltbank entgegen ihrem im Jahr 2013 beschlossenen weitgehenden Kohle-Ausstieg über ihre Tochter IFC die massive Kohle-Expansion in Asien mitfinanziert. In ihrer monatelangen Untersuchung entdeckte IDI insgesamt 91 schädliche Projekte, die die IFC über Finanzintermediäre mitfinanziert hat. Es geht um 40 Mrd. US-Dollar, die im Zeitraum 2011 bis 2015 von der IFC an externe Finanzpartner geflossen sind. Diese investierten das Geld im Anschluss so wie sie es für angebracht hielten, mit kaum erkennbarer Aufsicht durch die IFC.

27. September 2017

Ende des billigen Geldes?

FED-Chefin Janet Yellen
Die Ankündigung der US-amerikanischen Zentralbank Federal Reserve (FED) in der letzten Woche, in diesem Jahr noch eine weitere Erhöhung des Zinssatzes in Erwägung zu ziehen und schon nächsten Monat mit der Rückführung ihres multibillionen schweren Anleiheguthabens zu beginnen, könnte der Auftakt zur Beendigung der nach der Finanzkrise eingeführten lockeren Geldpolitik gewesen sein. Denn nicht nur von der FED wird ein weiterer Zinsschritt für kommenden Dezember erwartet. Die Bank of England dürfte im nächsten November zum ersten Mal seit Juli 2007 die Zinsen erhöhen. Und auch die Europäische Zentralbank (EZB) hat für den nächsten Monat Pläne angekündigt, wie sie ihr 2 Billionen schweres Anleihekaufprogramm (die europäische Variante des Quantitative Easing) zurückfahren will.


Doch ist der Chor der geldpolitischen Falken, die erleichtert das Wiederanziehen der Zinsen und der Kapitalmarktpolitik in Aussicht sehen, nicht so einstimmig, wie es manchmal – zumal in Deutschland – den Anschein hat. Die „Zentralbank aller Zentralbanken“, die Bank für Internationalen Zahlungsausglich (BIS) schreibt in ihrem letzten Quartalsbericht, die Welt habe sich so an die billigen Kredite gewöhnt, dass höhere Zinsraten die globale wirtschaftliche Erholung zum Entgleisen bringen könnten. Die Zentralbankgouverneure sähen sich einem delikaten Balanceakt gegenüber, wenn sie versuchen, die Märkte und die Wirtschaft von der außerordentlich billigen Kreditschwemme zu entwöhnen. Der Chefökonom der BIS, Claudio Borio, wies bei der Vorstellung des Berichts darauf hin, dass viele Unternehmen im Zuge der lockeren Geldpolitik massive Schulden angehäuft haben, die zur Gefahr werden könnten, wenn die Zinsen steigen.

Wiederum andere, so Adair Turner, der ehemalige Vorsitzende der britischen Behörde für Finanzdienstleistungen und jetzige Chef des Institute for New Economic Thingking (>>> The Normalization Delusion), halten das ganze Gerede von der globalen Erholung oder gar einer weltwirtschaftlichen Normalisierung schlicht für eine Illusion, die psychologisch zwar zu erklären sei, da nach tiefen Einschnitten wie der Finanzkrise bereits eine schwache Wiederbelebung als Normalisierung wahrgenommen wird – was jedoch nichts daran ändert, dass sich die Leute selbst täuschen. Auch wenn die teilweise Erholung in diesem Jahr weder eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau noch als alleiniger Erfolg der Geldpolitik gewertet werden könne, gäbe es dennoch einige Gründe für eine gewisse Zinssteigerung. Denn ab einem gewissen Punkt nehme die Effektivität einer lockeren Geldpolitik ab, von der Verschärfung der Ungleichheit durch den derzeit herrschenden policy mix ganz abgesehen. Mit dramatischen Zinssteigerungen in den nächsten beiden Jahren rechnet Turner freilich nicht. In den USA sieht er bis 2020 einen zengtralen Zinssatz von höchstens 2,5%, in Japan und Europa maximal 1%, vor allem wenn die extrem schwache Inflation weiter in Richtung Deflation weist.

26. September 2017

Agenda 2030: Deutsche Verantwortung nach der Wahl

Fast genau auf den Tag der deutschen Bundestagswahl jährte sich die Verabschiedung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) zum zweiten Mal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sehen die kommende Bundesregierung in der Pflicht, alles für das Erreichen der für das Jahr 2030 gesteckten globalen Ziele zu tun. "Gerade jetzt, wo Rechtsradikale, Nationalisten und Klimawandel-Leugner im Bundestag sitzen, ist es umso wichtiger, klar für die  Menschenrechte und den Erhalt der weltweiten Lebensgrundlagen Position zu beziehen", sagte Klaus Milke, Vorsitzender von Germanwatch und Mitherausgeber von W&E. "Die bisherige Bundesregierung hat auf UN-Ebene maßgeblich zur Vereinbarung der 2030-Agenda mit ihren 17 Zielen nachhaltiger Entwicklung beigetragen und sich dazu verpflichtet, diese für Deutschland umzusetzen.“

Um die Ziele hierzulande und weltweit zu erreichen, müsse die künftige Bundesregierung schon in den Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte festlegen. Solche Schritte könnten die bisherigen Defizite auszuräumen. Dies betrifft zum Beispiel den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft, das Erreichen von Geschlechter- und Verteilungsgerechtigkeit, nachhaltige Städte mit bezahlbarem Wohnraum und gesunder Mobilität sowie die Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster. Ein sozialverträglicher Kohleausstieg und der Rahmen für eine Verkehrswende müssen jetzt beschlossen werden.

Ähnlich forderte in einem gestern veröffentlichten Aufruf das Sustainable Development Solutions Network Germany (SDSN Germany) den neuen Bundestag und die nächste Bundesregierung auf, die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen nachhaltiger Entwicklung in das Zentrum der inneren und äußeren Politiken zu stellen. Der Aufruf von SDSN Germany formuliert für den neuen Koalitionsvertrag konkrete Empfehlungen. „Die 2030-Ziele beziehen sich auf Schlüsselanliegen der Zukunftsfähigkeit Deutschlands und seiner Rolle in der Welt“, heißt es in dem Aufruf. Nachhaltigkeit sei kein weltfernes Konzept, sagte SDSN-Kovorsitzende Gesine Schwan, Präsidentin der Humboldt-Viadrina Governance Platform. Es gehe vielmehr um ganz konkrete Anliegen aus der Lebenswirklichkeit unseres Landes wie die Vermeidung von Kindes- und Altersarmut, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Städten oder nachhaltige Mobilitätskonzepte. Der Aufruf würdigt die deutschen Beiträge der letzten Jahre zur Vereinbarung der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens, mahnt jetzt aber eine mutigere und wirksamere Umsetzung an. Das Erreichen der 2030-Ziele sei ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Verantwortung.