Umstrittener UN-Vertrag zu Multinationalen Konzernen
Auf einer UN-Konferenz in der vergangenen Woche in Genf haben die Vertreter der
Wirtschaft Fortschritte zu einem UN-Vertrag blockiert, der die internationalen
Operationen Multinationaler Konzerne (MNK) verbindlichen Rechtsgrundsätzen
unterwerden könnte. Das Treffen
war vom UN-Büro für Menschenrechte organisiert worden, um die Details des
vorgeschlagenen „internationalen Instruments zur Regulierung der Aktivitäten
Transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen nach dem
internationalen Menschenrechtsbestimmungen“ weiter auszuarbeiten.
Die Vertreter der Internationalen Handelskammer und der Internationalen Organisation der Arbeitnehmer lehnen letztlich sogar die bloße Idee eines rechtlich bindenden Instruments ab. Für den Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) hingegen wäre ein UN-Vertrag mit internationaler Durchsetzungskraft „ein großer Schritt vorwärts in dem Bemühen der Regierungen, die MNK rechtlicher Verantwortlung zu unterstellen“, so IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow. Sie verwies darauf, dass ein solcher Vertrag auf nationalen Beispielen wie dem Compact der Niederlande und dem Vigilance Law Frankreichs aufbauen und einen Beitrag zur Beseitigung des Missbrauchs und der Ausbeutung von Arbeitern leisten könnte.
Die Multimilliarden schwere Industrie mit ihrer freiwilligen „sozialen Unternehmensverantwortung“ ('corporate social responsibility') habe bislang für die Millionen und Abermillionen ArbeiterInnen in den globalen Lieferketten nichts gebracht. „Das globale Lieferkettenmodell ist durch ungesunde und unsichere Arbeit gekennzeichnet, und während die Multinationalen Konzerne von allen möglichen Formen des rechtlichen Schutzes profitieren, lehnen es zu viele von ihnen ab, sich selbst der rechtlichen Verantwortung zu unterstellen, vor allem für diejenigen, deren Arbeit die Profite schafft, die sie machen“, so Burrow.
Die Konferenzserie unter dem UN-Menschenrechtsorgan ist ein Versuch, die jahrzehntelange Debatte um die Kontrolle von MNK neu zu beleben, nachdem ähnliche Versuche wie ein UN-Verhaltenskodex seit Anfang der 1990er Jahre unter die Räder der neoliberalen Offensive geraten waren. Eine ausführliche Stellungnahme des IGB und des Internationalen Transportarbeiterbundes zu dem neuen Vertragsentwurf findet sich >>> hier.
Die Vertreter der Internationalen Handelskammer und der Internationalen Organisation der Arbeitnehmer lehnen letztlich sogar die bloße Idee eines rechtlich bindenden Instruments ab. Für den Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) hingegen wäre ein UN-Vertrag mit internationaler Durchsetzungskraft „ein großer Schritt vorwärts in dem Bemühen der Regierungen, die MNK rechtlicher Verantwortlung zu unterstellen“, so IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow. Sie verwies darauf, dass ein solcher Vertrag auf nationalen Beispielen wie dem Compact der Niederlande und dem Vigilance Law Frankreichs aufbauen und einen Beitrag zur Beseitigung des Missbrauchs und der Ausbeutung von Arbeitern leisten könnte.
Die Multimilliarden schwere Industrie mit ihrer freiwilligen „sozialen Unternehmensverantwortung“ ('corporate social responsibility') habe bislang für die Millionen und Abermillionen ArbeiterInnen in den globalen Lieferketten nichts gebracht. „Das globale Lieferkettenmodell ist durch ungesunde und unsichere Arbeit gekennzeichnet, und während die Multinationalen Konzerne von allen möglichen Formen des rechtlichen Schutzes profitieren, lehnen es zu viele von ihnen ab, sich selbst der rechtlichen Verantwortung zu unterstellen, vor allem für diejenigen, deren Arbeit die Profite schafft, die sie machen“, so Burrow.
Die Konferenzserie unter dem UN-Menschenrechtsorgan ist ein Versuch, die jahrzehntelange Debatte um die Kontrolle von MNK neu zu beleben, nachdem ähnliche Versuche wie ein UN-Verhaltenskodex seit Anfang der 1990er Jahre unter die Räder der neoliberalen Offensive geraten waren. Eine ausführliche Stellungnahme des IGB und des Internationalen Transportarbeiterbundes zu dem neuen Vertragsentwurf findet sich >>> hier.