9. Dezember 2014

Finanztransaktionssteuer: Ausnahmen untergraben Wirksamkeit

Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) berät heute über die genaue Ausgestaltung der Finanztransaktionsteuer (FTT), nachdem die EU-Kommission bereits 2013 einen Entwurf vorgelegt hatte. Vorgesehen war, alle Finanzinstrumente zu besteuern – ohne Ausnahme. Inzwischen stehen allerdings eine Reihe von Ausnahmen zur Diskussion. Interessenvertreter der Finanzindustrie haben in den letzten Jahren daran gearbeitet, die Steuer dort zu bekämpfen, wo sie am meisten Nutzen bringt. Auf ihrem Wunschzettel stehen Derivate und riskante Rückkaufgeschäfte sowie finanzmächtige Pensionsfonds und Staatsanleihen, die nun nicht mehr unter die Steuer fallen sollen.

FinanzexpertInnen wie Suleika Reiners vom World Future Council sind allerdings der Meinung, dass die Finanztransaktionsteuer ist nur als umfassende Steuer wirksam ist, und halten dagegen: „Der ECOFIN befürwortet einerseits Maßnahmen gegen Steuervermeidung wie den automatischen Informationsaustausch. Andererseits erwägt er eine Finanztransaktionsteuer, die so löchrig ist, dass sogar eine Zunahme hochriskanter Spekulation zu erwarten ist. Werden beispielsweise nicht alle Derivate einbezogen, verlagert der Handel sich auf diese Geschäfte.“ Auch eine Ausnahme für Staatsanleihen gefährdet die Finanzstabilität. Finanzinstitute verleihen Staatsanleihen und setzen sie exzessiv für Rückkaufvereinbarungen (Repo-Geschäfte) ein, um ihren extrem kurzfristigen Eigenhandel zu finanzieren. Ein ehemaliger Banker, der anonym bleiben möchte, bestätigt in seiner Analyse: Es ist ein Mythos der Finanzlobby, dass der schnelle Handel die Zinsen für Staatsanleihen senkt und damit zu einer günstigeren Staatsfinanzierung beiträgt.

Fatal wäre zudem, wenn Pensionsfonds von der Steuer ausgenommen würden. Diese Fonds haben eine enorme Marktmacht und sollten langfristig investieren, statt kurzfristigen Handel zu betreiben. In Deutschland verfügen Pensionsfonds laut Bundesbank über 485 Mrd. € Anlagevolumen – weit mehr als der komplette Bundeshaushalt von rund 295 Mrd. €. Kleinanleger profitieren übrigens auch von einer Finanztransaktionsteuer für Pensionsfonds, denn die Steuer senkt die Umschlagshäufigkeit und damit die Kosten für das Fondsmanagement. – Kein Wunder, dass die Rufe der Finanzlobby nach Ausnahmen von der FTT dort am stärksten sind, wo sie am wirksamsten wäre. Ob der ECOFIN diesen Rufen eine Absage erteilt, ist dennoch fraglich.

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