26. Februar 2014

UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte: Umsetzung in Deutschland mangelhaft

Deutsche Unternehmen geraten im Ausland immer wieder in Konflikt mit den Menschenrechten. Importe von Kupfer aus Peru, Steinkohle aus Kolumbien und Textilien aus Bangladesch sind nur einige von vielen Beispielen, die ein heute vorgelegter Prüfbericht von Germanwatch und Misereor (GlobalesWirtschaften und Menschenrechte. Deutschland auf dem Prüfstand) dokumentiert. Mitverantwortlich ist nach Ansicht der Autoren auch die Politik. Der deutsche Staat werde seiner völkerrechtlichen Verpflichtung bislang nicht gerecht, die Menschenrechte vor Verstößen durch deutsche Unternehmen im Ausland effektiv zu schützen.


Kritisiert wird auch, dass Deutschland fast drei Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte immer noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet hat. Zwar bekennt sich der Koalitionsvertrag bekennt sich zu den Leitprinzipien - aber bis heute hat die Bundesregierung nicht geklärt, welches Ministerium für die Koordination eines Aktionsplans zuständig ist. Aktuell versucht die Bundesregierung die neue Transparenzrichtlinie der EU zu verwässern, die Unternehmen verpflichten soll, in ihren Lageberichten auch über soziale, ökologische und menschenrechtliche Probleme im Ausland zu berichten. Das Kanzleramt selbst stehe hier auf der Bremse, kritisieren die Autoren.

Auf Grundlage einer Umfrage unter den DAX-30-Unternehmen kommen Germanwatch und Misereor zu einem insgesamt ernüchternden Befund. Bei einem Teil der Unternehmen gäbe es gewisse Fortschritte. Aber die meisten DAX-30-Unternehmen erfüllten ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bislang allenfalls in Ansätzen. Abgesehen von Fresenius und Fresenius Medical Care bekennen sich zwar alle DAX-Unternehmen öffentlich zu den Menschenrechten; die menschenrechtlichen Folgen ihrer Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen im Ausland untersuchen sie bislang aber nur oberflächlich. Inwieweit sich ihre Einkaufspraktiken negativ auf Arbeitsstandards bei ihren Zulieferern auswirken, scheint bislang kein Unternehmen systematisch zu überprüfen und erst recht nicht zu verändern.

Diese Mängel unterstreichen laut Germanwatch und Misereor den politischen Handlungsbedarf auf bundesdeutscher und EU-Ebene. U..a. dürfe die Bundesregierung die Achtung der Menschenrechte im Ausland nicht länger als eine freiwillige Angelegenheit der Unternehmen behandeln, sondern müsse menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich vorschreiben. Die deutsche Regierung setzt auch in der EU-Handelspolitik bisher einseitig auf die Erschließung ausländischer Märkte und Rohstoffe, ohne Rücksicht auf die Folgen für die Menschenrechte zu nehmen.

Keine Kommentare: