11. August 2011

Steuerabkommen: Milde für deutsche Steuersünder und Schützenhilfe für Luxemburg

Das gestern paraphierte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist zweifellos ein notwendiger Schritt in Richtung von mehr Steuergerechtigkeit und Transparenz. Nach Ansicht der Aktion Finanzplatz Schweiz (AFP) in Basel sind die Steuersätze in dem Abkommen aber zu niedrig: Eine Vergangenheitsbesteuerung von 19-34% des Vermögensbestandes liegt, ebenso wie die geplante Abgeltungssteuer von 26%, deutlich unter dem, was reiche Bürger in Deutschland an Steuern (zuzüglich Verzugszinsen und Strafen) zu entrichten hätten. Für Spitzenverdiener gilt in Deutschland ein Steuersatz von 45 %. Mit dem nun unterzeichneten Abkommen kommen die deutschen Steuersünder also zu gut weg.

Die im Rahmen des Abkommens vorgesehene Weitergabe von Daten mutmaßlicher Steuerflüchtlinge auf Anfrage durch die Schweiz zeige, dass das Schweizer Bankgeheimnis weiter bröckelt und in seiner jetzigen Form nicht mehr zu halten ist. Die AFP fordert daher Regierung und Parlament auf, die nötigen gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Abschaffung der willkürlichen Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Künftig muss die Amts- und Rechtshilfe sowohl bei Steuerbetrug als auch bei schwerer Steuerhinterziehung generell möglich sein. Auf längere Sicht befürwortet die AFP die Einführung des automatischen Informationsaustauschs, wie ihn die meisten EU-Staaten kennen.

Wie die ersten Reaktionen in Luxemburg zeigen, taugt das Abkommen jedoch gerade als Vorwand gegen die Einführung des automatischen Informationsaustauschs. Luxemburger Banken und Behörden sehen es als argumentative Schützenhilfe, um im Rahmen der EU nicht auf das eigene Bankgeheimnis verzichten zu müssen. Was große Länder wie Deutschland und Großbritannien Staaten außerhalb der EU zugestehen, könnten sie EU-Mitgliedsländern wie Luxemburg nicht verwehren, heißt es.

Desweiteren kritisiert die AFP, dass die Schweiz mit ihren neuen Doppelbesteuerungsabkommen eine sehr selektive und interessengebundene Politik der Ausweitung ihrer Amtshilfe in Steuersachen betreibt. Entwicklungsländer kommen bislang nicht in den Genuss von Doppelbesteuerungsabkommen mit erweiterter Amtshilfe. Somit bleibt die Schweiz für die reichen Eliten dieser Länder eine attraktive Destination für Steuerfluchtgelder. Dabei würden die Entwicklungsländer dieses Geld für die Armutsbekämpfung dringend benötigen. Es wäre zu prüfen, ob die Abgeltungssteuer mit verbessertem Informationszugang nicht auch für diese Länder eine gute Lösung wäre, solange der automatische Informationsaustausch nicht realisiert werden kann.

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