Entschädigung: Durchbruch in den USA für Opfer der Apartheid
Konzerne können nicht länger sicher sein, im Fall der Unterstützung diktatorischer Regime, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, straflos auszugehen. Das Oberste US-Gericht hat jetzt entschieden, die Klagen zugunsten der Opfer des südafrikanischen Apartheid-Regimes im Umfang von über 400 Mrd. US-Dollar zuzulassen. Die Klagen der Apartheidopfer-Organisation Khulumani (im Foto Mitglieder bei einer Demonstration) und weiterer Kläger richten sich unter anderem gegen die beiden Großbanken UBS und Credit Suisse sowie zahlreiche internationale Konzerne, darunter Nestlé, Holcim, Novartis und Ems Chemie. Die Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika (KEESA) mit Sitz in Basel die Entscheidung des US-Gerichts begrüßt.
Am 12. Oktober 2007 hatte das US-Appellationsgericht die Abweisung der Apartheidklagen durch die erste Instanz aufgehoben. Dies stellte einen wichtigen Erfolg für die Apartheidopfer dar. Gegen diesen Entscheid legten die betroffenen Konzerne - direkt oder indirekt unterstützt durch die Regierungen der USA und Südafrikas, aber auch den Schweizer Bundesrat - beim Obersten US-Gericht Berufung ein. Dieses hat den Rekurs nun abgewiesen. Damit bleibt der Entscheid des Appellationsgerichts rechtsgültig. Dies ist ein Durchbruch für die Tausenden von Apartheidopfern, die seit Jahren für Gerechtigkeit kämpfen. Die erste Instanz in den USA muss nun die Klagen materiell prüfen.
Die Konzerne und die Schweizer Regierung sind bis heute nicht bereit, die Verantwortung für ihr Engagement in Südafrika während der Apartheid zu übernehmen. Sie sind auch nicht bereit, die Konsequenzen aus den Ergebnissen des Nationalfonds-Berichts zu den Beziehungen Schweiz-Südafrika zu ziehen, der die intensive politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten während der Apartheid klar belegt hat. Die KEESA fordert die Konzerne und den Bundesrat jetzt auf, das Kapitel Apartheid schonungslos aufzuarbeiten und das Recht der Apartheidopfer auf Wiedergutmachung anzuerkennen.