Rechtsgutachten: CETA gegen Grundgesetz und EU-Recht
Gestern hat Attac
München ein Rechtsgutachten zum geplanten
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) vorgestellt. Verfasst
haben es Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen
Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August
veröffentlichten CETA-Entwurfs. Es kommt zu dem Ergebnis, dass CETA in mehrfacher
Hinsicht sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht verstößt. In
seiner jetzigen Form könne es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet
werden. Im Gutachten werden für diese Einschätzung u.a. die folgenden Punkte
angeführt:
1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein "gemischtes Abkommen", das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.
2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so Horst, "faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen".
3. Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie die Beteiligung des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedsstaatlichen demokratischen Verfahren haben.
4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die sog. Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.
* Das vollständige Gutachten findet sich >>> hier.
1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein "gemischtes Abkommen", das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.
2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so Horst, "faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen".
3. Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie die Beteiligung des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedsstaatlichen demokratischen Verfahren haben.
4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die sog. Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.
* Das vollständige Gutachten findet sich >>> hier.
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