Mit dem IWF gegen Geierfonds?
Im Vorfeld der
Jahrestagung hat der Exekutivrat des IWF Reformvorschläge unterstützt, wie sie
in einem neuen IWF-Report gemacht
werden. Damit sollen künftig aufreibende und kostspielige Auseinandersetzungen bei
Umschuldungen verhindert werden, wie sie derzeit zwischen der argentinischen
Regierung und Geierfonds stattfinden. Der Fonds stellt fest, dass „der
existierende rechtliche Rahmen nicht robust genug ist, um „Holdout“-Gläubiger
daran zu hindern, Restrukturierungsprozesse zu unterminieren“ und schlägt vor,
dass das US-Gesetz über „Foreign Sovereign Immunities (FSIA) so präzisiert
werden sollte, dass die Anlagewerte eines fremden Landes gegenüber der
Rechtsprechung von US-Gerichten immun sind.
Dabei
zitiert der IWF einen offenen Brief,
den mehr als 100 Ökonomen an den US-Kongress gerichtet haben und in dem sie vor
schädlichen Konsequenzen des jüngsten Urteils des New Yorker Distriktrichters
Griesa für Argentinien, das internationale Finanzsystem und die USA als
Finanzzentrum warnen. Griesas Urteil verhindert, das Argentinien die Schulden
der Mehrheit seiner Gläubiger bedienen kann, wenn es nicht gleichzeitig NML
Capital und anderen Geierfonds den vollen Wert ihrer Anleihen zuzüglich Zinsen
bezahlt – was für diese Holdouts einen Profit von über 1.600% bedeuten würde!
Reformen wie die beschriebenen wären sicher sinnvoll, um die mit der US-Entscheidung im Falle Argentiniens entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Sie lösen allerdings noch nicht das generelle Problem, das in der Nichtexistenz einer Insolvenzregelung für Staaten besteht. Hier war der IWF (vor rund zehn Jahren) schon einmal weiter – der entsprechende Vorschlag von Ann Kruger, der damaligen Stellvertretenden IWF-Chefin, wurde allerdings vom US-Finanzministerium zurück gepfiffen. Neue Hoffnung kam kürzlich auf, als die UN-Vollversammlung mehrheitlich beschloss, ein Staateninsolvenzverfahren unter dem Dach der UNO zu erarbeiten (>>> UN-Generalversammlung: Mehrheit für Staateninsolvenz).
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