Antikorruptionsgipfel: Informationsaustausch ohne wenn und aber!
Von einer „unaufhaltsamen Bewegung hin zum Informationsaustausch“ in
Steuerfragen sprach jüngst der Generalsekretär der OECD Angel Gurría. Dies
ausgerechnet anlässlich der Selbstverpflichtung Panamas (und einiger anderer
Nachzügler) zum automatischen Informationsaustausch unter dem von der OECD
entwickelten „Common Reporting Standard“ im Rahmen des Global Forum. Doch
automatischer Informationsaustausch für wen – das ist hier die Frage.
Die EU beispielsweise, die am Global Forum der OECD
teilnimmt, schreibt in ihrer 4. Antigeldwäscherichtlinie zwar ein Register der
wirtschaftlich Berechtigten vor. Der Einblick in dieses Register ist jedoch
bisher in erster Linie Ermittlungsbehörden und Banken vorbehalten. Die
Öffentlichkeit muss ein „berechtigtes Interesse” nachweisen, um die
Informationen einsehen zu können. Die Anti-Geldwäsche-Richtlinie muss bis 2017
von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Den
Mitgliedstaaten steht es dabei frei, das Register öffentlich zugänglich zu
machen. Frankreich und Großbritannien haben dies getan. Deutschland wehrt sich
bislang dagegen.
Anlässlich des Antikorruptionsgipfels,
der heute in London stattfindet, wenden sich der Gründer von Transparency
International, Peter Eigen, das Netzwerk Steuergerechtigkeit, ONE und Oxfam
Deutschland deshalb in einem offenen Brief anJustizminister Heiko Maas. Sie fordern von ihm als Vertreter der
Bundesregierung beim Gipfel eine Zusage, dass Deutschland ein öffentlich
zugängliches Register der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und
Trusts einführt. Weiterhin sollte er sich für die öffentliche ländergenaue
Berichterstattung der Steuerdaten großer multinationaler Unternehmen
aussprechen.
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