9. September 2014

G77 fordert in der UNO faires Entschuldungsverfahren

Heute fordert die Gruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer (G77) in der UN-Generalversammlung die Einrichtung einer fairen und geordneten Insolvenzregelung für Staaten. In einem entsprechenden Resolutionsentwurf heißt es, während der 69. Vollversammlung solle schwerpunktmäßig ein multilaterales rechtliches Rahmenwerk für Schuldenreduzierung ausgehandelt werden, das u.a. zur Steigerung der Effizienz des internationalen Finanzsystems und zu inklusivem, gerechten Wachstum sowie zu nachhaltiger Entwicklung beiträgt.

Zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa unterstützen diese Forderung seit langem und rufen ihre Regierungen auf, der Resolution zuzustimmen. Hintergrund des Vorschlags der G77 ist die jüngste Erfahrung Argentiniens, das von einem US-Gericht zur Zahlung von 1,3 Mrd. US-Dollar auf Altschulden aus den 1990er Jahren an den Geierfonds NML Capital verurteilt worden war. Anders als Unternehmen haben Staaten nicht die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit ein geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen, sondern unterliegen der Rechtsprechung durch die Gläubiger.


In Deutschland begrüßte die Kampagne erlassjahr.de die Initiative der G77, diesem Mangel an Rechtsstaatlichkeit abzuhelfen. Zusammen mit Partnerbewegungen in 22 europäischen Ländern hat sie einen Appell an die europäischen Regierungen gerichtet, die Initiative der ärmeren Länder aufzunehmen und ein geordnetes Entschuldungsverfahren unter dem Dach der Vereinten Nationen mitzugestalten. Jürgen Kaiser, Koordinator von erlassjahr.de sagte: „Die Länder des Südens haben nach Jahrzehnten der Gängelung durch die Gläubiger und deren Ausführungsorgane Internationaler Währungsfonds und Weltbank genug. Länder wollen nicht länger 13 Mal über die gleichen Schulden im Pariser Club verhandeln und dann, wie der Senegal oder wie Argentinien Spekulationsobjekt von Geierfonds werden.“

Zwar können die 133 Entwicklungs- und Schwellenländer der G77 mit ihrer Stimmenmehrheit die Resolution bei der UN-Generalversammlung auch gegen den Willen der Industriestaaten durchbringen. Wie verbindlich ein in der UNO beschlossenes Verfahren werden kann, wird indes auch von der Unterstützung derjenigen Staaten abhängen, die sich in der Vergangenheit bereits für ein geordnetes Staateninsolvenzverfahren ausgesprochen haben. Dazu gehört neben der Schweiz und Norwegen auch Deutschland. Die Frage ist allerdings, ob sie dabei auch bleiben, wenn sie vor der Weltgemeinschaft Farbe bekennen müssen.

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