G77 fordert in der UNO faires Entschuldungsverfahren
Heute fordert die Gruppe der Entwicklungs- und
Schwellenländer (G77) in der UN-Generalversammlung die Einrichtung einer fairen
und geordneten Insolvenzregelung für Staaten. In einem entsprechenden Resolutionsentwurf
heißt es, während der 69. Vollversammlung solle schwerpunktmäßig ein
multilaterales rechtliches Rahmenwerk für Schuldenreduzierung ausgehandelt
werden, das u.a. zur Steigerung der Effizienz des internationalen Finanzsystems
und zu inklusivem, gerechten Wachstum sowie zu nachhaltiger Entwicklung
beiträgt.
Zivilgesellschaftliche Organisationen in Europa unterstützen
diese Forderung seit langem und rufen ihre Regierungen auf, der Resolution zuzustimmen.
Hintergrund
des Vorschlags der G77 ist die jüngste Erfahrung Argentiniens, das von einem
US-Gericht zur Zahlung von 1,3 Mrd. US-Dollar auf Altschulden aus den 1990er
Jahren an den Geierfonds NML Capital verurteilt worden war. Anders als
Unternehmen haben Staaten nicht die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit ein
geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen, sondern unterliegen der
Rechtsprechung durch die Gläubiger.
In
Deutschland begrüßte die Kampagne erlassjahr.de die
Initiative der G77, diesem Mangel an Rechtsstaatlichkeit abzuhelfen. Zusammen
mit Partnerbewegungen in 22 europäischen Ländern hat sie einen Appell an die
europäischen Regierungen gerichtet, die Initiative der ärmeren Länder
aufzunehmen und ein geordnetes Entschuldungsverfahren unter dem Dach der
Vereinten Nationen mitzugestalten. Jürgen Kaiser, Koordinator von erlassjahr.de sagte: „Die Länder des
Südens haben nach Jahrzehnten der Gängelung durch die Gläubiger und deren
Ausführungsorgane Internationaler Währungsfonds und Weltbank genug. Länder
wollen nicht länger 13 Mal über die gleichen Schulden im Pariser Club
verhandeln und dann, wie der Senegal oder wie Argentinien Spekulationsobjekt
von Geierfonds werden.“
Zwar
können die 133 Entwicklungs- und Schwellenländer der G77 mit ihrer
Stimmenmehrheit die Resolution bei der UN-Generalversammlung auch gegen den
Willen der Industriestaaten durchbringen. Wie verbindlich ein in der UNO
beschlossenes Verfahren werden kann, wird indes auch von der Unterstützung
derjenigen Staaten abhängen, die sich in der Vergangenheit bereits für ein
geordnetes Staateninsolvenzverfahren ausgesprochen haben. Dazu gehört neben der
Schweiz und Norwegen auch Deutschland. Die Frage ist allerdings, ob sie dabei
auch bleiben, wenn sie vor der Weltgemeinschaft Farbe bekennen müssen.
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