25. September 2014

CETA-Fiebern vor dem EU-Kanada-Gipfel

Wenn am morgigen Freitag die Abgesandten der EU und Kanadas zu ihrem Gipfel im kanadischen Ottawa zusammenkommen, wird ein Thema alles andere überragen: das geplante und im Grunde genommen fertig ausgehandelte Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada. Dass das globalisierungskritische Netzwerk Attac nach wie vor strikt gegen das Abkommen ist („Es bleibt dabei: CETA darf nicht unterzeichnet werden.“), nimmt nicht wunder. Doch auch die Bundesregierung könnte der EU-Kommission noch einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar hat Wirtschaftsminister Gabriel kürzlich die parteiinternen Kritiker zur Ordnung gerufen. Nach Informationen der taz jedoch sind ihm die Investitionsschutzklauseln des Abkommensentwurfs nach wie vor ein Dorn im Auge.

Tatsächlich strotzt der Vertragstext nur so vor unklaren Formulierungen, die viel Spielraum für Interpretationen im Sinne der Konzerne lassen. Mit CETA würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne etabliert. Das ist und bleibt für die KritikerInnen inakzeptabel. Laut CETA-Text könnten Konzerne vor einem internationalen Schiedsgericht klagen, wenn sie ihre „legitimen Erwartungen“ auf Gewinn geschmälert sehen. Weitere unpräzise Definitionen wie „faire und gerechte Behandlung“ oder „legitime öffentliche Interessen“ bieten ebenfalls ein weites Feld von Klagemöglichkeiten. Auch eine Klausel, die Klagen von ausländischen Briefkastenfirmen verhindern soll, ist wohl weitgehend wirkungslos: Verlangt werden lediglich „substanzielle Geschäftsaktivitäten“ in dem beklagten Land. Zudem sieht der CETA-Vertrag keine verbindliche Revisionsmöglichkeit vor. Ein „Komitee für Dienstleistungen und Investitionen“ soll nur prüfen, ob ein Berufungsmechanismus als notwendig erachtet wird.

Ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums spielt den Investorenschutz im CETA zwar weitgehend herunter. Das ist aber nicht verwunderlich, fungiert dessen Verfasser, der Völkerrechtler Stephan Schill, doch selbst als Schlichter für die internationalen Schiedsgerichte der Weltbank. Auch ein weiteres vom Wirtschaftsministerium veröffentlichtes Gutachten zu
CETA, demzufolge die nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren müssen, deuten die Kritiker nicht als Entwarnung, solange die EU-Kommission das anders sieht. Denn dass die Kommission nicht davor zurückschrecke, für einen kurzfristigen Erfolg die Demokratie in Europa zu beschädigen, zeige ihre Weigerung, die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP zuzulassen.


CETA ist auch deshalb so wichtig, weil es die Vorstufe zu dem viel größeren transatlantischen Freihandelsabkommen ist, über das z.Zt. verhandelt wird. Damit wollen die EU und die USA Standards für die ganze Welt setzen. „Nicht die aufstrebenden Handelsmächte China und Indien sollen im 21. Jahrhundert den Ton angeben,“ kommentierte die taz treffend, „sondern Amerikaner, Kanadier und Europäer in einem riesigen gemeinsamen Markt. CETA ist die Vorspeise, TTIP das Hauptgericht. Deswegen will (EU-Handelskommissar) De Gucht CETA durchboxen, deswegen gibt es Streit. Denn was mit Kanada vereinbart wird, dürfte auch im Abkommen mit den USA stehen.“

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