Am Vorabend des G8-Gipfels: Drei Ts und dreimal Aber
Unmittelbar
am Vorabend des G8-Gipfels mag Gastgeber David Cameron zufrieden sein: Die
Hürden für den Startschuss der Verhandlungen zum transatlantischen
Partnerschaftsabkommen scheinen beiseite geräumt; Großbritannien wird ein Register
einrichten, das Auskunft über die hinter den Firmen stehenden Nutznießer geben
soll; die von Großbritannien abhängigen Steuerparadiese sollen sich zur
Unterstützung des Steuerhilfeabkommens
der OECD bereit erklärt haben; und schließlich: 15 Entwicklungsländer und
London haben sich darauf verständigt, die Transparenz bei der Nutzung der
natürlichen Ressourcen ihrer Länder zu verbessern. Alles in Butter mit der
britischen G8-Agenda also? Keineswegs! Denn zu jedem der drei Ts gehört
mindestens ein Aber.
● Tax: Das Projekt des
Firmenregisters zu Schein- und Briefkastenfirmen lässt viele Fragen offen. Es
soll bislang nur den britischen Steuer- und Zollbehörden zugänglich sein, aber
nicht der Öffentlichkeit. Dies könnte darauf hinauslaufen, dass beispielsweise
Entwicklungsländer erst umständlich anfragen müssten, wenn sie den Verdacht auf
Steuerflucht hegen. Also Anfrageprinzip statt automatischer
Informationsaustausch, von dem jetzt so oft die Rede ist. Zu äußerster Skepsis
rät Richard Murphy vom Tax Justice
Network gegenüber dem Vorhaben, solange die Regierung Cameron nicht die
notwendigen Ressourcen und Instrumente zur Durchsetzung des Registers
bereitstellt. Denn die Untersuchung eines bereits existierenden „UK Register of
Companies“ brachte desaströse Ergebnisse: Nur eine Minderheit der Firmen war
ihren Verpflichtungen nachgekommen, die erforderlichen Informationen
beizubringen. Und der Lackmustest des ganzen Tax-Geklingels wird sein, ob sich
die G8 auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Steuerflucht, z.B. in der OECD
und in den Vereinten Nationen, einigen können.
● Trade: Der besondere
Schutz für den kulturellen Sektor, insbesondere das Recht Frankreichs (und
anderer Länder) zur Unterstützung seiner Filmindustrie, wird in den
Verhandlungen über das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen
(TTIP) jetzt (vorerst) nicht zur Disposition stehen. So weit so gut. Es bleiben
aber die anderen sozialen, ökologischen und regulatorischen Vorbehalte gegen
ein solches Abkommen, sei es die Gefahr eines Einfallstors für die Gentechnik, die
Bedrohung europäischer Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz oder aber
die drohenden Sonderklagerechte für Multinationale Konzerne. Dazu hat sich
jetzt in Deutschland ein neues NGO-Bündnis gegründet, das am Montag seine
Kritik in Berlin vorstellen wird.
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