Geierfonds gegen Schuldenschnitte
Ginge
es nur um einen Streit zwischen irgendwelchen Gläubigern und einem „Schurkenstaat“,
könnte man getrost zur Tagesordnung übergehen. Doch das New Yorker
Gerichtsurteil, wonach Argentinien bis zum 15. Dezember 1,3 Mrd. US-Dollar an
die beiden Hedgefonds Elliott Associates und Aurelius Capital zahlen soll (>>> Argentinien unter Geiern),
geht in seiner Bedeutung weit über diesen Fall hinaus. Es hebelt zentrale Prinzipien
der Kreditvergabe aus und bedroht bestehende und künftige Restrukturierungen
von Auslandsschulden, auch „Schuldenschnitt“ oder „Haircuts“ genannt.
Wenn
sog. Holdouts, also Gläubiger, die sich weigern, einer Reduzierung ihrer
Schuldtitel zuzustimmen, gegenüber jenen, die dazu in einem Schuldentauschverfahren
bereit sind, gleichbehandelt werden sollen, dann reduziert dies das Risiko gen
Null, das immer im Spiel ist, wenn ein Kredit vergeben wird. Und zugleich
gefährdet es jedwede Restrukturierung von Schulden. Denn warum sollte ein Gläubiger
noch bereit sein, einer Reduzierung der ausstehenden Schulden zuzustimmen, wenn
er doch sicher sein könnte, irgendwann in einem späteren Gerichtsverfahren den
Anspruch auf volle Rückzahlung bestätigt zu bekommen, oder wenn andere
Gläubiger mehr von ihren Schulden zurückbekommen?
Desweiteren
sollte man berücksichtigen, wer hier seine Forderungen durchsetzen will. Die
Herren in Nadelstreifen aus der Finanzbranche mögen den Ausdruck „Geierfonds“
nicht. Etliche folgen jedoch einem Geschäftsmodell, das von Marktversagen
profitiert, durch die eigene Spekulation (hier mit alten Schuldtiteln) jedoch
zur weiteren Destabilisierung der Märkte beiträgt. Aus diesen Gründen ist es
mehr als wünschenswert, dass sich Argentinien durchsetzen kann, wenn es in
dieser Woche gegen das besagte New Yorker Urteil in Berufung geht.
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