27. Februar 2014

TTIP: Transparenz als Tarnkappe?

Die USA nutzen die derzeit laufenden Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit aller Kraft, um ihren Konzernen künftig mehr Einfluss auf die europäische Wirtschaftsgesetzgebung zu verschaffen. Dies wurde während des letzten Wochenendes beim „Stock-taking“ zwischen den beiden Verhandlungsführern, dem US-Handelsbeauftragten Michael Froman und dem EU-Handelskommissar Karel De Gucht, deutlich, wie die Financial Times berichtete. Geht es nach Washington, sollen die US-Konzerne unter TTIP das Recht erhalten, gegen EU-Gesetze als „Handelsbarrieren“ vorzugehen.

Der Vorstoß, der US-Unternehmen Inventionsrechte in alle einschlägigen EU-Verfahren, die dem Erlass von Bestimmungen und Regulierungen der europäischen Wirtschaft dienen, geben soll, kommt ironischerweise im Gewand der Forderung nach mehr Transparenz daher. Die USA beklagen, dass die gegenwärtigen Verfahren ihren Unternehmen zu wenig Gelegenheit geben, Regulierungsvorschläge vor ihrer Fertigstellung einzusehen und zu kommentieren; sie fühlen sich faktisch ausgeschlossen, während europäische Unternehmen einschlägige Texte in den USA offen einsehen und kommentieren könnten. Folglich fordert Washington, dass die EU künftig die Texte für neue Regulierungen vorab publizieren und zur Kommentierung zulassen soll.

Die US-Regierung und die US-Konzerne also in einer Phalanx mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa, die schon lange mehr Transparenz in Handelsverhandlungen fordern? So gut das klingt, so einfach ist es jedoch nicht. Faktisch dürfte der Vorschlag, sollte er sich durchsetzen, vor allem das Heer der Industrielobbyisten in Brüssel kräftig vergrößern – um die Vertreter der US-Konzerne eben. Im Grunde genommen verhandeln die USA und die EU im Rahmen von TTIP schon länger über die Einrichtung eines permanenten Konsultationsmechanismus zu Regulierungsfragen, der neue Gesetze und Bestimmungen an die Bedürfnisse der Konzerne anpassen soll (>>> Der Pseudo-Rückzug der Kommission).

Immer wenn etwas tatsächlich oder vorgeblich gegen die Freihandelsinteressen verstößt, sollen die Konzerne also Einspruchsmöglichkeiten bekommen. Das ist freilich etwas anderes als die alte zivilgesellschaftliche Forderung nach Veröffentlichung der Verhandlungsmandate. Diese kommen, wie jüngst das TTIP-Verhandlungsmandat der Kommission, meist nur durch Zufall, hintenherum oder durch gezieltes „Durchsickern“ ans Tageslicht. Immerhin: Das TTIP-Verhandlungsmandat der EU-Kommission kann seit heute auf zeit-online im Wortlaut nachgelesen werden.

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