100 Jahre ILO: Erneuerung des Gesellschaftsvertrags
Es ist nichts Ungewöhnliches,
wenn ein Ereignis der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von den Medien nicht
die ihm gebührende Aufmerksamkeit erhält. Das betrifft sogar den 100.
Jahrestag, der in der letzten Woche in Genf begangen wurde. Dabei ist die ILO
die einzige Organisation der UN-Familie, die eine Tripartite-Struktur aufweist,
an der die Vertreter der internationalen Gewerkschaftsbewegung, der
Arbeitsgeber und der Staaten gleichberechtigt beteiligt sind. Die Konferenz zum
100. Jahrestag ging mit der Annahme zweier Instrumente zu Ende, einer Jahrhundert-Erklärung
zur Zukunft der Arbeit und einer neuen Internationalen
Konvention gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.
Die
Jahrhundert-Erklärung enthält die historische Verpflichtung zur Verwirklichung
einer Zukunft der Arbeit, in deren Mittelpunkt der Mensch steht und die sich an
dem Gesellschaftsvertrag orientiert, der das Gründungsmandat der ILO enthielt. Die
Deklaration stellt eine Agenda der Rechte und des Schutzes für alle ArbeiterInnen
dar, in einer Zeit mit enormen Herausforderungen wie dem Klimawandel und der
digitalen Revolution sowie einen Sockel sozialer Sicherung für alle
ArbeiterInnen. Letzteres schließt hunderte von Millionenen Arbeiter ein, die in
der informellen Ökonomie arbeiten müssen oder deren Arbeitsplätze unsicher,
gefährlich und unterbezahlt sind. Dazu gehören auch ausbeuterische Lieferketten
und die wachsende Zahl von Plattform-Unternehmen.
Ein
ähnlicher Meilenstein ist die Konvention gegen Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz, die erste Konvention seit der Verabschiedung der Konvention zum
Schutz der Hausangestellten vor einigen Jahren. Sie ist der krönende Abschluss
einer mehrjährigen Kampagne und rechtlich verbindlich, sobald die Regierungen
sie ratifiziert haben. Sie garantiert, dass die Welt frei sein muss von Gewalt
und Belästigung und gibt den Forderungen von Millionen Beschäftigten, vor allem
Frauen, neuen Schwung. Sie folgt einem inklusiven Ansatz, der den Schutz auf
alle Beschäftigten ausdehnt, ungeachtet ihres vertraglichen Status, darunter
auch auf Leitungspersonal und Unternehmer sowie Arbeitsplatzsuchende,
Auszubildende, Praktikanten, Freiwillige u.a.. Die Konvention stellt ebenfalls
klar, dass Gewalt und Belästigung, von denen auch Dritte betroffen sind, wie
Kunden, Patienten oder öffentliche Personen, ebenfalls verfolgt werden müssen.
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