Nach dem Flop von Buenos Aires ist die Zukunft der WTO wieder offen
Gastblog von Tobias Reichert aus Buenos Aires
Die 11. Ministerkonferenz der
WTO ist gestern pünktlich und praktisch ohne greifbares Ergebnis zu Ende
gegangen. Der nach der Dauerkrise der Doha–Runde begonnene Trend (statt ein
komplexes Verhandlungspaket zu vereinbaren, Abkommen zu begrenzten Einzelfragen
zu treffen) ist damit zumindest unterbrochen. Am Ende konnten weder eine
inhaltsfreie Ministererklärung und nicht einmal eine Zusammenfassung der
Vorsitzenden präsentiert werden.
Aus
Nachhaltigkeitssicht schienen mit Beschlüssen zu illegalen Fischereisubventionen
und einer dauerhaften Vereinfachung für Lagerhaltung für Ernährungssicherheit zwei
kleine Schritte in die richtige Richtung möglich. Beide sind gescheitert.
Nachdem die USA einen Beschluss zur Lagerhaltung blockiert hatten, erklärte
Indien – in nicht unüblicher Dickköpfigkeit – auch keine anderen Beschlüsse
zuzulassen. Betroffen waren insbesondere die Fischereisubventionen, auch wenn
ein umfassendes Abkommen in Buenos Aires ohnehin nicht mehr auf der
Tagesordnung stand.
Die
Versuche der EU, Japans, weiterer Industrie- und einiger Entwicklungsländer,
die Verhandlungsagenda um neue Themen wie elektronischen Handel,
„Investitionserleichterungen“ und die Vereinfachung des Handels für kleine und
mittlere Unternehmen zu erweitern, scheiterten am Widerstand der großen
Mehrheit der Entwicklungsländer. Zu allen Themen gab es Erklärungen von knapp
der Hälfte der WTO-Mitglieder, die in informellen Arbeitsgruppen weiter
diskutieren wollen, wie diese Themen in der WTO be- und verhandelt werden
können. Die seit 1998 bestehende Arbeitsgruppe zu E-commerce, die kein
Verhandlungsmandat besitzt, wurde von allen WTO Mitgliedern aufgefordert, ihre
Diskussionen zu intensivieren. Angesichts der Tatsache, dass im letzten Jahr
kein Treffen der Gruppe stattfand, sollte das nicht schwer umzusetzen sein.
Zwei
seit langem bestehende Beschlüsse, wurden wie auf jeder Ministerkonferenz
erneuert: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, keine Zölle auf elektronische
Transaktionen zu erheben und eine etwas obskure Klausel der WTO nicht auf das
TRIPS-Abkommen anzuwenden. Danach kann ein Mitglied auch gegen einen
Handelspartner, der die Verträge einhält, ein Streitschlichtungsverfahren
beginnen, wenn es sich trotzdem benachteiligt fühlt. Was das im Kontext des
TRIPS-Abkommens bedeuten könnte, ist völlig unklar, was dann zu beträchtlicher
Unsicherheit geführt hätte.
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