PPP-Richtlinien der Weltbank vor der Revision
Noch vor dem offiziellen Beginn der Jahrestagung verzeichnete die Zivilgesellschaft einen bemerkenswerten Erfolg. Bei einem
Treffen mit CSOs kündigten Weltbank-Mitarbeiter einen Prozess an, in dem die Richtlinien
der Weltbank für Public-Private-Partnerships (PPPs) noch einmal revidiert
werden sollen. Damit öffnet die Bank endlich die Tür für dringend notwendige
Korrekturen. Bei einem Treffen vor zwei Wochen hatte sie noch jegliche
Änderungen strikt ausgeschlossen.
Die Weltbank hat umfangreiche Richtlinienfür PPPs entwickelt, die weltweit zur Anwendung kommen sollten. Ihre
Bedeutung ist kaum zu überschätzen: Gemäß dem von den G20 vereinbarten "Kaskadenmodell"
sollen PPPs dabei stets vorrangig zum Einsatz kommen, bevor öffentliche Entwicklungsgelder
fließen. Beim "Compact with Africa" der G20 wird die Anzahl der PPPs
und die Verwendung dieser Weltbank-Richtlinien für PPPs sogar zum Kriterium
erhoben, ob die Partnerländer die Anforderungen des Compact erfüllen. Die
Bundesregierung treibt den Compact weiterhin im G20-Rahmen entschlossen voran.
Diese PPP-Richtlinien wurden von der auf Investitionsschutz
spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Foley Hoag LLP im Auftrag des Washingtoner
Büros der Heinrich-Böll-Stiftung analysiert. Dabei fanden die Anwälte heraus,
dass die Richtlinien sehr unausgewogen zugunsten der Investoren die staatlichen
Regulierungsrechte beschränken und dabei die in der
Schiedsgerichts-Rechtsprechung entwickelte internationale Rechtspraxis
ignorieren. Risiken werden so dem Staat aufgebürdet, während Gewinne privatisiert
werden. Zukünftige Gesetzgebung zugunsten des Gemeinwohls - etwa im Klimaschutz
- kann so Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Damit entstehen nicht
zuletzt auch fiskalische Risiken für die betroffenen Länder - erinnert sei an
die Debatte um die Autobahn-PPPs in Deutschland (die zentralen Ergebnisse der
Foley-Hoag-Analyse finden sich >>> hier und in einer kommentierten Version >>> hier).
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