Finanzministerium torpediert Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Am kommenden Donnerstag treffen sich die
Staatssekretäre der Bundesministerien zur Abstimmung über den Entwurf des
deutschen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Anlass der Runde ist
die massive Verwässerung des Entwurfs durch das Bundesfinanzministerium.
Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR befürchten
ein substanzloses Papier. Der NGO-Dachverband VENRO fordert von Bundeskanzlerin
Merkel, Menschenrechte über Profit zu stellen und einen für Unternehmen
verbindlichen Nationalen Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte aufzustellen.
Wie aus gut informierten Kreisen verlautet, soll nach dem
Willen des Finanzministeriums nur eine völlig unverbindliche Empfehlung
ausgesprochen werden, dass Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung
wahrnehmen. Die Zielvorgabe, dass bis 2020 die Hälfte der großen Unternehmen
menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eingeführt haben sollen, habe das
Ministerium gestrichen. Auch die Erwägung gesetzlicher Maßnahmen für den Fall,
dass zu wenige Unternehmen bis 2020 Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfalt
eingerichtet haben, will das Finanzministerium nicht akzeptieren. Es fordert
stattdessen, die für Unternehmen durch den Aktionsplan eingetretenen
Belastungen zu überprüfen.
Hatte der bisherige Entwurf immerhin für Unternehmen im Eigentum des Bundes die Einführung einer verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht vorgesehen, will das Finanzministerium lediglich den möglichen Bedarf einer Empfehlung prüfen. Verbindliche Menschenrechtsauflagen werden auch als Bedingung für öffentliche Aufträge und die Außenwirtschaftsförderung abgelehnt. Überdies stellt das Ministerium die Umsetzung des gesamten Aktionsplans unter einen allgemeinen Finanzierungsvorbehalt.
Im September will die Bundesregierung den NAP verabschieden und damit die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte national umsetzen. Anfang Juni hatten sich die Staatsekretäre der fünf beteiligten Ressorts auf einen Entwurf geeinigt, der bereits weit hinter den Erwartungen der NGOs zurückblieb. Jetzt will das BMF aus dem bisherigen Entwurf des NAP offenbar alle Spuren von Verbindlichkeit tilgen. So lehnt das BMF bereits den Begriff der „menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ ab. Überdies stellt das BMF die gesamte Umsetzung unter einen Finanzierungsvorbehalt. - Auf Initiative der Bundesregierung hatte der G7-Gipfel in Elmau 2015 die Privatwirtschaft explizit noch „dringend aufgerufen“, ihre menschenrechtliche „Sorgfaltspflicht“ einzuhalten. Die Bundeskanzlerin hatte sich persönlich für das Thema eingesetzt und die Erstellung substanzieller Nationaler Aktionspläne begrüßt.
Die beteiligten Organisationen unterstützen eine Online-Kampagne für einen Aktionsplan mit gesetzlichen Regelungen >>> https://www.openpetition.de/petition/online/menschenrechte-vor-profit
Hatte der bisherige Entwurf immerhin für Unternehmen im Eigentum des Bundes die Einführung einer verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht vorgesehen, will das Finanzministerium lediglich den möglichen Bedarf einer Empfehlung prüfen. Verbindliche Menschenrechtsauflagen werden auch als Bedingung für öffentliche Aufträge und die Außenwirtschaftsförderung abgelehnt. Überdies stellt das Ministerium die Umsetzung des gesamten Aktionsplans unter einen allgemeinen Finanzierungsvorbehalt.
Im September will die Bundesregierung den NAP verabschieden und damit die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte national umsetzen. Anfang Juni hatten sich die Staatsekretäre der fünf beteiligten Ressorts auf einen Entwurf geeinigt, der bereits weit hinter den Erwartungen der NGOs zurückblieb. Jetzt will das BMF aus dem bisherigen Entwurf des NAP offenbar alle Spuren von Verbindlichkeit tilgen. So lehnt das BMF bereits den Begriff der „menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ ab. Überdies stellt das BMF die gesamte Umsetzung unter einen Finanzierungsvorbehalt. - Auf Initiative der Bundesregierung hatte der G7-Gipfel in Elmau 2015 die Privatwirtschaft explizit noch „dringend aufgerufen“, ihre menschenrechtliche „Sorgfaltspflicht“ einzuhalten. Die Bundeskanzlerin hatte sich persönlich für das Thema eingesetzt und die Erstellung substanzieller Nationaler Aktionspläne begrüßt.
Die beteiligten Organisationen unterstützen eine Online-Kampagne für einen Aktionsplan mit gesetzlichen Regelungen >>> https://www.openpetition.de/petition/online/menschenrechte-vor-profit
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